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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-10-03

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-10-03

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, für die Eintretensdebatte die wichtigsten Punkte kurz zusammenzufassen.

Es ist jetzt hier viel von Kindern und Kindesentführungen gesprochen worden, und es ist das Bestreben, hier durch eine verbesserte Rechtssituation die Situation zu verbessern. Ich bitte Sie aber, sich keine Illusionen zu machen. Glauben Sie nicht, dass mit diesen Abkommen und solchen Gesetzen das Problem gelöst werden kann. Es ist praktisch in vielen Fällen einfach nicht lösbar, denn hier geht es um Beziehungen, Beziehungskonflikte, leidenschaftliche Auseinandersetzungen zwischen Elternteilen, und es geht um den Kampf um die Kinder. Trotz Gerichtsurteilen tauchen Elternteile unter, vor allem diejenige Person, welche die Kinder zu Unrecht hat, das heisst diejenige, welcher die Kinder nicht zugesprochen wurden.

Das führt zu internationalen Konflikten. Ich kann Ihnen sagen, in Europa gibt es Justizminister, die mich jeden Monat anrufen und schwere Vorwürfe an die Schweiz richten, weil zum Beispiel in einem Fall einem italienischen Vater die Kinder zugesprochen worden sind und die Behauptung da ist, sie seien in der Schweiz untergetaucht. Es ist auch so, dass es viele Fälle gegeben hat, wo wir Entscheide des obersten Gerichtes haben und die Entscheide auf der unteren Stufe nicht durchgesetzt werden. Das ist natürlich auch im internationalen Verhältnis bedenklich.

Warum dann die Ratifikation von zwei neuen Übereinkommen? Es ist so, dass das eine Frage des internationalen Privatrechts ist. Das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht regelt die Zuständigkeit, das anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Entscheide im grenzüberschreitenden Minderjährigenschutz nicht selber, sondern verweist auf das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961. Das ist also für uns ein Teil des internationalen Privatrechts in der Schweiz. Dieses Übereinkommen gilt sinngemäss auch für Erwachsene. Das Haager Minderjährigenschutzabkommen hat sich in verschiedenen Bereichen als unzulänglich erwiesen, obwohl man auch für dieses Abkommen grosse Hoffnungen hatte, es werde funktionieren. Es ist namentlich bei den Zuständigkeitsregeln und der internationalen Zusammenarbeit auch rechtlich unvollkommen. Aus den Bemühungen zur Behebung dieser Mängel gingen dann das Haager Kindesschutzübereinkommen von 1996 und das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen von 2000 hervor. Mit diesen neuen Übereinkommen sollen nun Zuständigkeitskonflikte zwischen den Behörden verschiedener Vertragsstaaten vermieden und soll die internationale Zusammenarbeit im Interesse der betroffenen Kinder und Erwachsenen gefördert werden. Sie sehen: Wir können hier vor allem das Ausmerzen von juristischen Mängeln erreichen. Es geht um Zuständigkeitskonflikte und um internationale Zusammenarbeit.

Warum sind im Bereich der internationalen Kindesentführung Verbesserungen erforderlich? Sie wissen: Was die Umsetzung der beiden Übereinkommen über internationale Kindesentführungen in der Schweiz anbelangt, hatten wir in den letzten Jahren viel Kritik. Es ist nicht nur der menschliche Konflikt, der praktisch nicht lösbar ist, auch wenn noch so viel guter Wille vorhanden ist. Es sind auch Mängel in der Gesetzgebung und in der Anwendung des Gesetzes. Das Ziel der Vorlage - ich sage das vorsichtig - ist es, die langen und meist über mehrere Instanzen geführten Verfahren zu kürzen und zu straffen und eine kindsgerechtere Anwendung des Haager Kindesentführungsübereinkommens zu gewährleisten, indem zum Beispiel auch Vermittlungsbemühungen, Mediationen usw. einbezogen werden. Wir machen uns keine Illusionen, dass das die Lösung ist. Aber es sind Verbesserungen. Für eine Mediation müssen Sie zwei Elternteile zusammenbringen. Das kann ich Ihnen aus der Praxis sagen: In diesen Fällen ist es leichter, eine Gazelle und einen Löwen zusammenzubringen als solche Elternteile. Das ist manchmal dermassen schwierig. Aber es ist ein Versuch, der sich lohnt.

Die Ratifikation der beiden Haager Übereinkommen und das Bundesgesetz, das heute zur Diskussion steht, sind im Vernehmlassungsverfahren selbstverständlich begrüsst worden, weil jeder findet, wenn man in diesen schwierigen Situationen noch etwas verbessern könne, dann solle man es tun. Auch in Ihrer Kommission für Rechtsfragen ist die Vorlage gut aufgenommen worden. Ich glaube, sie bringt wichtige [PAGE 1643] Verbesserungen, vor allem im Bereich der Zusammenarbeit, im Bereich der Rechtsanwendung und im Bereich der Zuständigkeiten. Ich glaube auch, dass sie eine Verbesserung für den internationalen Kindes- und Erwachsenenschutz bringt.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Vielleicht schaffen wir damit für die Personen, die dann mit der Rechtsanwendung und mit den Problemen und den Dramen zu tun haben, die sich hier täglich abspielen, die Möglichkeit, nicht nur das zu machen, was im Gesetz steht, sondern das zu erreichen, was man kann, zum Wohl der Kinder.