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Müller Philipp · Nationalrat · 2007-09-26

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-26

Wortprotokoll

Es ist nicht das erste Mal und dürfte nicht das letzte Mal sein, dass wir uns mit der Frage der Transparenz von Finanzierungsquellen bezüglich politischer Aktivitäten zu befassen haben. Anläufe hierzu gab es bereits mehrere. Letztlich scheiterten diese immer an der Erkenntnis, dass Transparenz bei den politischen Geldflüssen zwar ein hehres Ziel darstellt, aber in der Umsetzung keine befriedigende Lösung gefunden werden kann.

Gleiches gilt auch für die hier vorliegende parlamentarische Initiative. Diese verlangt, dass die politischen Parteien, die Kampagnenkomitees, die Lobbyorganisationen, ähnliche Institutionen und die Wahlkandidatinnen und Wahlkandidaten durch eine gesetzliche oder wenn nötig durch eine Verfassungsbestimmung verpflichtet werden, ihre Finanzierungsquellen offenzulegen. Die hier vorliegende Initiative ist noch wesentlich umfassender als bisherige Begehren ähnlicher Art. Die Finanzierungsquellen jeglicher politischer Akteure sollen offengelegt werden. Entsprechend noch schwieriger ist die Konkretisierung dieses Begehrens. So stellen sich unter anderem Definitionsprobleme. Wie ist im Gesetz beispielsweise eine Lobbyorganisation zu umschreiben, ohne dass die Zielsetzung der Initiative verfehlt oder gar ins Gegenteil umgedreht wird?

Ich möchte nicht verhehlen, dass auch die Kommissionsmehrheit das Ziel der Initiative, mehr Transparenz im Finanzbereich politischer Akteure, als durchaus erstrebenswert erachtet. Das Ziel kann aber noch so erstrebenswert sein - wenn die Umsetzung mehr Probleme schafft als löst, bleibt nur der Verzicht. Die Kommissionsmehrheit befürchtet, dass eine Offenlegungspflicht in der Umsetzung nicht nur das Ziel verfehlen würde, sondern dass sogar kontraproduktive Effekte zu erwarten wären. Es ist zudem davon auszugehen, dass findige Geister Umgehungsmöglichkeiten finden werden, wie immer die Bestimmungen auch formuliert werden. Werden solche Umgehungen publik, schadet dies wiederum dem Ansehen der Politik insgesamt.

Nebst den Definitionsschwierigkeiten sowie den Gefahren von Umgehungsversuchen stellt sich auch die Frage nach den Sanktionen. Wie soll sanktioniert werden, wenn eine Verletzung der Vorgaben festgestellt wird? Schlüssige Antworten auf diese Frage konnten auch in der Kommission nicht gegeben werden. Die Kommissionsminderheit bzw. die parlamentarische Initiative verlangt einfach Transparenz - mehr nicht. Sanktioniert soll und kann nicht werden. Eine Grundvoraussetzung, um die von der Initiative verlangte Transparenz herzustellen, ist aber die Möglichkeit, die Offenlegungspflicht auch durchzusetzen. Hier stellt sich halt eben doch die Frage nach Sanktionen. Wie soll die Weigerung von Offenlegung sanktioniert werden, wie sonst soll die Offenlegung erzwungen werden können?

Fazit: Die Initiative würde nach der Umsetzung unweigerlich folgende Verhaltensmuster provozieren: Es wären Umgehungsversuche zu erwarten - ich gebe hier natürlich keine Beispiele, wie sie in der Kommission genannt worden sind, um die Fantasie nicht noch zu beflügeln -, sollten Sie dieser Initiative zustimmen; es gäbe Auseinandersetzungen um die Definition oder die Abgrenzung der betroffenen Politakteure; es würde noch weniger Geld in den Politapparat fliessen, was wohl nicht im Sinne der Initianten sein dürfte.

Aus diesen Gründen hat die Kommission mit 9 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen die parlamentarische Initiative Nordmann Roger abgelehnt. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.