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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2000-10-04

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-04

Wortprotokoll

Ich habe keinerlei Interessenbindung bekannt zu geben - und insbesondere nicht solche in der Kernenergiebranche -, aber ich bin über diese Anträge schon etwas erschrocken. Ich habe gemeint, wir seien in Richtung des sicheren Hafens des Kompromisses unterwegs. Ich befürchte, dass das nun in Frage gestellt werden soll, und das bedaure ich: Es ist sachlich falsch, es ist institutionell falsch, und es ist politisch falsch.

Es ist sachlich falsch - meines Erachtens -, weil wir die Kernenergie einfach noch brauchen, Herr Maissen hat das unterstrichen; wir brauchen diese 40 Prozent, das ist auch Service public. Die KKW sind unterwegs zu konkurrenzfähigen Preisen, die Kosten sinken. Wir wissen, dass das die umweltmässig vernünftige Lösung ist. Wenn ich richtig orientiert bin, hat dies Herr Bundesrat Leuenberger am Montag wieder betont.

Es geht wirklich nicht darum, jetzt wieder einen Graben zwischen Wasserkraft und Kernenergie aufzureissen. Das ist offensichtlich der Nebenzweck dieser Anträge; das bedaure ich. Ich sage das aus der Sicht eines Kantons, der sich nicht zuletzt wegen der Wasserkraftproduktion von einem sehr armen Agrarland zur dritt- oder viertstärksten Kraft in diesem Land entwickeln konnte. Ich weiss, dass auch bei uns derartige Anlagen stehen. Die Frage ist natürlich schon, ob wir diese Anlagen nun mit neuen NAI fördern wollen.

Schliesslich sei noch angemerkt, dass es etwa um 2000 Arbeitsplätze - nur schon unmittelbar bei diesen Anlagen - geht; davon befinden sich etwa 1000 im Kanton Aargau.

Es ist aber auch institutionell falsch, meine sehr verehrten Kollegen, die diese Anträge gestellt haben: Wo ist die Verfassungsgrundlage für das, was Sie uns vorgeschlagen haben? Wenn Sie Ihren Vorschlag schon bringen wollen: warum hier und nicht im Rahmen der Atomgesetzgebung? Dort haben wir ja eine entsprechende gesetzliche Regelung, auch eine entsprechende Verordnung. Wir haben zudem die Haftpflichtgesetzgebung. Wenn sie nicht genügen sollte, müsste dort angesetzt werden und nicht hier.

Aber auch vom Text her sind es mehr als seltsame Anträge. Der Text kommt daher, gleichsam wie wenn es eine Verfassungsbestimmung wäre. Er ist wie eine Verfassungsbestimmung formuliert. Man erinnere sich an den letzten Sonntag. Was ist eigentlich gemeint? Der Bundesgesetzgeber gibt dem Bundesgesetzgeber einen Auftrag, in einem weiteren Bundesgesetz etwas zu machen. Das ist etwas seltsam. Schon institutionell scheint das nicht aufzugehen, und rechtsstaatlich geht es ohnehin nicht auf.

Zum dritten Grund: Der Vorschlag ist politisch problematisch. Ich möchte die Auffassung vertreten, dass Sie damit den Kompromiss, den die Kommission uns beantragt hat und dem der Rat bisher gefolgt ist, gefährden. Ich möchte Ihnen die eindringliche Frage stellen, ob Sie das beabsichtigen. Das kann ja nicht der Sinn sein, das kann sicher nicht in Ihrem Sinn sein, ganz sicher nicht! Jedenfalls laufen diese Anträge nach meinem Verständnis genau in die umgekehrte Richtung dessen; das hat uns auch Herr Kollege Escher heute Morgen sehr eindringlich vorgetragen. Ganz offensichtlich weht im Oberwallis ein anderer Wind als im Unterwallis.

Schliesslich hat das auch mit den KKW-Initiativen nichts zu tun. Diese werden wir dann im Frühjahr behandeln; es nimmt ja wohl niemand an, dass dieser Absatz dann ein indirekter Gegenvorschlag zu diesen Volksinitiativen sein könnte.

Ich möchte Sie darum einladen, diese beiden Anträge abzulehnen, und zwar auch den Antrag Maissen, obwohl er im Ansatz an sich eine Frage stellt: "Sofern .... nicht sichergestellt ist, erhebt ...." Diese Sicherstellung ist ja gewährleistet, und darum ist der Antrag ohnehin nicht nötig. Wenn sie nicht gewährleistet wäre, wäre er gleich problematisch wie der Antrag Epiney.

Ich möchte Sie bitten, diesen Kompromiss nun nicht zu gefährden.