AB 78262
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-25
Wortprotokoll
Ich möchte auch hier darauf hinweisen, dass Mehrkosten, die Sie der Grundversicherung anlasten, zu Prämienerhöhungen führen. Die Kommission hat sich eigentlich immer ganz klar für Lösungen eingesetzt, die eben nicht prämientreibend sind. Sie hat sich auf den Standpunkt gestellt, man solle an der bisherigen Kostentragung keine Änderung vornehmen. Die Krankenversicherer bzw. die Prämienzahler sollen also in etwa gleich viel bezahlen, wie sie das heute tun.
Ich möchte hier das, was ich gestern schon gesagt habe, wiederholen: Man muss nicht immer davon sprechen, die Krankenversicherer würden das bezahlen; die Krankenversicherer sind hier Zahlstelle, sie belasten das den Prämienzahlern. Wir müssen deutlich sagen, was der Nationalrat will: Der Prämienzahler soll die Vollkosten zahlen - das ist die Aussage.
Die Kommissionsmehrheit ist nun der Auffassung, dass man auch im Pflegebereich nicht die vollen Kosten der Akutpflege auf die Prämienzahler überwälzen soll, sondern dass ein Teil wie bisher über die Steuerzahler zu bezahlen ist, also über die öffentliche Hand, über den Träger usw. Da muss man jetzt schon klar die Frage beantworten: Wollen Sie wirklich alles auf die Prämienzahler überwälzen, oder sind Sie auch im Bereich der Pflege für eine gemischte Finanzierung?
Die Kommission hat im Weiteren festgehalten, dass es grundfalsch sei, wenn Sie nur im Spital eine Leistungsfinanzierung einführen. Sie verlangen von den Spitälern Effizienz, nachdem wir ja über Jahrzehnte hinweg mit der Kostenfinanzierung unmögliche Strukturen geschaffen haben, in einzelnen Spitälern übersetzte Preise haben. Wir korrigieren das jetzt bei den Spitälern. Und zum gleichen Zeitpunkt kommen wir und sagen: Aber wenn sie dann aus dem Spital entlassen werden, führen wir das alte Kostenprinzip Vollkostenfinanzierung bei der Pflege ein. Das mit entsprechenden Mehrkosten; das ist so. Das kann es nicht sein!
Ich meine, dass wir auch im Pflegebereich Effizienz durchsetzen müssen. Wir müssen auch die Kostentragung durch den Träger haben, also durch Gemeinden, Kantone, allenfalls Stiftungen, welche die Pflegeleistungen erbringen. Diese müssen eben auch einen Anteil bezahlen. Sonst haben sie überhaupt kein Interesse, effizient zu arbeiten. Dass wir in der Kommission die Frage der sozialen Abfederung mit der 20-Prozent-Beschränkung aufgenommen haben, ist meiner Meinung nach zu befürworten.
Ich habe es gesagt: Die Spitalfinanzierung, wie wir sie gestern geregelt haben, wirkt prämientreibend; jetzt werden Prämienerhöhungen stattfinden. Ich bitte Sie einfach, bei der Pflegefinanzierung jetzt darauf zu achten, nicht wieder Beschlüsse zu fassen, die zu Prämienerhöhungen führen - und zwar auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung, die auf uns zukommt. Machen wir uns nichts vor: Im Pflegebereich werden wir in den nächsten Jahren aus demografischen Gründen einiges an Kostensteigerungen erleben und irgendwann einmal auch über Sonderfinanzierungen reden müssen. Das Nationalratskonzept ist - ich möchte das feststellen - erstens nicht prämienneutral, zweitens prämientreibend und setzt drittens falsche Anreize.
Ich bitte Sie deshalb, dem Konzept der Mehrheit unserer Kommission zuzustimmen und an unserem Beschluss festzuhalten.