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preparatory:AB 768

Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-21

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, bei Artikel 4 generell der Mehrheit der Kommission zu folgen. Es geht um die Frage, wie hoch die Einkommensgrenze sein soll, bis zu der das Leistungs- beziehungsweise ab der das Beitragsprimat für den versicherten Verdienst zu gelten hat. Die Mehrheit will, dass der Kernplan bis zu einem Einkommen von brutto 168 000 Franken im Leistungsprimat ausgestaltet wird.

Die Minderheit I (Bühlmann) will, dass der Arbeitgeber darüber hinaus auf das Leistungsprimat verpflichtet werden kann. Dadurch wird aber der Gestaltungsspielraum für den Arbeitgeber zu stark eingeschränkt.

Die Minderheiten II und IV (Beck) beabsichtigen das Umgekehrte, nämlich dass die Höchstgrenze für das Leistungsprimat auf das Eineinhalbfache des Verdienstes, also auf einen Bruttolohn von rund 132 660 Franken, fixiert ist. Was darüber hinausgeht, soll verbindlich über das Beitragsprimat versichert werden. Das entspräche einer Einführung des Beitragsprimats auf kaltem Wege und würde rund 5000 Leute statt, wie bei der Lösung Bundesrat, nur rund 1000 Angestellte betreffen.

Die Minderheit III (Vollmer) hat zum Ziel, dass der Bundesrat und nicht die einzelnen Arbeitgeber bestimmen sollen, welche Lohnanteile nach welchem Versicherungsplan zu versichern seien. Das entspricht nach Ansicht der Kommissionsmehrheit nicht der im Bundespersonalgesetz festgelegten neuen Strategie der Personalpolitik und Personalführung. Zudem hat die Minderheit III ebenfalls das Anliegen der Mehrheit aufgenommen, dass vorgängig solcher Versicherungsentscheide die Kassenkommission zu konsultieren sei. Das bedeutet zwar ein aufwendigeres Verfahren, der Bundesrat ist aber damit einverstanden.

Ich empfehle Ihnen abschliessend, bei Artikel 4 konsequent der Mehrheit zu folgen.

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