Stähelin Philipp · Ständerat · 2007-09-25
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-25
Wortprotokoll
Was Artikel 25a Absatz 1 anbetrifft, kann ich Kollege Maissen beruhigen: Wir sind hier schlicht und einfach daran, die teilstationäre Behandlung, die wir als Begriff im übrigen KVG jetzt weggelassen haben - davon sind wir weggekommen -, auch im Bereich der Pflegeleistungen zu eliminieren. Es ändert aber in der Sache gar nichts. Wenn man diesen Artikel anschaut, sieht man ja, dass der Bereich "ambulant oder im Pflegeheim" alles abdeckt. Das ist abgedeckt, es ist nicht ein Unterschied. Herr Maissen, wir wollen hier nicht irgendwie die Behandlung in Einrichtungen, Tages- oder Nachtstrukturen, quasi bestrafen und ausschliessen; das ist gar nicht der Fall. Das ist abgedeckt, entweder ist es ambulant oder stationär. Wir wollen einfach diesen ambivalenten Begriff der teilstationären Behandlung, der nirgends richtig definiert ist, nicht mehr im Gesetz haben; es geht nur darum. Wenn immer eine Pflegeleistung aufgrund einer ärztlichen Anordnung erfolgt - das ist hier der Fall, darum geht es hier -, wird diese auch abgegolten.
Noch ein letztes kurzes Wort zu den Bemerkungen zu Absatz 1bis beziehungsweise zur Systemwahl: Herr Maissen hat gesagt, wir müssten das Gesamtsystem sehen. Genau das machen wir mit dem Antrag der Mehrheit. Der Antrag der Mehrheit geht im Grunde genommen eben dahin, dass wir auch im Bereich der Pflegemassnahmen vom Kostendenken - Abgeltung der Kosten - zur leistungsbezogenen Entschädigung, zu einem Preisdenken übergehen. Das entspricht dem System, das wir nun generell im KVG gefunden haben. Wir wollen im Bereich der Pflegefinanzierung nicht wieder in eine andere Richtung gehen. Wir sehen exakt das Gesamtsystem, und darum geht es uns hier.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.