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Reimann Maximilian · Ständerat · 2007-09-19

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-19

Wortprotokoll

Dieser Bericht, den wir diskutieren, ist effektiv umfassend, er ist aufschlussreich, er ist, wie der Präsident gesagt hat, interessant. Aber er ist aus meiner Sicht eine Spur zu schönfärberisch ausgefallen, insbesondere was unsere Verpflichtungen zu finanziellen Beiträgen sowie das Funktionieren des in Genf angesiedelten Uno-Menschenrechtsrates anbetrifft. Vielleicht wäre da etwas weniger Eigenlob mehr gewesen. Die Zunahme der Ausgaben im Vergleich zum Status, den wir hatten, als wir noch Beobachter waren, ist meines Erachtens enorm. Im übernächsten Jahr, wenn wir die aktuelle Entwicklung extrapolieren, werden wir bereits eine Verdoppelung gegenüber 2002 zu verzeichnen haben. Deshalb möchte ich einmal mehr an meine damalige Empfehlung im Jahr 2001 erinnern, die ich als überzeugter Uno-Beitritts-Befürworter eingereicht hatte und die vom Plenum auch angenommen worden war. Sie verlangte vom Bundesrat, den Schritt vom Beobachter zum Vollmitglied so kostenneutral als möglich auszugestalten. Ich glaube, jene Empfehlung sei uns wieder einmal vor Augen zu halten!

Damit zum Uno-Menschenrechtsrat: Auch dieser wird sehr gewürdigt, aber im Urteil von Völkerrechtsspezialisten hat er noch nicht das gebracht, was man sich von ihm erhofft hatte. Ich erinnere etwa an die Lagebeurteilung von Professor Daniel Thürer von der Universität Zürich, seines Zeichens wirklich alles andere als ein Gegner dieser Institution. Gerne hoffe ich, dass wir in den nächsten Uno-Berichten doch noch einmal von echten Fortschritten in Menschenrechtsangelegenheiten lesen können, von Fortschritten im Vergleich zur Ära der Menschenrechtskommission, damals mit Sitz in New York, die weitgehend verpolitisiert war.

Noch eine Bemerkung zu unserem künftigen Wirken im Rahmen der Uno: Da konnten wir jüngst - der Kommissionspräsident hat eben am Schluss auch darauf hingewiesen - mit einem Halbsatz unserer Aussenministerin in der Kommission, mit einer kurzen Angabe im Bericht, dann aber mit grossen Schlagzeilen in den Medien zur Kenntnis nehmen, dass man in Ihrem Departement, Frau Bundespräsidentin, die Einsitznahme im Uno-Sicherheitsrat anstrebt. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur daran erinnern, dass Verfassung und Gesetz für solche wichtigen aussenpolitischen Grundsatzfragen und -entscheide zwingend die Mitwirkung des Parlamentes vorsehen. Dies ist so in Artikel 166 der Bundesverfassung wie auch in Artikel 24 des Parlamentsgesetzes vorgesehen.

Frau Bundespräsidentin, ich möchte Sie bitten, diese Grundsatzfrage zunächst dem Parlament vorzulegen, bevor entsprechende Signale in die ganze Welt ausgesandt werden. Da muss zunächst im eigenen Haus, in der Schweiz, in unserem Volk, vor allem aber im Parlament gründlich die Frage diskutiert werden, ob unsere Maxime der immerwährenden Neutralität mit der Einsitznahme im Uno-Sicherheitsrat überhaupt vereinbar ist. Meines Wissens liegt aber noch nicht einmal ein Beschluss des Bundesrates zu dieser Frage vor. Darf ich Sie also bitten, uns im Rahmen der heutigen Debatte über den vorliegenden Bericht mitzuteilen, wann Sie beziehungsweise wir in der Aussenpolitischen Kommission oder gar im Ratsplenum so weit sind, dass wir diese Grundsatzfrage diskutieren und von unserem aussenpolitischen Mitwirkungsrecht Gebrauch machen können?