Wicki Franz · Ständerat · 2007-09-19
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-19
Wortprotokoll
Wir feiern in der nächsten Session hier in der Bundesversammlung 100 Jahre Zivilgesetzbuch. Das heisst 100 Jahre Vereinheitlichung des Zivilrechtes in der Schweiz. Heute, 100 Jahre nach der Vereinheitlichung des Zivilrechtes, sind wir dem Ziel nahe, eine der letzten grossen Gesamtkodifikationen der Schweiz abzuschliessen, nämlich die Vereinheitlichung des Strafverfahrensrechtes. Das Projekt "Aus 29 mach 1 StPO" - wobei "aus 29" bedeutet: aus 26 kantonalen Strafprozessordnungen und 3 des Bundes - wird wohl in dieser Session verabschiedet werden können.
Ihre Kommission für Rechtsfragen hat sich bei den meisten Bestimmungen dem Nationalrat angeschlossen, wobei wir in zwei Bereichen einen Minderheitsantrag haben. Es sind nur wenige Gesetzesartikel, bei denen eine Differenz zum Nationalrat besteht.
Nun zu Artikel 38 Absätze 1 und 3, Artikel 39 Absatz 2 und Artikel 40 Absatz 1: Die erste Differenz haben wir beim Gerichtsstandsverfahren, und zwar hinsichtlich des Verfahrens bei kantonsinternen Gerichtsstandskonflikten und bei der Anfechtung des Gerichtsstandes durch die Parteien. Es geht um Folgendes: Die Kantone haben nach Artikel 14 Absatz 3 die Möglichkeit, Ober- oder Generalstaatsanwaltschaften vorzusehen. Das heisst, sie können ihre Staatsanwaltschaft hierarchisch organisieren. Sofern die Kantone also eine Ober- oder Generalstaatsanwaltschaft einsetzen, soll diese entscheiden, falls es zu innerkantonalen Gerichtsstandskonflikten kommt. Die Beschwerdeinstanz soll nur dann entscheiden, wenn ein Kanton keine Ober- oder Generalstaatsanwaltschaft vorsieht. Daher haben wir die Änderung in Artikel 38 Absatz 1 und als Folge davon die Änderungen in Artikel 38 Absatz 3, Artikel 39 Absatz 2 und Artikel 40 Absatz 1.
Die Kommission beantragt Ihnen, sich bei all diesen Bestimmungen dem Nationalrat anzuschliessen.
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