preparatory:AB 772
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 1999-12-21
Wortprotokoll
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, fragen Sie, ob es richtig sei, dass wir bei den Salären zwar unter den marktüblichen bleiben, aber dafür mit einer guten Altersvorsorge sozusagen ein Zückerchen auf dem Arbeitsmarkt offerieren. Dazu folgende Bemerkungen:
Ich glaube, dass die Bundesverwaltung bei den obersten Salärklassen nie ganz dem Markt wird folgen können. Das würde von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern schlecht verstanden. Sie kennen die Probleme, die wir mit dem obersten Management bei der Post, den SBB usw. haben, deren Kader alle mehr verdienen als Leute in der gleichen Position beim Bund. Das heisst, wer von den obersten Kadern beim Bund arbeitet, wird irgendwo ein Quäntchen Idealismus brauchen müssen. Er hat dann verglichen mit der Mehrheit der Schweizer Arbeitnehmer vielleicht einen immer noch sehr guten Lohn, muss aber damit leben müssen, dass dieser etwas unter den vergleichbaren marktüblichen Löhnen bei Banken, Versicherungen usw. liegt.
Herr Beck, was wir mit unserer Lösung bei den Kadern vorhaben, ist natürlich nicht mehr, als die Privatwirtschaft bietet. Verglichen mit den privatwirtschaftlichen Kadern, die zum Teil in der "Beletage" fast voll von den Arbeitgebern finanziert werden, sind wir hier noch nicht sehr gut. Das heisst, wenn wir es falsch machen, haben wir bei uns Löhne, die unter den marktüblichen liegen, und dazu auch noch eine Altersvorsorge, die unter der marktüblichen liegt. Damit würden wir also eine doppelte Benachteiligung schaffen. Wir sollten deshalb zumindest bei den Pensionskassenbeiträgen nicht schlechter werden, als wir es heute schon sind.
Zur Frage, die Sie vorher gestellt haben und die ich nicht ganz verstanden habe: Es ist nur scheinbar so, dass der Bund mit 15 Prozent des versicherten Verdienstes das Ganze zur Hälfte finanziert. Sie müssen noch dazuzählen, was die Lohnerhöhungsbeiträge ausmachen, die wir bis jetzt nicht bezahlt haben, die aber Teil des Fehlbetrages sind. In der Zukunft müssen wir diese Beiträge ausfinanzieren. Es besteht dann nicht mehr ein Fifty-fifty-Verhältnis, sondern ein Verhältnis von 60 zu 40 Prozent zwischen Bund und Mitarbeitern.