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Hofmann Urs · Nationalrat · 2007-10-03

Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-03

Wortprotokoll

Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz ist ein zentrales Gut unseres Rechtsstaates. Dies gilt nicht nur für die Gerichte, sondern auch für die Strafverfolgung. Eine Strafverfolgungsbehörde, die bei grossen und einflussreichen Tieren Beisshemmungen hat und sich vorab um die kleinen Fische kümmert, verliert jegliche Glaubwürdigkeit. Eine schlagkräftige Strafverfolgung gegen das organisierte Verbrechen und die Wirtschaftskriminalität, wie sie sich im Dunstkreis des Finanzplatzes Schweiz erfahrungsgemäss rasch entwickeln können, ist somit für unseren Rechtsstaat zentral. Das war auch der Grundgedanke der sogenannten Effizienzvorlage, wie sie das Parlament vor einigen Jahren beschlossen hat.

Es wäre nun aber blauäugig, zu glauben, die Bundesanwaltschaft könne ihrer Arbeit zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität ungestört nachgehen. Vielmehr steht der Bundesanwalt rasch vor der Alternative: Entweder schlägt er im Bereich der Wirtschaftskriminalität nur zu, wenn er schon hieb- und stichfeste Beweise in Händen hält. Dann ist er meist zur Untätigkeit verdammt. Oder er ermittelt auch dort, wo zwar Verdachtsmomente vorliegen, das Risiko eines Ermittlungsflops jedoch nicht ausgeschlossen werden kann. Dann muss er damit rechnen, über kurz oder lang einem Sperrfeuer all jener ausgesetzt zu sein, die auch heute noch meinen, dem Finanz- und Wirtschaftsstandort Schweiz sei am besten gedient, wenn Grenzgänger zwischen Illegalität und legalem wirtschaftlichem Erfolg wo immer möglich von Strafverfolgung verschont bleiben.

Zwar werden bei uns unerschrockene Staatsanwälte nicht physisch liquidiert. Der Druck wird subtiler aufgebaut: Mit gezielter Pressearbeit wird verunsichert, mit geschickter Lobbyarbeit wird hier in der Wandelhalle und wohl auch in Amtsstuben des Bundeshauses klar zum Ausdruck gebracht, wo man Zurückhaltung statt Angriff erwartet. Dann folgen wie das Amen in der Kirche Fragen und Vorstösse im Parlament, wenn nicht von allein, so halt präpariert und wohldosiert eingespiesen. Jede und jeder von Ihnen hat das in den letzten Jahren im Umfeld der Diskussion um die Bundesanwaltschaft und im Zusammenhang damit selbst erleben können. In einem solchen Umfeld wäre es von entscheidender Bedeutung gewesen, wenn die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft in einer konstruktiven Art und Weise wahrgenommen worden wäre. Denn Aufsicht heisst auch Schutz des Beaufsichtigten, Schutz vor Druck- und Einschüchterungsversuchen der aufgezeigten Art. Dies war auch die Stossrichtung meiner Motion 04.3411 vom Juni 2004, mit welcher ich eine klarere Regelung der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft verlangte, da sich schon damals gezeigt hatte, dass die geteilte Aufsicht für die sich abzeichnende Destabilisierung der Bundesanwaltschaft mitverantwortlich war. Dass jetzt - nach dreieinhalb Jahren - gerade mal wieder eine zweite Vernehmlassung eröffnet wurde, zeugt davon, dass im EJPD dieser Frage nicht höchste Priorität zugewiesen wurde.

Es hätte aber auch sein können, dass der Bundesrat als Wahlbehörde und administrative Aufsichtsbehörde zum Schluss gelangt wäre, Herr Roschacher sei der falsche Mann für diesen Job. Dann hätte er - allenfalls auf Antrag des Chefs des EJPD - die erforderlichen Beschlüsse fassen und gegebenenfalls ein Verfahren zur vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses des Bundesanwaltes oder gar ein Disziplinarverfahren einleiten können. Wie jedoch die Abklärungen der GPK gezeigt haben, suchte Bundesrat Blocher fast krampfhaft nach Mitteln und Wegen, um den Bundesrat als Wahlbehörde bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses [PAGE 1597] mit dem Bundesanwalt auszulassen. Selbst die Ernennung eines interimistischen Leiters der Bundesanwaltschaft vom Sommer 2006 - eines Leiters, der nachher fast ein Jahr lang diese wichtige Funktion ausübte - erfolgte allein durch den Chef des EJPD. Ein Beschluss des Bundesrates fehlt auch hier.

Schon die Finanzdelegation hat diese Kompetenzüberschreitungen Anfang 2007 mit klaren Worten gerügt, wobei explizit der Bundesrat als Gesamtgremium dafür kritisiert wurde, dass er Bundesrat Blocher in dieser Frage schalten und walten liess, obwohl der Bundesrat von Gesetzes wegen administrative Aufsichtsbehörde ist und eben nicht das EJPD. Auf jeden Fall fehlt mir und meiner Fraktion nach diesen Erfahrungen das Vertrauen, dass der Bundesrat - faktisch wäre es eben dann das EJPD - in der Lage sein wird, die Unabhängigkeit der Strafverfolgung in einer ausreichenden Art und Weise zu gewährleisten. Als Alternativen bieten sich eine Aufsicht durch das Bundesgericht, durch ein spezielles Gremium - Herr Kollege Fluri hat es erwähnt - oder durch eine parlamentarische Delegation ebenso wie eine Wahlkompetenz des Parlamentes an, wie dies in den meisten Kantonen für die Staatsanwaltschaft der Fall ist.

Ich komme zum Schluss: Statt auf die Diskussion über solche grundsätzlichen Fragen einzugehen und berechtigte Kritik am eigenen Bundesrat zuzulassen, wurde seitens der SVP bereits Wochen vor der Publikation des GPK-Berichtes mit einem Millionenaufwand die unsägliche Geheimplanstory als Entlastungsangriff und Vernebelungsaktion lanciert, die dann noch mit dem absurden Putsch-Vorwurf gegen die Präsidentin der Subkommission garniert wurde. Zumindest wir alle hier im Saal wissen genau, was an diesen Komplottgeschichten dran ist, nämlich nichts, oder wie Bundesrat Blocher es sagen würde: Es ist Mumpitz!

Noch ein direktes Wort zu Ihnen, Herr Bundesrat Blocher: Stehen Sie doch zu den Fehlern, wie sie Ihnen in dieser Angelegenheit unterlaufen sind und wie sie sowohl die GPK als auch die Finanzdelegation klipp und klar festgehalten haben. Ich habe gelernt, Herr Bundesrat Blocher, dass dies ein Zeichen von Grösse und nicht von Schwäche ist. Im "Blocher-Prinzip" scheint diese Lebensweisheit aber offenbar vergessen gegangen zu sein. (Teilweiser Beifall)