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Müller Philipp · Nationalrat · 2007-10-03

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-10-03

Wortprotokoll

Es geht hier natürlich nicht nur um die Forderung nach Menschenrechtsbeobachtern. Die Minderheit Vermot-Mangold verlangt in den Absätzen 2, 3 und 4 auch umfassende Berichte und Dokumentationen über die Rückführungen sowie einen jährlichen Tätigkeitsbericht. Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Verantwortung jenen übertragen, welche die vorgesehenen Massnahmen auch durchführen. Sämtliche in diesem Gesetz umschriebenen Massnahmen stimmen mit den Menschenrechten überein - das sei vorausgesetzt. Ein Menschenrechtsbeobachter, wie ihn die Minderheit verlangt, hat keine Verantwortung zu tragen und hat auch keine Weisungsbefugnis. Er kann nur Berichte schreiben. Aber schon heute wird jeder Flug genau dokumentiert: Es wird festgehalten, wer mitreist, aus welchem Kanton die rückzuführende Person stammt, das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung, der allfällige Einsatz von Medikamenten, allfällige Zwangsmassnahmen usw. Das alles wird heute schon festgehalten, über all dies werden heute schon Berichte erstellt.

Ich möchte Sie bitten, den Antrag der Minderheit Vermot-Mangold auf einen zusätzlichen Artikel 28a abzulehnen.

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