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Schelbert Louis · Nationalrat · 2007-10-03

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2007-10-03

Wortprotokoll

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf mehrere Artikel, nämlich 9, 10, 14 und 15. Das Verbindende der dort gestellten Minderheitsanträge ist in unseren Augen die Frage der Verhältnismässigkeit auch und gerade im Zusammenhang mit Ausschaffungen.

Wir Grünen möchten generell der Zwangsanwendung engere Grenzen setzen. Es mutet eigenartig an, dass das Gesetz zum einen grausame, erniedrigende und beleidigende Behandlungen verbietet und dass es gleichzeitig erniedrigende und beleidigende Mittel zulässt. Konkret meine ich den Einsatz von Windeln. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das Übereinkommen der Uno gegen Folter und auch das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter verbieten die erniedrigende und unmenschliche Behandlung von Personen. Darunter fällt auch das zwangsweise Anziehen von Windeln. Und doch soll dies laut Bundesrat und Kommissionsmehrheit weiter möglich sein.

Ins gleiche Kapitel gehört der Einsatz von Diensthunden. Sie sollen auch bei Ausschaffungen eingesetzt werden. Diensthunde wirken vor allem einschüchternd und demütigend. Wir erinnern daran, dass es sich bei den Personen, die ausgeschafft werden, nicht um Kriminelle im landläufigen Sinne handelt, jedenfalls sehr oft nicht. Viele von ihnen haben sich "nur" illegal in der Schweiz aufgehalten. Dem sollen die einzusetzenden Mittel Rechnung tragen. Selbst wenn sich die betroffenen Menschen renitent verhalten, ist das nach gängiger Rechtsauffassung nicht eine schwere Straftat im Sinne des Gesetzes. Es ist rechtsstaatlich nicht korrekt, wenn sich Personen einer rechtlich korrekt verfügten Ausschaffung zu entziehen suchen. Doch die grüne Fraktion ist gegen Ausschaffungen um jeden Preis.

Für unangemessen halten wir auch die sogenannten Taser. Auch sie sollen bei Ausschaffungen eingesetzt werden. Der Bundesrat hat aufgrund der Vernehmlassung Elektroschockgeräte aus der Liste der erlaubten Waffen gestrichen. Taser können schlimme Folgen haben, wie die Praxis im Ausland beweist. Ihre Wirkungen sind auch noch nicht in genügendem Masse erforscht. Wenn es um Leib und Leben geht, sind andere Massstäbe angezeigt. Vorliegend geht es insbesondere um Ausschaffungen und nicht um schwere Straftaten im Sinne des Gesetzes.

Wir bitten Sie, bei den Artikeln 9, 10, 14 und 15 die Anträge der Minderheiten Roth-Bernasconi und Vermot-Mangold zu unterstützen.