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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2007-10-01

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-10-01

Wortprotokoll

Nach dem Scheitern des Steuerpaketes, nach den beschlossenen Sofortmassnahmen, die die CVP vorgeschlagen hat und die ab dem nächsten Jahr den grössten Teil der verheirateten Paare den Konkubinatspaaren endlich gleichstellt, bleibt eine wesentliche Lücke zu schliessen. Sie betrifft die Familienbesteuerung.

Fakt ist, dass auch die neuen Vorschläge, die der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat, den Bedürfnissen der Familie nicht gerecht werden. Zwar wird über verschiedene Modelle diskutiert, doch die bis anhin unterbreiteten Vorlagen enthielten keine spezifischen familienbedingten Verbesserungen. Im Zentrum des Eidgenössischen Finanzdepartementes steht nach wie vor ausschliesslich das Paar und nicht die Familie. Die Auswirkungen der verschiedenen Vorschläge des Bundesrates zeigten denn auch auf, dass immer wieder Familien, mal Verheiratete, mal Konkubinatsfamilien, mal Alleinerziehende benachteiligt werden. Dies darf nicht sein.

Die CVP setzt sich für die steuerliche Entlastung der Familien ein. Im Wissen, dass alle Steuerkonzepte, die gegenwärtig besprochen werden, auf unterschiedliche Widerstände stossen, setzt die CVP nach wie vor auf das Splittingmodell. Denn nur dieses kann - und das betone ich - kurzfristig einerseits die Wahlfreiheit der familieninternen Organisation gewährleisten und andererseits - und das ist entscheidend - zu einer schnellen steuerlichen Entlastung der Familien führen. Die Wahlfreiheit bezüglich der Form des Familienlebens, die Anerkennung der Vielfalt von Familienformen sowie der persönliche Entscheid über die familieninterne Aufgabenteilung müssen vom Gesetzgeber respektiert und dürfen nicht steuerlich bestraft werden. Ob eine Familie mit einem Einernährerlohn oder mit zwei Erwerbseinkommen auskommt, soll ihr überlassen sein.

Es darf nicht sein, dass die Familie, die nur ein Einkommen generiert, steuerlich schlechter gestellt wird als die Familie, die zwei Erwerbseinkommen generiert. Die Berücksichtigung der Kaufkraft ist daher entscheidend.

Auch wenn ein Kind Freude, Emotion und Lebenssinn zugleich ist, dürfen die ökonomischen Nachteile nicht ausgeblendet werden, denn diese sind nicht nur von kurzer Dauer. Die Kaufkraft eines Paares sinkt mit der Geburt eines Kindes um fast 40 Prozent, doch die Kaufkraftverminderung ist nicht nur, wie gesagt, eine kurzfristige; sie hat sehr wohl mittel- und langfristige Auswirkungen. Ich erinnere nur kurz: Zahlreiche Menschen haben keine Nachkommen und können daher keinen langfristigen und nachhaltigen Beitrag an den Wohlstand der zukünftigen Generationen leisten. Anders ausgedrückt: Sie investieren nicht in das Humankapital von morgen. Sie dürfen aber von den zukünftigen Leistungen der kommenden Generationen profitieren.

Man ist geneigt, pointiert zu sagen: Von Kindern profitieren jene, die keine haben. Doch das sogenannte Trittbrettverhalten der Kinderlosen ist wirtschaftlich und versicherungsökonomisch nach wie vor nicht analysiert. Es ist vielleicht eine Frage der Zeit, denn es darf unserer Gesellschaft nicht gleich sein, wie sie sich entwickelt. Wird, wie bereits heute, die Familiengründung als mögliche Armutsfalle wahrgenommen, dann werden immer weniger Menschen bereit sein, sich für mehr als ein Kind zu entscheiden. Die Folge dieser demografischen Entwicklung ist, dass jene, die Erziehungs-, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen erbringen, auch im Alter über weniger Ressourcen verfügen als jene, die keine Leistungen erbringen müssen. Wissenschafter warnen denn auch bereits heute vor einer Zweiklassengesellschaft im Alter. Gemeint sind damit jene, die Elternaufgaben wahrgenommen haben, und die Kinderlosen.

Das Stichwort lautet daher: Generationengerechtigkeit. Denn wenn die Erbringung der für die Gesellschaft wichtigen familiären Leistungen zu unerträglichen Lasten und gar zu mittel- und langfristiger Diskriminierung führt, ist die Generationengerechtigkeit nachhaltig gestört. Auch müssen die Grundsätze der Verteilungsgerechtigkeit und die Chancengleichheit unter der Perspektive der notwendigen intergenerationellen Kohäsion in den Vordergrund rücken. Die Diskussion muss daher nicht nur um den vertikalen, sondern vermehrt auch um den horizontalen Lasten- respektive Leistungsausgleich geführt werden. Daher fordert die CVP, dass Eltern entlastet werden, und setzt sich für folgende Eckwerte ein:

1. Die Wahlfreiheit der Eltern hinsichtlich der Organisation ihres Familienlebens, ohne steuerliche Benachteiligung.

2. Die steuerliche Anerkennung der erbrachten familiären Leistungen. Daher wird auch unsere Fraktion das heute zur Diskussion stehende Postulat 06.3692, "Familienbesteuerung. Das Kind als Ausgangspunkt", gutheissen.

3. Die Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen. Denn es bleibt stossend, dass im Zeitalter der Umsetzung des Grundsatzes "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" Elternschaft vom Fiskus bestraft wird, als ob Eltern, die die gleiche Arbeit wie Kinderlose verrichten, einen höheren Lohn hätten, was bekanntlich verfassungswidrig wäre.

4. Ich komme zum letzten Punkt: Die mit der familienergänzenden Kinderbetreuung verbundenen Kosten müssen endlich als Gewinnungskosten akzeptiert und somit in Abzug gebracht werden.

So weit unsere Position.

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