Hubmann Vreni · Nationalrat · 1999-12-21
Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-21
Wortprotokoll
Der Artikel 4 gehört zu den Artikeln, über die wir am längsten gestritten haben. Einmal haben wir die Beratungen sogar ausgesetzt, um von der Finanzkommission zusätzliche Informationen zu erhalten. Wie Ihnen Frau Bühlmann erläutert hat, geht es in diesem Artikel um einen wichtigen Grundsatzentscheid, nämlich darum, bis zu welcher Mindestgrenze das Leistungsprimat gelten soll. Wie Herr Bundesrat Villiger sind wir der Meinung, dass wir möglichst weit gehend am heutigen System festhalten und deshalb die Grenze möglichst hoch ansetzen sollten.
Nach ausführlicher Diskussion hat sich die Kommissionsmehrheit dafür entschieden, die versicherten Verdienste bis zum Zweifachen des oberen Grenzbetrages von Artikel 8 Absatz 1 des BVG anzusetzen.
Herr Beck, ein überzeugter Verfechter des Beitragsprimats - Sie haben ihn vorhin gehört -, will mit dem Antrag seiner Minderheit quasi durch die Hintertüre dieses System doch noch teilweise einführen. Die SP-Fraktion lehnt diesen Minderheitsantrag ab, denn er dürfte, wie das Herr Bundesrat Villiger in der Kommission so schön gesagt hat, ausser Problemen nichts bringen.
Mit dem Antrag der Mehrheit ist das Leistungsprimat gesichert, mindestens bis zur festgelegten Grenze.
Die Minderheit I (Bühlmann) geht noch einen Schritt weiter. Sie will, über diese Grenze hinaus, dem Bundesrat freie Hand lassen. Die SP-Fraktion unterstützt diesen Antrag, denn er gibt dem Bundesrat den nötigen Spielraum, um sinnvolle Lösungen zu finden.
Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit I (Bühlmann) zuzustimmen und den Antrag der Minderheit II (Beck) abzulehnen.
Was den Absatz 2 betrifft, schliesst sich die SP-Fraktion dem Antrag der Mehrheit an, jedoch mit einer wesentlichen Änderung. Wir sind nicht der Meinung, dass jeder Arbeitgeber eine eigene Lösung festlegen können soll, wie er die Lohnteile, welche über der in Absatz 1 festgesetzten Mindestgrenze liegen, versichern will. Wenn einzelne dezentralisierte Verwaltungseinheiten beginnen, etwas anderes aufzuziehen, führt dies zu ganz verschiedenen Lösungen. Die [PAGE 2634] SP-Fraktion ist der Meinung, dass dies nicht sinnvoll ist. Wir wollen einheitliche Lösungen für alle bei der Pensionskasse des Bundes versicherten Personen. Deshalb soll es der Bundesrat sein, der - selbstverständlich in Absprache mit der Kassenkommission - entscheidet, welche Lösungen am sinnvollsten sind. Nur so ist die Einheitlichkeit garantiert. Deshalb unterstützen wir den Antrag der Minderheit III (Vollmer).