Bieri Peter · Ständerat · 2000-10-03
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-10-03
Wortprotokoll
Nachdem eine Zugerin die einzige Schweizer Goldmedaille an der Olympiade in Sydney gewonnen hat, fällt mir als Zuger die Aufgabe zu, Ihnen dieses sportliche Thema vorzustellen. Man könnte zwar vermuten, dies sei eine weise Voraussicht der Kommission gewesen, als sie mich damals als Sprecher bestimmte. Der wahre Grund dürfte hingegen vielmehr darin liegen, dass ich beim ersten Kredit - also bei Nasak I - mit meinem Antrag für einigen Wirbel gesorgt habe.
Nun, wie dem auch sei: Ausgangspunkt dieses Bundesbeschlusses war die für unser Land fatale Botschaft des IOK-Vorsitzenden Samaranch vom 19. Juni 1999 in Seoul, als er verkündete, dass die Winter-Olympiade 2006 in Turin und nicht in Sion stattfinden werde. Dieses Wort "Torino" ist uns durch Mark und Bein gefahren. Mittlerweile ist ein gutes Jahr durch unser Land gezogen, und wir haben uns sowohl in sportlicher Hinsicht mit zeitweise guten Leistungen als auch mit unserer sportlichen Haltung wieder aufgefangen.
Nun zur Vorgeschichte: Mit Bundesbeschluss vom 17. Dezember 1998 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung bewilligte die Bundesversammlung einen Kredit von 60 Millionen Franken. Dreiviertel Jahre vorher bewilligte das Parlament für eine allfällige Winter-Olympiade 2006 in Sion einen Kredit von 60 Millionen Franken. Davon waren 20 Millionen Franken für Sportanlagen von nationaler Bedeutung vorgesehen, die im Rahmen der Olympiade errichtet werden sollten und logischerweise primär den Wintersportarten zur Verfügung gestellt worden wären.
Nach dem negativen Entscheid des IOK gilt es jetzt, die Zuteilung dieser 20 Millionen Franken neu vorzunehmen. Damit wird der gesamte Nasak-Kredit 80 Millionen Franken betragen.
Während der Kredit zu Nasak I primär Anlagen für Sommersportarten vorsah, stehen bei den 20 Millionen Franken schwergewichtig, wenn auch nicht ausschliesslich, Schnee- und Eissportanlagen im Vordergrund. Es handelt sich um Neubauten bzw. Erweiterungen oder Anpassungen bestehender Anlagen. Die einzelnen Objekte sind in der Botschaft aufgeführt, deshalb verzichte ich darauf, diese einzeln zu erwähnen und zu präsentieren.
Die Gründe für das Engagement des Bundes bei der Errichtung von Sportanlagen von nationaler Bedeutung sind auch bereits bei der ersten Vorlage intensiv diskutiert worden und müssen nicht nochmals erwähnt werden. Dass gerade der Wintersport in unserem Land eine grosse Tradition hat, eine wirtschaftliche und eine regionalpolitische Bedeutung sowie einen gesellschaftlichen Stellenwert besitzt und in der breiten Bevölkerung viel Sympathie geniesst, ist sicher unbestritten.
Ich möchte im Folgenden kurz auf die in der Kommission vorgebrachten Anregungen und Fragen zu sprechen kommen. Es wurde in unserer Kommission die Frage gestellt, ob nicht ein Entscheid über eine allfällige Kandidatur für die Olympischen Winterspiele 2010 abgewartet werden sollte, damit nicht Anlagen am falschen Ort gebaut werden. Andere Fragen gingen in die Richtung, ob die regionalpolitische Verteilung und die prozentmässigen Bundesbeiträge ausgewogen und begründet seien. Auch die Ökologie, etwa bei Schneesportanlagen für das Sommertraining der Skifahrer, war ein Thema. Im Weiteren wurde vermerkt, dass der Verpflichtungskredit Ende 2004 ausläuft, was zur Folge hat, dass gewisse Projekte, die sich erst in einem frühen Planungsstadium befinden und wo zum Teil noch keine Trägerschaften bestehen, bis zu diesem Zeitpunkt nur schwer in die Realisierungsphase vorstossen werden.
Im Nachgang zum negativen Entscheid der Bündner Bevölkerung zur Defizitgarantie für die Skiweltmeisterschaft 2003 wurde auch etwa die Frage ausgesprochen, ob der Bundesbeitrag von 4 Millionen Franken auch so gesichert sei und inwieweit allenfalls der Bund bei der Defizitgarantie einspringen würde. Das ist eine Klammerbemerkung. Sie war nicht Thema in unserer Kommission, die Frage ist aber - wie gesagt - im Nachgang zu diesem negativen bündnerischen Entscheid an mich herangetragen worden.
Letztlich wurde in unserer Kommission die Frage aufgeworfen, weshalb der vom Parlament im ersten Bundesbeschluss vom 17. Dezember 1998 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung aufgenommene Artikel 3bis Absatz 1 hier nicht wieder aufgenommen wurde. Er lautet wie folgt: "Die Beitragsleistungen des Bundes setzen voraus, dass die Eigentümer, die Standortkantone und -gemeinden sowie die Benützer der Sportanlagen angemessene Beiträge leisten und Gewähr bieten, dass der ordentliche Unterhalt und die Instandhaltung der Anlagen langfristig gesichert sind." Aus der Botschaft des Bundesrates ist dazu zu vernehmen, dass dieser Passus aus rechtlichen Gründen nicht übernommen werden konnte, weil es sich um eine Recht setzende Bestimmung handelt. Solche Bestimmungen seien in einem einfachen, dem Referendum nicht unterstehenden Bundesbeschluss ausgeschlossen. Auch setze das Subventionsgesetz bereits diesbezügliche Bedingungen fest. Der [PAGE 649] Direktor des Bundesamtes für Sport hat uns jedoch versichert, dass die Auflage des ersten Bundesbeschlusses ernst genommen werde und ein Beurteilungskriterium für die Vergabe der Gelder sei. Dieser Zielsetzung werde man bei der Vorlage ebenfalls Rechnung tragen und nachleben.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf den Bundesbeschluss einzutreten und diesem zuzustimmen.