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Hutter-Hutter Jasmin · Nationalrat · 2007-10-02

Hutter-Hutter Jasmin · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-10-02

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion zu Artikel 15b, zur Begründungspflicht: Dieser Artikel ist für unsere Partei das eigentliche Kernstück dieser Vorlage. Er ist das Kernstück, aber nicht im positiven Sinne, denn wir sind überzeugt, dass eine Pflicht zur Begründung eines ablehnenden Entscheides im völligen Widerspruch zu unserem System steht. Der Entscheid zur Verleihung des Bürgerrechtes ist ein eminent politischer Entscheid, ein Entscheid, der frei getroffen werden kann und nicht begründet werden muss. Bei formell korrekt getroffenen politischen Entscheiden gibt es in der Demokratie kein Rekursrecht. Weder gegen die Ergebnisse von Wahlen noch gegen jene von Volksabstimmungen kann inhaltlich Rekurs erhoben werden. Die Entscheide des Souveräns sind endgültig, sofern sie formell rechtmässig zustande gekommen sind.

Dazu gehören auch Entscheide über Einbürgerungsverfahren, die in der Schweiz demokratisch gefällt werden. Dies hat sich bewährt und steht auch heute in keinerlei Widerspruch zur geltenden Bundesverfassung. Die Frage der Willkür stellt sich nicht: Der Souverän entscheidet frei und demokratisch über das Verfahren, und der aufgrund des gewählten Verfahrens getroffene Entscheid ist zu respektieren. Eine Begründung oder gar eine Rechtfertigung ist bei einem demokratischen Entscheid nicht nötig. So weit die Haltung unserer Partei. Die Begründungspflicht ist nun aber in dieser Vorlage enthalten, darum werden wir am Schluss die ganze Vorlage ablehnen.

Wir bitten Sie, bei diesem Artikel dem Einzelantrag Schlüer zuzustimmen; denn es darf auf keinen Fall verlangt werden, dass Anträge sogar schriftlich begründet werden müssen. Grundsätzlich sind wir gegen jegliche Begründungspflicht. Das kleinere von zwei Übeln ist aber der Antrag Schlüer, den wir unterstützen.

Bei Artikel 15c geht es vor allem um die Personendaten von Einbürgerungswilligen, die der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden müssen. Die SVP stellt sich auf den Standpunkt, dass die grösstmögliche Transparenz eine grösstmögliche Akzeptanz bringen wird. Was bedeutet das nun? Ablehnende Entscheide entstehen oft aus einem Unwohlsein heraus - ein Unbehagen beispielsweise gegenüber einer anderen Religion. Offensive Information hilft nicht nur dem Stimmbürger, sondern insbesondere auch dem Einbürgerungswilligen. Dies war auch der Grund, Frau Hubmann, warum ich in der Kommission den Antrag stellte, die Religionszugehörigkeit in den Personendatenkatalog aufzunehmen.

Ich verstehe die Haltung der Minderheiten III (Roth-Bernasconi) und IV (Hubmann) nicht. Die Entscheidungsträger einer Einbürgerung dürfen doch wissen, welcher Religion jemand angehört; dann können sie sich nämlich damit auseinandersetzen. Sie, Frau Hubmann, versuchen immer wieder, Problemkreise möglichst auszublenden, damit man ja nicht darüber diskutiert. Die ganzen letzten Jahre haben Sie und Ihre Partei das versucht und gemacht, und Sie sind gescheitert. Ändern wir das wenigstens jetzt in dieser Vorlage.

Ich bitte Sie darum im Namen der SVP-Fraktion, die Anträge der Minderheiten II, III und IV abzulehnen. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit V (Müller Philipp) anzunehmen - dies auch mit Blick auf andere Länder, die in ähnlichen Situationen sind wie wir. Als Beispiel nenne ich Ihnen Australien, das ein knallhartes Punktesystem kennt; dagegen sind wir noch Waisenknaben. Machen Sie einen ersten Schritt in Richtung Transparenz, und unterstützen Sie den Antrag der Minderheit V. Lehnen Sie alle anderen Minderheitsanträge ab.