Maissen Theo · Ständerat · 2007-09-25
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-25
Wortprotokoll
Ich kann mich gut erinnern: Als ich als - gemessen an der Amtszeit - "junger" Ständerat im Januar 1995 die Nachfolge von Luregn Mathias Cavelty antrat, hatte ich in der damaligen Spezialkommission für den Sprachenartikel mitzuwirken. Das war für mich ein richtiger Schock, es war die erste Sitzung, und da ging es sehr heftig zu und her. Es wurde nämlich der Antrag gestellt, den Sprachenartikel nicht in die Bundesverfassung aufzunehmen. Das war mein erster Einsatz, den ich leisten musste, ich musste mich - etwas unvorbereitet - für diesen Sprachenartikel einsetzen, der dann in der Volksabstimmung angenommen und später in die neue Bundesverfassung überführt wurde.
Offenbar gibt es bei der ganzen Geschichte mit den Sprachen in der Schweiz doch Probleme. Nicht nur dieses Erlebnis in der Spezialkommission zeigt dies, sondern auch der Umstand, dass sich der Bundesrat schlichtweg geweigert [PAGE 782] hat, Aufträge auszuführen. Die Beratung des Sprachengesetzes war nämlich in den Legislaturrichtlinien 1999-2003 wie auch in der Planung für diese Legislatur, welche dann allerdings im Nationalrat gescheitert ist, enthalten. Der politische Wille war also eindeutig da - das hat man gesehen -, diesen Verfassungsartikel in ein Sprachengesetz umzusetzen.
Wir haben auch internationale Verpflichtungen übernommen. Ich erinnere da nur an das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten. Auch hier geht es um Bestimmungen zur Sprachenfreiheit. Insbesondere ist auch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen zu erwähnen. Sie will Regional- und Minderheitensprachen dort, wo sie gefährdet sind, als europäisches Kulturerbe fördern und schützen. In der Schweiz fallen unter die Minderheitssprachen eindeutig das Rätoromanische und das Italienische.
Ich möchte an dieser Stelle in erster Linie der nationalrätlichen Kommission danken, dass sie diese Arbeit an die Hand genommen hat und uns einen zweckmässigen Gesetzentwurf unterbreitet.
Wir haben jüngst - in diesem Jahr - im Kanton Graubünden eine heftige Auseinandersetzung über ein kantonales Sprachengesetz gehabt. Ich kann da Kollege Bürgi bestätigen, da waren unter anderem auch recht viele Emotionen dabei. Das Bündnervolk hat dann nach diesen Auseinandersetzungen dieses kantonale Sprachengesetz angenommen, und zwar auch aus der Optik, dass in einer Gesellschaft, in der es unterschiedliche Interessen gibt, gewisse Spielregeln gemeinsam festgelegt werden müssen, um die unterschiedlichen Sensibilitäten zu berücksichtigen.
Nun haben wir es hier mit einem Bundesgesetz zu tun. Ich denke, es geht hier von der Idee der Erhaltung und Förderung der Sprachenvielfalt her vor allem darum, dass wir die gemeinsamen Aufgaben von Bund und Kantonen in diesem Gesetz festlegen. In der Bundesverfassung geht man explizit von der Gleichwertigkeit der Amtssprachen aus. Wir haben hier auch den Status und die Verwendung des Rätoromanischen als Teilamtssprache festgelegt. Es ist nun einmal notwendig, wie man sieht, wenn man diesen Verfassungsartikel liest - er spricht teilweise für sich, aber ist in der Umsetzung zu wenig konkret -, dass man für den Umgang mit diesen Grundsätzen detaillierte Regelungen schafft.
Nun möchte ich zu einem für mich wichtigen Punkt kommen. Ich denke, dieses Sprachengesetz ist das eine. Kollege Bürgi hat es meines Erachtens zu Recht gesagt: Man darf das nicht zu hoch hängen. Es geht letztlich immer wieder um praktische Massnahmen und um die Politik generell. Ich möchte doch darauf hinweisen, dass mit dem Sprachengesetz die Minderheitssprachen Italienisch und Rätoromanisch gefördert und unterstützt werden. Aber letztlich haben natürlich diese Minderheitssprachen nur eine Überlebenschance, wenn auch die wirtschaftliche Existenz funktioniert und gegeben ist. Das ist unabdingbar, und da, denke ich, hat der Staat eine besondere Bedeutung, auch für die dezentralen Strukturen. Die staatlichen Institutionen haben auch eine Verantwortung bezüglich der dezentralen Organisation des Staates und damit die Berücksichtigung der Minderheiten und hier der Minderheitensprachen wahrzunehmen.
Damit komme ich auf Artikel 17 dieses Gesetzes zu sprechen. Hier wird gesagt, es sei eine wissenschaftliche Institution zur Förderung der Mehrsprachigkeit zu gründen; die Kantone können zusammen mit dem Bund ein wissenschaftliches Kompetenzzentrum unterstützen. Ich persönlich hätte es lieber gesehen, wenn man hier statt der Kann-Formulierung - wie es in diesem Gesetz überhaupt sehr viele Kann-Formulierungen gibt - eine stringente Formulierung eingesetzt hätte. Aber ich habe in der Kommission gesehen, dass dies kaum eine Mehrheit finden würde.
Ich komme trotzdem auf Artikel 17 und auf das Kompetenzzentrum zu sprechen. Denn ich denke, es wäre eine Chance, dieses Kompetenzzentrum, wenn man ein solches gründet, nicht in einem Gebiet anzusiedeln, wo die Mehrheitssprache vorherrscht. Vielmehr wäre es ein Zeichen, dass es, um die Minderheitensprachen fördern und erhalten zu wollen, dazu entsprechende dezentrale Institutionen braucht. Wir haben im Übrigen auch bei der neuen Regionalpolitik immer wieder davon gesprochen, man solle vermehrt die Ressourcen in den Regionen einsetzen, und ich denke, eine Minderheitensprache ist im intellektuell-geisteswissenschaftlichen Bereich auch eine Ressource.
Daher möchte ich beliebt machen, Herr Bundesrat, dass Sie, wenn Sie an die Realisierung des Kompetenzzentrums gehen, die Priorität so setzen, dass ein Standort zum Zuge kommt, in dem die exzellente Minderheitensprache Rätoromanisch beheimatet ist. Das sind zwar Diskussionen, die bereits geführt worden sind, aber man sollte ein praktisches Zeichen setzen.
Nur noch ganz kurz zum bereits angesprochenen Artikel 15 Absatz 3 betreffend das Lehren einer Landessprache als erste Fremdsprache. Da muss ich Ihnen sagen: Aus Sicht des Kantons Graubünden ist dieser Absatz 3 eigentlich kein Problem, denn bei uns ist es seit Jahrzehnten normal, dass in vielen Gebieten des Kantons als erste Fremdsprache eine Landessprache genommen wird. Das wird auch in Zukunft so sein. Bei uns ist es so, dass in den romanischsprachigen Gebieten die Kinder - das war schon immer so - bereits ab der vierten Klasse als erste Fremdsprache Frühdeutsch haben; das ist eine andere Landessprache. Andernorts wird das Italienische als erste Fremdsprache genommen. Im Kanton Graubünden würde dieser Artikel 15 Absatz 3 also keine Probleme in der Umsetzung machen.
Ich plädiere trotzdem für Streichen, und zwar deshalb, weil das, wie bereits ausgeführt worden ist, in den Kompetenzbereich der Kantone gehört; das ist das eine, das Rechtliche. Für mich ist es aber zum anderen noch eine politische Frage. Wenn wir diesen Absatz 3 drinlassen, dann bekommen wir unnötigen Widerstand gegen dieses Gesetz. Für mich ist es aus den Überlegungen, die ich dargelegt habe, wichtig, dass wir dieses Sprachengesetz einführen können. Daher, finde ich, sollten wir nicht unnötige Hindernisse einbauen.
Ich bin für Eintreten auf dieses Gesetz und bitte Sie, jeweils dort, wo es Unterschiede gibt, der Mehrheit zuzustimmen.