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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2007-10-01

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-10-01

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung dieser Motion, weil wir in der Überschreitung der Achslasten ein Sicherheitsrisiko sehen, weil die Strassen durch überhöht belastete Achsen geschädigt werden, was zu höheren Bau- und Sanierungskosten führt, und auch aus rechtlichen Gründen.

Wir haben uns im Landverkehrsabkommen verpflichtet, gleichwertige Rechtsvorschriften anzuwenden; die in der Schweiz geltenden Achslasten entsprechen denjenigen des europäischen Rechtes. Die Erfahrungen, die wir im Schwerverkehrs-Kontrollzentrum in Unterrealta gemacht haben, zeigen: Es sind die voll beladenen Lastwagen, die meistens wegen falscher Beladung die Achslasten überschreiten. Die Überschreitung der Achslast ist ein Sicherheitsrisiko; die Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer wollen wir ja [PAGE 1556] vermindern. Drastisch wirken sich Achslastüberschreitungen insbesondere bei Lieferwagen aus; es geht also gar nicht in erster Linie um die voll beladenen "40-Tönner". Diese werden ja in der Regel professionell beladen; nur in Ausnahmefällen kommt es dort zu falschen Beladungen. Aber bei den Lieferwagen, die immer häufiger zum Einsatz kommen, sind die Geschwindigkeiten grösser. Es gibt bei diesen Fahrzeugen tiefere Herstellergarantien und auch eine geringere Tragkraft der Reifen. Die Kontrollen der zulässigen Achslasten sind also auch ein Werkzeug zur Erhaltung und Erhöhung der Verkehrssicherheit, und darum sind wir ja stets bemüht.

Problematisch ist der Einfluss der übermässigen Achslasten auf die Schädigung der Strassen und somit direkt auf die Bau- und Sanierungskosten. Schon eine relativ geringe Erhöhung der Achslast hat eine grosse Wirkung. Eine Achslast von 11,5 Tonnen schädigt eine Strasse über vier Mal stärker als eine solche von 8 Tonnen.

Die übrigen Gründe habe ich Ihnen bereits elliptisch dargestellt: Das europäische Recht, das wir hier mit der Einführung der 40-Tonnen-Limite übernommen haben und übernehmen müssen; da haben wir entschieden, dass Gewichte und Achslasten verbindlich gelten. Strafbarkeitstoleranzen gibt es keine mehr. Aber im Gegenzug wird von jeder Messung von Achslast und Gesamtgewicht eine Geräte- und Messtoleranz von 3 Prozent abgezogen. Die Erfahrungen - das habe ich auch schon angetönt - im Schwerverkehrs-Kontrollzentrum Unterrealta, Kanton Graubünden, widersprechen der Begründung der Motion. Teilweise entladene Fahrzeuge, die typisch sind für den Ausliefer- und Sammelverkehr, überschreiten die zulässigen Achslasten selten. Es sind vielmehr die vollbeladenen Lastwagen, die meistens wegen falscher Beladung die Achslasten überschreiten.