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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2007-09-24

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-24

Wortprotokoll

Mit dieser Bestimmung soll gemäss Nationalrat sichergestellt werden, dass niemand einzig wegen seiner Pflegebedürftigkeit sozialhilfeabhängig wird. Die Grenze wurde bewusst ausschliesslich auf anerkannte Pflegeheime bezogen, das heisst, es werden nur Pflegeheime berücksichtigt, welche auf einer kantonalen Pflegeliste stehen. Diese Pflegeheime haben dem Kanton bezüglich Qualität und Kosten Rechenschaft abzulegen. Insbesondere wird damit sichergestellt, dass keine kostspieligen Pflegeheime mitberücksichtigt werden.

Die Problematik in dieser Frage ist entstanden, weil wir in der NFA-Gesetzgebung im Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (Ifeg) eine ähnliche Formulierung verabschiedet haben. Im Ifeg steht, dass sich die Kantone an den Kosten des Aufenthalts in einer anerkannten Institution so weit beteiligen, dass keine invalide Person wegen dieses Aufenthaltes Sozialhilfe benötigt.

Die Kommission hat festgehalten, dass die Kantone die Vorgabe des NFA, nämlich die Kostenneutralität, nicht einhalten. Um eine ähnliche Entwicklung bei der Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, stimmten wir mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung im Grundsatz dem Nationalrat zu. Wir wollen aber festhalten, dass die Kantone dafür zu sorgen haben, dass durch den Aufenthalt in einem anerkannten Pflegeheim in der Regel keine Sozialhilfeabhängigkeit begründet wird. Damit wird den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen Rechnung getragen; gleichzeitig bleiben die Kantone aber frei, die Vorgaben ihren Bedürfnissen entsprechend zu regeln.