Maissen Theo · Ständerat · 2007-09-25
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-25
Wortprotokoll
Wir haben dieses Geschäft über die Pflegefinanzierung zum ersten Mal in der letzten Herbstsession in Flims behandelt, und Sie können sich erinnern, dass ich dort eine Reihe von Anträgen gestellt habe, die nicht angenommen worden sind. Der Nationalrat ist jetzt in die Richtung dieser Anträge gegangen, und auch die ständerätliche Kommission hat jetzt einzelne dieser Punkte, die ich damals unterbreitet habe, übernommen.
Jetzt gibt es allerdings einen Punkt, auf den ich aufmerksam gemacht hatte; die Kommissionssprecherin, Frau Forster, hat gesagt, man gehe dem näher auf den Grund. Das betrifft Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe f, den Sie auf der Fahne auf Seite 11 oben links sehen. Hier geht es um den Aufenthalt in einer teilstationären Einrichtung. Ich hatte damals den Antrag gestellt, das nicht zu streichen; es ist nun gestrichen. Aber es wurde damals gesagt, man müsse dieser Frage nachgehen, und ich erlaube mir nun, Herr Präsident, noch etwas zu Artikel 25a Absatz 1 zu sagen. Ich habe mich nämlich vorher gemeldet, und Sie haben mir das Wort nicht gegeben.
Ich stelle hier keinen Antrag zu Absatz 1. Es gibt hier nun eine Differenz zum Nationalrat, und ich möchte zuhanden des Amtlichen Bulletins sagen, dass der Nationalrat sich hier überlegen müsste, ob er nicht eine andere Formulierung, eine andere Regelung wählen sollte. Es geht mir immer an und für sich um ein Gesamtsystem, auch von den Kosten her. Es braucht eine Gesamtschau. Es ist nicht so, dass es nicht anderswo eine Auswirkung hat, wenn wir auf der einen Seite sparen. Wenn man zum Beispiel bei der Spitex spart, dann werden Sie einfach anderswo und dort allenfalls gar höhere Aufwendungen haben. Darum geht es auch bei dem nun gestrichenen Buchstaben f, Aufenthalt in einer teilstationären Einrichtung. Das wissen wir. Das wird in Zukunft noch mehr der Fall sein - Herr Brändli hat darauf hingewiesen -, das wird mit der demografischen Entwicklung ein Problem werden. Herr Couchepin hat jüngst den Vorschlag gemacht, dass man auch Pensionierte in den ganzen Pflegedienst einbinden sollte im Sinne von Freiwilligenleistung. Ich finde das einen positiven Ansatz.
Aber man muss dann natürlich Folgendes sehen: Wir haben bereits heute die sogenannte informelle Pflege. Das bedeutete im Jahre 2000 eine Kostenersparnis von 20 Prozent oder von 1,2 Milliarden Franken. Diese Pflege wird von Angehörigen oder Bekannten gemacht. Aber diese können das nicht 365 Tage lang machen, sondern sie müssen eine Möglichkeit haben, sich selber auch zu erholen und vielleicht für zwei oder drei Wochen die Person, die von ihnen gepflegt wird, in eine entsprechende Einrichtung zu geben. Das war an und für sich die Idee von Litera f im vorangehenden Artikel.
Nun hat der Nationalrat mit Absatz 1 wieder etwas in diese Richtung gemacht.
Wie ich gestern von der Kommissionspräsidentin, Frau Forster, erfahren habe, war das Problem in der Kommission bei der Regelung von Absatz 1, dass damit nicht nur die Pflegekosten finanziert werden sollen, sondern auch die Hotelkosten, also die Verpflegung usw. Ich möchte nun beliebt machen, dem Nationalrat das Anliegen weiterzugeben, also die Frage, ob man bei Absatz 1 nicht eine Formulierung finden könnte, mit der mindestens die Pflegekosten finanziert wären - ohne die Aufenthaltskosten als solche, die ja dann zu Hause wegfallen. Mein Anliegen bei Absatz 1 ist also, dass man eine angemessene Regelung findet. [PAGE 775]
Nun zu Absatz 1bis: Hier schliesse ich mich ganz klar der Kommissionsminderheit an. Auch hier muss man das Gesamtsystem sehen. Wir haben heute die Situation, dass in den Spitälern Fallpauschalen geplant sind. Diese zielen zu Recht auf eine Verkürzung der Aufenthalte im Spital ab. Damit werden wir Kosten sparen. Nun ist es so: Je mehr die Dauer der Aufenthalte im Spital verkürzt wird, umso mehr ist eine anschliessende Pflege notwendig - sie wird hier als Übergangspflege bezeichnet -, die früher bei den längeren Spitalaufenthalten im Spital geleistet wurde, und zwar zu viel höheren Kosten. Wenn wir nun die Fallpauschalen einführen und die Spitalaufenthalte verkürzen, ist es konsequent, dass wir die dadurch bedingte nachgelagerte professionelle Akut- und Übergangspflege während einer beschränkten Zeit finanzieren. Es heisst ja hier, dass der Bundesrat die Dauer der Kostenübernahme bestimmt, es ist also nicht ein Fass ohne Boden, sondern es wird ganz klar beschränkt. Es ist auch so, dass bei der Finanzierung der weiteren Pflege die Steuerzahler mitmachen müssen. Wir haben ja Absatz 5, wo wir den Anteil der Leistungsbezüger bei höchstens 20 Prozent festlegen. Aber dort wird dann bei der Pflegeleistung gesagt, dass die Kantone die Restfinanzierung regeln. Dort sind Kantone und Gemeinden also eingebunden. Es geht mir wirklich um die beschränkte Zeit der Akut- und Übergangspflege, die sich, nachdem wir nun die Spitalaufenthalte verkürzen, vermehrt ergibt.
Ich empfehle Ihnen deshalb, bei Absatz 1bis der Minderheit zu folgen.