Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2007-10-03
Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-10-03
Wortprotokoll
Mit Interesse habe ich, Frau Präsidentin der WBK, Ihren Ausführungen zugehört und habe feststellen müssen, dass Sie hier eine unheilige Allianz heraufbeschwören, die schon lange nicht mehr besteht bzw. in der Form, wie Sie es ausgeführt haben, gar nie bestanden hat. Leider konnte ich nicht vor Ihnen sprechen, aber ich werde Ihnen nun die Argumente und Gründe darlegen, warum eine sehr grosse Mehrheit der FDP-Fraktion die Ratifizierung der Biomedizin-Konvention empfiehlt. Die FDP-Fraktion begrüsst es nämlich, wenn wir im Bereich der Biomedizin europäische Regeln einführen, denn Menschen und Forscher sind mobil, sodass eine Konvention auf europäischer Ebene zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde Sinn macht. Uns ist bewusst, dass in heiklen Bereichen, wie in demjenigen des Schutzes von Personen bei Forschungsvorhaben, in der Schweiz Regelungsdefizite [PAGE 1633] bestehen, die mit der Ratifizierung dieser Konvention behoben werden können.
Die Frage nach dem Zeitpunkt der Ratifizierung darf aber zu Recht gestellt werden. Das Übereinkommen wurde ja schon vor zehn Jahren, 1997, vom Europarat verabschiedet, das Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen 1998, die Botschaft des Bundesrates datiert von 2001. Bis dahin hatten zwar dreissig Staaten die Biomedizin-Konvention unterschrieben, aber nur zehn davon hatten sie ratifiziert. Der Ratifizierungsprozess - auch dies liess uns etwas zögern - kommt nur schleppend voran. Staaten wie Deutschland, die Niederlande oder das Vereinigte Königreich haben, sicherlich aus unterschiedlicher Motivation, die Konvention noch nicht ratifiziert. Ein wichtiger Grund hiefür könnte sein, dass nach der Ratifizierung der Konvention keine Vorbehalte mehr angebracht werden können. Genau dies war der Grund, der auch uns zögern liess, die Konvention zum heutigen Zeitpunkt zu ratifizieren - er war nicht Anlass, die Ratifizierung der Konvention als solche infrage zu stellen.
Die Schweiz hat zwei Vorbehalte im Zusammenhang mit dem Transplantationsgesetz formuliert. Einerseits geht es um die Lebendspende. Diese soll nicht nur eine subsidiäre Therapieoption gemäss Artikel 19 der Konvention darstellen. Andererseits soll der Empfängerkreis auf Eltern und Kinder der urteilsfähigen Personen erweitert werden; das betrifft Artikel 20 der Konvention.
Das Übereinkommen erlaubt nur, Bestimmungen des nationalen Rechtes vorzubehalten, die bereits in Kraft sind. Da das Transplantationsgesetz inzwischen in Kraft getreten ist, kann die Ratifizierung mit den erwähnten Vorbehalten zum jetzigen Zeitpunkt vorgenommen werden. Allerdings muss man sich bewusst sein, dass weitere Gesetze in der Pipeline sind, die das Übereinkommen berühren könnten, namentlich das Humanforschungsgesetz sowie die Revision des Vormundschaftsrechtes.
Die Frage, ob jetzt der richtige Zeitpunkt für die Ratifizierung ist oder ob nicht bis zur Behandlung des Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen zugewartet werden soll, wie dies eine Minderheit verlangt, ist durchaus berechtigt. Allerdings kann man dem entgegenhalten, dass die Forschung in Biologie und Medizin rasch vorankommt und dass immer wieder neuer Regelungsbedarf entsteht und somit eigentlich fast nie der richtige Zeitpunkt gefunden werden kann, um die Konvention zu ratifizieren.
Der Grund, warum die FDP-Fraktion die Ratifizierung der Biomedizin-Konvention heute befürwortet, liegt darin, dass der Bundesrat davon ausgeht, dass die Grundsätze der Konvention sowohl im Humanforschungsgesetz als auch bei der Revision des Vormundschaftsrechtes eingehalten werden können, und dies ohne Schwierigkeiten, was bedeutet, dass wir nicht weitere Vorbehalte anmelden müssten.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der Fraktion der FDP und der Liberalen, der Mehrheit zuzustimmen und das Übereinkommen mit den erwähnten Vorbehalten zu ratifizieren.