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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2007-10-01

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-10-01

Wortprotokoll

So einstimmig und so konsequent Ihre Kommission für diese Vorlage ist, so konsequent ist seit sehr langer Zeit der Bundesrat gegen die ursprüngliche Initiative Hegetschweiler und gegen das, was die Kommission jetzt noch daraus gemacht hat.

Die ursprüngliche Initiative wurde - wie hier richtigerweise und mit stolz geschwellter Brust dargelegt wurde - auf Schienenverkehrsanlagen, auf Nationalstrassen, auf elektrische Anlagen, auf Rohrleitungs- und Wasserkraftanlagen und auf Anlagen der schweizerischen Landesverteidigung ausgedehnt; die neue Vorlage sieht keine Beschränkung auf den Fluglärm vor. Das geht dem Bundesrat zu weit. Die allfällige Lösung für den Fluglärm ist nicht einfach auf andere Infrastrukturen, hauptsächlich nicht auf Schiene und Strasse, anzuwenden. Wir erachten es als besonders negativ, dass die Ausdehnung des Verfahrens auf all diese Infrastrukturen nicht abschätzbare finanzielle Folgen haben wird. Für einzelne Infrastrukturen wie Strasse und Schiene ist unter anderem wegen fehlender Erfahrung völlig unklar, mit welchen Kosten für Entschädigungszahlungen zu rechnen ist. Vorhin wurde Herrn Vollmer, der einen Rückweisungsantrag gestellt hat, vorgeworfen, dass er seine Zahlen aus dem hohlen Bauch genannt habe. Etwas anderes ist aber in dieser Situation fast nicht möglich. Es ist praktisch nicht zu errechnen, welche Kostenfolgen eine solche Vorlage für die jeweils betroffene Infrastruktur haben wird.

Es ist für uns nicht verantwortbar, zusätzliche Verfahren einzuführen, die - darauf mache ich Sie auch aufmerksam - dem Bund nicht abschätzbare finanzielle Mehrkosten aufbürden. Dazu kommt das Verfahren: Es wären bei Schiene und Strasse jährlich etwa 200 bis 600 zusätzliche Verfahren notwendig, weil nämlich künftig alle möglicherweise Entschädigungsberechtigten angeschrieben werden müssten. Das wäre ein Verfahrensakt, den man in dieser Art und Weise bisher nicht gekannt hat. Das müsste die Verwaltung neu machen, und das führte nicht nur zu einer gigantischen Arbeit, sondern auch zu einer Rechtsunsicherheit, auf die ich hier ausdrücklich aufmerksam machen muss.

Nun haben Sie die Vorlage noch mit miet- und pachtrechtlichen Bestimmungen angereichert. Das hat immerhin Auswirkungen auf die Rechtssicherheit und die Transparenz. Bis jetzt hatten nämlich die Mieter und Pächter den Weg des Obligationenrechtes zur Verfügung. Nun sollen sie auch noch direkt ins Enteignungsverfahren eingeschleust werden; das kann am bisher schon bestehenden Schutz rütteln.

Nun hat Herr Vischer die Frage gestellt, ob denn dieses neue Recht allenfalls jetzt laufende Verfahren betreffen könnte. Dieses Gesetz hat ja nicht der Bundesrat gemacht. Ich muss sagen: Das kommt sicher nicht infrage, und ich nehme an, dass es nicht einmal im Sinne der erarbeitenden Kommission sein kann, dass materiell laufende Verfahren betroffen wären.

Hingegen hat die Kommission etwas anderes eingeführt, nämlich, dass heute bereits verjährte Verfahren wieder aufgenommen werden könnten, indem bisher gelaufene und auch schon abgelaufene Verjährungsfristen aufgehoben werden und neue Berechtigte in ein solches Verfahren eintreten könnten. Das würde für den Flughafen Zürich allein schon Beträge von 200 bis 400 Millionen Franken ausmachen. Es ist deutlich zu sagen, dass wir hier von zusätzlichen Kosten sprechen, die über die Lärmentschädigungen hinausgehen, die heute schon in der Grössenordnung von 800 Millionen bis 1,2 Milliarden Franken zu liegen kommen und die der Flughafen Zürich sowieso zu zahlen hat.

Von daher bitte ich all diejenigen, denen es nicht nur um den Flughafen Zürich - ich habe dort die Mehrkosten aufgezählt -, sondern auch um die Schiene geht, aber auch diejenigen, denen es um neue Nationalstrassen geht, und diejenigen, denen es um Anlagen der Landesverteidigung geht, sich jetzt nicht leichtfertig für ein solches Gesetz zu entscheiden.

Es wurde gesagt, vielleicht hätten sich die Infrastrukturämter zu wenig gewehrt. Ich bin nicht dieser Meinung. Kaum war das auf dem Tisch, haben sie tatsächlich mit aller Vehemenz darauf aufmerksam gemacht, was das bedeutet. Aber wenn Sie auf diese Vorlage nicht eintreten oder wenn Sie sie zurückweisen und sagen, Sie machten das, weil sich die Ämter zu wenig gewehrt hätten, spielen wir gerne Winkelried. Uns ist es lieber, wenn Sie sagen, die Ämter hätten irgendetwas falsch gemacht, und deshalb nicht auf die Vorlage eintreten oder sie zurückweisen - diese Wahl überlasse ich Ihnen.