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Heberlein Trix · Ständerat · 2007-09-17

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-17

Wortprotokoll

Ich möchte die einzelnen Absätze - die Absätze 1, 2, 3 und 4 - gemeinsam in einem Votum behandeln. Ich stelle auch fest, dass der Antrag der Kommission, wie er hier vorliegt, im Wesentlichen aus der Feder unseres Vizepräsidenten, Hansheiri Inderkum, stammt. Ich wünsche mir, dass der Nationalrat dieser Vorlage ebenfalls so zustimmen wird.

Der differenzierte Text verlangt eine kontinuierliche Information. Was heisst "kontinuierlich"? Laufend soll während der Abstimmungskampagne über die Vorlage informiert werden. In diesem Sinne war "kontinuierlich" bereits im vorhergehenden Text enthalten. Absatz 2 verpflichtet den Bundesrat, die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit zu beachten. Das sind alles Pflichten, die zwar bis heute gesetzlich so nicht festgehalten sind, aber eigentlich selbstverständlich sein müssten. Absatz 3 verpflichtet den Bundesrat - das wurde von Herrn Reimann bereits erwähnt, das ist auch heute so -, die wichtigsten Standpunkte, Meinungen, Positionen im parlamentarischen Entscheidungsprozess darzulegen. Dieser Absatz ist also etwas detaillierter als die heute im Abstimmungsbüchlein aufgenommenen Positionen - pro und kontra. Der Absatz sorgt für eine bessere Transparenz.

Die Kommission entschied sich mit 8 zu 0 Stimmen für diese verbesserte Version, die, wie gesagt, aus der Feder des Vizepräsidenten der Kommission stammt. Wir hatten eine Enthaltung in der Kommission.