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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-09-26

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-09-26

Wortprotokoll

Ich freue mich, dass Ihre Kommission hier einstimmig zugestimmt hat. Die Kommission für Rechtsfragen hat hier klar die Bedeutung des Kampfes gegen die internationale Kriminalität erkannt, und mit diesem Abkommen können wir, wie wir glauben, auch einen Beitrag gegen diese Kriminalität leisten.

Der Vertrag ermöglicht ein wirksameres Vorgehen gegen Delikte wie Korruption, Drogenhandel, Geldwäscherei, Frauen- und Kinderhandel. Solche Delikte treten typischerweise, wie Ihr Kommissionssprecher erklärt hat, grenzüberschreitend auf. Um heute solche Verbrechen wirksam verhindern und bekämpfen und die innere Sicherheit auch in Zukunft gewährleisten zu können, ist die Schweiz auf eine gut funktionierende internationale Zusammenarbeit angewiesen.

Die Schweiz hat als wichtiger Finanzplatz ein grosses Interesse an einer guten Zusammenarbeit mit Brasilien, nicht zuletzt deshalb, weil die schweizerischen Finanzinstitute nicht für kriminelle Zwecke missbraucht werden sollen. Da ist auch das Interesse des Finanzplatzes und der Schweizer Banken klar vorhanden. Brasilien ist ausserdem das grösste Land Lateinamerikas und gehört zusammen mit Argentinien zu den beiden lateinamerikanischen Ländern, mit denen die Schweiz den umfangreichsten Rechtshilfeverkehr pflegt. Dabei handelt es sich nicht nur um immer zahlreichere, sondern auch um immer komplexere Fälle, vor allem auch in den Bereichen Wirtschaftsdelikte und Frauen- und Kinderhandel.

Der Bundesrat hat für das Jahr 2007 den Handelsbeziehungen zu vier Ländern erste Priorität eingeräumt, nämlich Brasilien, Russland, Indien und China. Brasilien ist ausserdem der wichtigste Handelspartner der Schweiz in Lateinamerika, insbesondere im Bereich der Investitionen. Der Handelsbilanzüberschuss ist zwar in letzter Zeit rückläufig, aber immer noch markant. Im Jahr 2006 standen den Schweizer Exporten im Wert von fast 1,5 Milliarden Schweizerfranken Importe von 719 Millionen Franken gegenüber. Mehr als 300 Schweizer Unternehmen sind auf dem brasilianischen Markt präsent, sie beschäftigen schon heute über 90 000 Personen. Fast all diese Schweizer Unternehmen wollen ihre Aktivitäten in Brasilien weiter ausbauen.

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Umso wichtiger ist es heute, dass die Schweiz mit Brasilien auch auf dem Gebiet der internationalen Verbrechensbekämpfung enger zusammenarbeiten kann. Der vorliegende Vertrag erleichtert diese Zusammenarbeit, indem er wirksame Instrumente für ein rasches und vereinfachtes Rechtshilfeverfahren zur Verfügung stellt. Darum sind wir Ihnen dankbar, dass Sie diesen Vertrag in der Kommission einstimmig gutgeheissen haben.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und diesen Vertrag zu genehmigen.