Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-09-25
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-25
Wortprotokoll
Frau Kollegin Forster beantragt Ihnen, dass drei der fünf komplementärmedizinischen Methoden, die 2005 aus der Grundversicherung gekippt wurden, noch einmal überprüft werden, und zwar eben mit adäquaten Methoden. Dass für die Überprüfung der WZW-Kriterien - Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit - adäquate wissenschaftliche Methoden angewendet werden, geht aus den Materialien und aus der Gesetzesberatung zum KVG aus den Jahren 1991 und 1992 deutlich hervor. Frau Forster hat Ihnen vorher ein Zitat des Kommissionssprechers gelesen, und in ihrem Vorstoss wird auch aus den Abstimmungsunterlagen zitiert. Dort steht, dass erstens die Wirksamkeit der Methoden entscheidend sein muss und dass man zweitens komplementärmedizinische Methoden nicht mit schulmedizinischen Forschungen überprüfen kann und soll, sondern eben mit adäquaten Methoden.
Nun erweckt die Antwort des Bundesrates aus dem Jahr 2005 den Eindruck, dass alles klar gewesen sei, als dieser Entscheid gefällt wurde, und dass die Grundlagen für den Entscheid über den Verbleib dieser komplementärmedizinischen Methoden in der Grundversicherung erarbeitet und verabschiedet worden seien. Ich möchte hier doch eine kleine Ergänzung anbringen: Im Entwurf zum Abschlussbericht, der am 14. März 2005 von den Wissenschaftern zum Programm "Evaluation Komplementärmedizin" verabschiedet wurde, haben die Wissenschafter für drei der fünf komplementärmedizinischen Methoden empfohlen, dass diese definitiv in die Grundversicherung aufgenommen werden sollen, weil sie eben die Kriterien erfüllen. Diese Empfehlungen sind in der späteren Version leider nicht mehr aufgetaucht. Das internationale Review Board, das eigens auch für die Überprüfung dieser komplementärmedizinischen Methoden zusammengestellt wurde, konnte zum Schlussbericht nicht mehr Stellung nehmen.
Der Bundesrat schreibt nun in seiner Stellungnahme, die Leistungskommission habe ihm empfohlen, die fünf komplementärmedizinischen Methoden aus der Grundversicherung zu streichen. Auch hier möchte ich eine Information anfügen: Die Leistungskommission hat darüber diskutiert und ihre Empfehlung zuhanden des Gesundheitsministers verabschiedet. Allerdings hat die Leistungskommission weder vor noch während ihrer Sitzung über einen schriftlichen Bericht und schriftliche Unterlagen verfügt - und dies, nachdem man sieben Jahre lang für mehrere Millionen Steuerfranken geforscht hat.
Ich meine, dass der Auftrag, wie ihn Frau Kollegin Forster formuliert, Sinn macht. Es würde der Leistungskommission gut anstehen, wenn sie aufgrund von schriftlich vorliegenden Unterlagen ihre Entscheide fällen und im Zeitalter des Öffentlichkeitsprinzips ihre Überlegungen auch darlegen würde. Vor allem aber muss gewährleistet sein, dass bei der Überprüfung der WZW-Kriterien adäquate Methoden angewendet werden. Das steht so in den Materialien zum KVG. Daran sollten wir uns jetzt auch halten.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.