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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-09-18

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-18

Wortprotokoll

Es geht bei diesem Geschäft darum, das sogenannte Upov-Abkommen, das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen, zu ratifizieren und gleichzeitig das Sortenschutz- und das Patentgesetz anzupassen.

Wir haben bei Artikel 7 Absatz 1 noch eine Differenz zum Nationalrat zu bereinigen. Es geht hier um die Frage des Landwirteprivilegs: Wofür soll das Landwirteprivileg in Zukunft noch gelten? Das Upov-Abkommen sieht vor, dass das Landwirteprivileg nur für Erntegut gilt, das im eigenen Betrieb gewonnen wurde, nicht aber für Vermehrungsmaterial. Wenn ich es etwas einfacher ausdrücken darf: Das Landwirteprivileg gilt für Kartoffeln, Getreide usw., nicht aber für Erdbeeren, andere Beeren oder Obst. Nun hat sich der Nationalrat mit seinem Entscheid über den Inhalt des Upov-Abkommens hinweggesetzt, indem er auch für Vermehrungsmaterial ein Landwirteprivileg festsetzen will. Ihre Kommission beantragt Ihnen aber, Upov-konform zu bleiben und am gefassten Beschluss festzuhalten respektive die Fassung gemäss Bundesrat beizubehalten. Wenn man nämlich nicht gewillt ist, das Upov-Abkommen umzusetzen, wäre es richtig, ganz darauf zu verzichten. Wenn wir das Upov-Abkommen aber korrekt umsetzen, haben wir auch die Unterstützung des Schweizerischen Bauernverbandes und der Kritischen Agrarallianz. Ich glaube, es ist richtig, die Sortenschutzgesetzgebung hier Upov-konform anzupassen.

Ich bitte Sie deshalb namens der Kommission, an Ihrer Fassung festzuhalten.

Auch bei Absatz 2 beantragt Ihnen Ihre Kommission, am gefassten Beschluss festzuhalten. Der Bundesrat soll gemäss dieser Bestimmung festlegen, welche Pflanzenarten vom Landwirteprivileg erfasst werden, und er trägt dabei der Bedeutung der Pflanzenarten als Rohstoff für Nahrungs- und Futtermittel Rechnung. Auch hier haben Bauernverband und Kritische Agrarallianz ihr Einverständnis signalisiert.