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Bürgi Hermann · Ständerat · 2007-09-20

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-20

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir in Ergänzung zum schriftlichen Bericht der Kommission noch einige Bemerkungen, und zwar insbesondere deswegen, weil in diese Motion nicht mehr und nicht weniger hineininterpretiert werden soll, als sie enthält.

Ich erinnere Sie daran, dass der Bundesrat beim Entwicklungsschritt 2008-2011 darauf hingewiesen hat, dass die Absicht besteht, die Verfügbarkeit von Truppen für Auslandeinsätze zu erhöhen. Im Getümmel des Gefechtes um diesen Entwicklungsschritt wurde dann diese Zielsetzung etwas relativiert. Der Ausgangspunkt für diese Motion sind die Verhandlungen im Nationalrat. Im Nationalrat hat man im Zusammenhang mit der Diskussion des Entwicklungsschrittes in der zweiten Runde diese Motion eingereicht, mit der Zielrichtung, dass der Bundesrat jetzt nicht die Hände in den Schoss legen, sondern wenn immer möglich diesem Aufbau bezüglich einer erhöhten Verfügbarkeit von Kräften seine Beachtung schenken solle.

Was heisst das, wenn ich jetzt sage, man solle das so nehmen, wie es ist? Es ist die normative Kraft des Faktischen, die hier bestimmen wird, wie das aussieht, und das sind die Ressourcen. Zurzeit verfügen wir überhaupt nicht über die nötigen Ressourcen, insbesondere beim Instruktionspersonal. Wir haben in der Motion klar gesagt, dass die Ausbildung und die Situation bei der Umsetzung der "Armee XXI" Priorität haben müssen; das steht auch hier in diesem Bericht. Bitte überzeichnen Sie nun die Wirkungen dieser Motion nicht! Das ist eine Absichtserklärung, eine Zielrichtung. Dann kommt noch etwas anderes hinzu, was man in diesem Land immer vergisst, wenn man über Auslandeinsätze diskutiert: Wir haben eine gewisse Ordnung in diesem Zusammenhang! Man höre und staune also: Wir haben eine gewisse Ordnung, indem nämlich Artikel 66 des Militärgesetzes klar definiert, wann und unter welchen Voraussetzungen ein derartiger Einsatz überhaupt zulässig ist: Es braucht ein OSZE- oder ein Uno-Mandat.

Dann haben wir noch eine Bremse. Der Bundesrat kann beantragen, was er will. Im Normalfall, wenn es um Einsätze geht, bei denen wirklich Truppen in grösserer Zahl einzusetzen sind - Herr Bundesrat Schmid, wir werden diese nicht nur mit dem Sackmesser ausrüsten, sondern zum Selbstschutz bewaffnen -, wird das automatisch zur Folge haben, dass das Parlament hierüber befindet. Wir können also diese Auslandeinsätze - ich rede jetzt vom Normalfall, wenn es um eine grössere Zahl von Truppenangehörigen geht und nicht um einzelne Beobachter - immer im Griff haben.

Ich wollte das hier einfach sagen, damit man im Zusammenhang mit dieser Motion die Ausgangslage und die Wirkungen und deren Bedeutung sieht. Wir werden dann im Rahmen des Controllingberichtes auch sehen, wie es mit diesen Ressourcen steht, ob für alle Fälle entsprechende OSZE- und Uno-Mandate vorhanden sind und ob wir die Verfügbarkeit überhaupt bewerkstelligen können. Das wollte ich hier zur Beruhigung der Gemüter einfach noch sagen.