Bischofberger Ivo · Ständerat · 2007-09-25
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-25
Wortprotokoll
Als jungem Ständerat in der Nachfolge von Carlo Schmid geht es mir ähnlich wie meinem Vorredner, Kollege Theo Maissen. Ich plädiere für Eintreten auf die Vorlage und für eine ebenso eindeutige Korrektur des Beschlusses des Nationalrates vom 21. Juni 2007, namentlich betreffend Artikel 15 Absatz 3 des genannten Bundesgesetzes. Dies mit folgender Begründung:
1. Der vorgenannte Beschluss verletzt schlicht und einfach die Souveränität der Kantone, denn der am 21. Mai 2006 von Volk und Ständen angenommene Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung verpflichtet die Kantone zur Harmonisierung des Schulwesens, dies namentlich "im Bereich des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von deren Übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen". Kommt in diesen Bereichen keine Koordination zustande, "so erlässt" - folgerichtig - "der Bund die notwendigen Vorschriften". Der Beginn des Unterrichtes in den einzelnen Fächern gehört nicht zum Regelungsgegenstand von Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung. Die Bundesverfassung verpflichtet die Kantone dementsprechend nicht zur Harmonisierung der Lehrpläne, sondern nur zur Harmonisierung der Bildungsziele an den einzelnen Stufen. Daher kann der Bund in diesem Fall keinerlei Harmonisierung verlangen und auch nicht auf dem Wege der Bundesgesetzgebung erzwingen. Die Kantone bleiben, auch der Verfassung wegen, frei, welche Fremdsprache sie wann einführen wollen. Kurz und bündig, wie bereits erwähnt, sagt es auch das Rechtsgutachten von Professor Ehrenzeller von der Universität St. Gallen vom 25. Juni 2007, wo im Fazit steht: "Im Ergebnis komme ich zum Schluss, dass es für die vorgesehene Regelung in Art. 15 Abs. 3 SpG an einer genügenden Verfassungsgrundlage fehlt."
2. Eine Unterstützung des nationalrätlichen Beschlusses vom 21. Juni 2007 wäre meines Erachtens auch mit Blick auf die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule - das schon genannte Harmos-Konkordat - verantwortungslos. Denn mit Harmos wird die traditionell föderalistisch verankerte obligatorische Schule in allen 26 Kantonen vereinheitlicht, vorab im Bereich der Qualitätssicherung und Entwicklung sowie bezüglich verbindlicher Standards. Legitimiert wurde Harmos ebenfalls dadurch - und zwar sehr deutlich -, dass Volk und Stände am 21. Mai 2006 mit dem klaren Verdikt von 85,6 Prozent Jastimmen den neuen Bildungsartikel der Bundesverfassung angenommen haben. Dieser anerkennt explizit die föderalistische Schulhoheit der Kantone, verlangt aber einheitliche Eckwerte und betont die gemeinsame Verantwortung von Bund und Kantonen für die Qualitätssicherung im Bildungsbereich.
3. Schliesslich wäre es in meinen Augen überaus fahrlässig, den Beschluss des Nationalrates zu unterstützen und damit ein Referendum zu provozieren, das den Sprachfrieden - im relativierten Sinne von Kollege Bürgi - in unserem Land über Gebühr belasten würde.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und mit der ersatzlosen Streichung von Artikel 15 Absatz 3 einen unzweideutigen Entscheid zu fällen.