Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2007-10-04
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-04
Wortprotokoll
Sie haben es gehört, nur eine äusserst schwache Kommissionsmehrheit hat die Ablehnung der Initiative empfohlen. Ich ersuche Sie mit der starken Kommissionsminderheit, der parlamentarischen Initiative Rechsteiner Paul Folge zu geben. Ich möchte darauf hinweisen, dass das Begehren von Herrn Rechsteiner in der WAK auch von der CVP-Delegation unterstützt worden ist. Wie der Kommissionssprecher gesagt hat, ist die Initiative nur mit dem Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt worden.
Nach Ansicht der Kommissionsminderheit besteht ein ganz klarer Handlungsbedarf angesichts völlig neuer, flexibilisierter Formen bei den Anstellungsbedingungen. Wir treffen sie vor allem im Detailhandel an. Ich möchte Ihnen mal darlegen, wie ein solcher Arbeitsvertrag aussehen kann. Der Harddiscounter Aldi zum Beispiel legt seinem Verkaufspersonal Arbeitsverträge vor, die eine Teilzeitbeschäftigung von 50 Prozent beinhalten. Verpflichtet werden vor allem Frauen, zugleich zur Überstundenarbeit, für die sie abrufbar sein müssen; eine Zweitanstellung wird ausgeschlossen, oder sie ist bewilligungspflichtig.
Sie sehen, bei diesen neuen Formen flexibilisierter Arbeitsverträge handelt es sich nicht einfach nur um eine Flexibilisierung, sondern um eine eigentliche Knebelung der Lohnabhängigen. Es ist eine eigentliche Pervertierung von bereits prekären Beschäftigungsformen, indem Lohnabhängige zwar nur teilzeitangestellt sind, aber ständig abrufbar sein müssen und ausserdem keine zusätzliche Anstellung annehmen dürfen. Solche Verträge sind diskriminierend, sozial und rechtlich unhaltbar und wirtschaftlich schädlich.
1. Zur Diskriminierung: Drei Viertel aller Beschäftigten in untypischen Beschäftigungsformen sind Frauen. Es wird auch bei diesen Harddiscounter-Verträgen nicht anders sein. Vor allem Frauen werden mit solchen Arbeitsverträgen massiv benachteiligt.
2. Zur rechtlichen Unhaltbarkeit: Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass gemäss Praxis der regionalen Arbeitsmarktbehörden solche Verträge nach Artikel 16 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) als unzumutbar gelten. Was nun nach Avig unzumutbar ist, kann nicht nach Obligationenrecht zulässig sein.
3. Dann zu den sozialen Folgen: Die betroffenen Frauen erhalten nicht nur tiefe Löhne, die die Existenzsicherung nicht gewährleisten, sondern sie haben dazu noch einen sehr schlechten Sozialversicherungsschutz.
4. Wirtschaftlich sind solche Verträge nicht haltbar. Warum? Sie führen zu einer eigentlichen Verluderung der Arbeitsbedingungen in der Schweiz, zu einer Verwilderung des Wettbewerbes. Daran können wir volkswirtschaftlich kein Interesse haben, und gerade auch das Gewerbe kann daran nicht interessiert sein. Wettbewerb ja, aber nicht auf dem Buckel der Lohnabhängigen.
Ich bitte Sie deshalb: Verankern Sie mit der parlamentarischen Initiative Rechsteiner Paul im Obligationenrecht ein ganz klares Verbot solcher Verträge.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass meines Erachtens - im Gegensatz zu dem, was der Kommissionssprecher gesagt hat - die Rechtsprechung keinen genügenden Schutz vor solchen flexibilisierten Arbeitsverträgen bietet. Es sind völlig neue Formen. Soweit ich die Rechtsprechung kenne, ist über genau diese Form eigentlicher Sklavenhalter-Vertragsbedingungen bislang vom Bundesgericht noch nicht entschieden worden. Ich muss Ihnen sagen: So weit sollten wir es auch nicht kommen lassen. Solche Verträge gehören untersagt; das haben wir in der Hand, indem wir der parlamentarischen Initiative Folge geben.