preparatory:AB 78283
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-25
Wortprotokoll
Der Bundesrat stützt sich bei seinem Entscheid, die Komplementärmedizin aus dem Grundleistungskatalog zu entfernen, unter anderem auf wissenschaftliche Gutachten, welche den Nachweis der Wirksamkeit der fünf provisorisch in die Grundversicherung aufgenommenen nichtschulmedizinischen Methoden nicht haben erbringen können. Das ist auf den ersten Blick nicht weiter verwunderlich. Erstaunlich wird das erst, wenn man bedenkt, dass man unter "wissenschaftlich" in unserer Welt "naturwissenschaftlich" versteht, das heisst intersubjektiv, unter gleichen Bedingungen überall auf der Welt nachvollziehbar. Diese Kriterien genügen aber auch der Schulmedizin kaum.
Das ist keine Kritik, sondern eine Tatsache - eine Tatsache, die weiter nicht erstaunlich ist, haben wir es doch mit Menschen zu tun. Wir wissen, dass jeder Mensch einzigartig ist und damit auf alles auch individuell reagiert. Die Schulmedizin ist innerhalb einer statistischen Bandbreite nachvollziehbar erfolgreich. Es gibt dennoch jeden Tag in unseren Spitälern und in den Arztpraxen Ereignisse, die nicht erklärbar sind. Warum spricht der eine Patient auf eine Therapie an, ein anderer aber nicht? Meist fehlt die Zeit, diese Frage zu beantworten. Es ist einfach eine hinzunehmende Tatsache, naturwissenschaftlich nicht zu erklären.
Das Parlament und der Bundesrat haben 1994 im KVG einen entsprechenden Artikel verabschiedet, welcher der Komplementärmedizin eine faire Chance einräumt, in die Grundversicherung aufgenommen zu werden. Ich habe das auch in meiner Begründung aufgezeigt und möchte Ihnen nur einen einzigen Satz vorlesen, den der Berichterstatter damals im Rat zur Begründung geäussert hat: "Die Kommission hat sich zweimal sehr intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt. Sie ist der Auffassung, dass der Begriff 'wissenschaftlich' nicht im Sinne von 'naturwissenschaftlich' verstanden werden muss und dass hier insbesondere der Komplementärmedizin Platz zu geben ist." Gemäss den Vorgaben unseres Parlamentes wurde vom EDI folgerichtig eine befristete Aufnahme der fünf Leistungen in die Grundversicherung bis zum 30. Juni 2005 beschlossen. Eine Verlängerung der Zulassung wurde von der Prüfung aller Methoden auf Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) abhängig gemacht. Dabei sollte sich gemäss dem Auftrag des Parlamentes die Beurteilung der Wirksamkeit mit adäquaten wissenschaftlichen Methoden nicht auf eine naturwissenschaftliche oder schulmedizinische Optik beschränken. [PAGE 797]
In der Folge wurde vom Bund ein "Programm Evaluation Komplementärmedizin" finanziert. Die Studie ist auf der Homepage des Bundesamtes für Gesundheit zugänglich. Die Eidgenössische Leistungskommission gab in Kenntnis der allgemeinen und spezifischen Beurteilung eine ablehnende Empfehlung zuhanden des EDI ab. Gestützt darauf wurde die Leistungsverpflichtung per 21. Juli 2005 beendet, mit dem Hinweis, massgeblich für den Entscheid sei der ungenügende Nachweis der Einhaltung der WZW-Kritierien. Wer den Schlussbericht der Kommission vom 24. April 2004 studiert - ich bitte Sie übrigens, die Studie, die auch für Laien sehr verständlich ist, zu lesen -, kann feststellen, dass der Komplementärmedizin, wie vom Parlament gefordert, im Wirksamkeitsnachweis eine Sonderposition attestiert wird. Der Bericht geht mit den gestellten Fragen sehr behutsam um und bewertet in erster Linie die praktische Erfahrung der anwendenden Ärzte und die praxisnahe Evaluation. Der Schlussbericht enthält auch interessante Informationen und differenzierte Schlussfolgerungen.
Alles in allem schliesse ich nach dem Studium des Berichtes auf vorteilhafte Resultate. Leider enthält der Bericht keine Empfehlungen. Diese wären aber nach meiner Ansicht in dieser schwierigen Frage geradezu erwünscht, um sich überhaupt ein Urteil erlauben zu können. Den Entscheid der qualifizierten Mehrheit der Leistungskommission - ich zitiere aus der Medienmitteilung des EDI vom 3. Juni 2005 -, dass die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit aller fünf Methoden verneint werden müssten, kann ich zumindest nach dem Studium des PEK-Schlussberichtes in dieser Absolutheit in keiner Weise nachvollziehen. Ich kann die Vermutung, dass letztlich eben doch schulmedizinische Kriterien zum Ausschluss der Komplementärmedizin geführt haben, nicht von der Hand weisen, dies insbesondere, wenn ich den letzten Satz der Stellungnahme des Bundesrates zu meiner Motion ernst nehme: "Aus Gründen der Rechtsgleichheit ist es zudem geboten, dass medizinische Methoden und Verfahren nicht nach unterschiedlichen Massstäben und Kriterien beurteilt werden." Damit wurde man aber zumindest nach meiner Meinung den Vorgaben des Parlamentes nicht gerecht - deshalb auch meine Motion, die dem Bundesrat Gelegenheit bietet, sich nochmals mit dieser Frage auseinanderzusetzen und dem Willen des Parlamentes Rechnung zu tragen.