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AB 77455

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-10-04

Wortprotokoll

Wegen der kurzen Redezeit begrenze ich mich auf die Fragen: Warum denn überhaupt eine Regelung, und warum diese Regelung? Warum denn überhaupt eine Regelung? Diese Frage hat gerade Kollege Bortoluzzi schon aufgegriffen.

1. Passivrauch ist ein etablierter Schadstoff am Arbeitsplatz. Es geht also hier - das ist sehr wichtig - um die Drittschädigung durch unfreiwilliges Mitrauchen. Es geht in keiner Art und Weise um die Selbstschädigung erwachsener, selbstbestimmter Menschen, die selber rauchen. Es ist kein Rauchverbot, es ist ein Gesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen. Ein urliberales Prinzip wird hier umgesetzt, nämlich das Prinzip, dass meine eigenen Handlungen Dritte nicht tangieren, nicht mitschädigen sollen. Es geht also um die Drittschädigung.

2. Passivrauch ist ein wichtiger Schadstoff am Arbeitsplatz. Der Passivrauch ist die Nummer eins bei den Schadstoffen der Innenraumluft in der Schweiz, er ist der wichtigste Schadstoff in der Innenraumluft. Das hat beispielsweise zur Folge, dass in verrauchten Lokalen deutlich höhere Feinstaubbelastungen zu verzeichnen sind, als dies etwa an vielbefahrenen Strassen der Fall ist.

Zudem sind die gesundheitlichen Auswirkungen dieses Schadstoffes am Arbeitsplatz klar belegt. Ich muss sie Ihnen nicht aufzählen: Lungenkrankheiten, Herz-Kreislauf-Krankheiten usw. Sie sind belegt, es gibt keine Experten, die dies bestreiten.

3. Dieses Argument ist in dieser Debatte sehr wichtig: Wenn Sie Passivrauch als Schadstoff am Arbeitsplatz ansehen - und das hat auch der Vorredner getan -, dann ist klar, dass der Arbeitnehmerschutz unteilbar sein muss. Es gibt keinen vergleichbaren Schadstoff am Arbeitsplatz, keinen Schadstoff, bei dem man zwei Arten von Arbeitsplätzen schaffen würde, bei dem man sagen würde: Bitte, liebe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Sie sind frei, einen Arbeitsplatz mit oder einen Arbeitsplatz ohne Schadstoff zu belegen.

Warum überhaupt eine Regelung? Es gibt in der Bevölkerung, das haben die Kommissionsreferentinnen angesprochen, einen Paradigmenwechsel. Die Mehrheit - gemäss Umfragen 70 Prozent - der nichtrauchenden Bevölkerung will eine entsprechende Schutzvorschrift, weil sie nicht zufrieden ist mit den freiwilligen Massnahmen und Verbesserungen, die sich in den letzten zehn Jahren ergeben haben. Die Freiwilligkeit hat einiges gebracht, aber die Mehrheit der nichtrauchenden Bevölkerung wünscht einen klaren Schutz. Es kommen vielleicht sekundäre, aber auch nicht unwichtige Aspekte dazu - Stichwort: Tourismusland Schweiz und umliegende Länder. Ab 1. Januar 2008 werden alle Personen, die die Schweiz aus dem europäischen Umfeld besuchen, in ihrem Land ähnliche Regulierungen haben, nur wir in der Schweiz nicht. Die negativen Auswirkungen sind dort kaum zu vermerken, das haben die Kommissionsreferentinnen ausgeführt. Es braucht also ganz klar eine Regelung unter der Optik Drittgefährdung, unter der Optik Schadstoff am Arbeitsplatz.

Warum genau diese Regelung? Sie wissen, dass wir ursprünglich eine einfache Änderung des Arbeitsgesetzes vorgesehen hatten, die jetzt zu einem eigentlichen Gesetzesvorschlag, zu einem Entwurf für ein Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, ausgebaut worden ist. Das Grundprinzip in der Fassung gemäss Kommissionsmehrheit ist sehr einfach: Öffentliche und öffentlich zugängliche Räume sind rauchfrei, allerdings mit Ausnahmen - die Privaträume sind ausgenommen, die Einzelarbeitsplätze sind ausgenommen, es gibt die Möglichkeit, gut belüftete separate Fumoirs einzurichten. Damit geht dieses Gesetz weniger weit als Vorschläge, die heute schon in zumindest vier Kantonen deponiert sind und die teilweise viel restriktivere Bestimmungen beinhalten. Das ist ein guter Grund, diese Regelung zu treffen, die schweizweit einheitliche Standards schafft und Ausnahmen zulässt; also wird sinnvollerweise den Mehrheitsanträgen gefolgt.

Warum sind die Minderheitsanträge abzulehnen? Auch hier nur ganz kurz: Es wurde vorhin von Bürokratie gesprochen. Wenn Sie ein Antragswesen einbauen, werden Sie genau diese Bürokratie haben, und vor allem schaffen Sie mit einem Antragsrecht zwei unterschiedliche Normen für die Arbeitnehmenden. Wir sind der Meinung, dass ein etablierter Schadstoff am Arbeitsplatz zu gleichen Regeln für alle Mitarbeitenden führen muss.

In der Bevölkerung wurde ein Paradigmenwechsel festgestellt. Es geht hier um den Schutz der Nichtraucher, es geht um die Drittschädigung, es geht darum, dass die Freiheitsrechte der Nichtrauchenden den Freiheitsrechten der Rauchenden gegenüber stimmen. Sie setzen ein urliberales Anliegen um, wenn Sie eintreten und nachher der Mehrheit folgen.