Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-09-26
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-09-26
Wortprotokoll
Zuerst zur Regelung des Erbrechtes: Die Frage ist natürlich - und das war schon bei Eugen Huber so -, wie hoch der Pflichtteil überhaupt sein soll und ob man den mit Blick auf eine grössere Verfügungsfreiheit usw. vermindern soll. Das ist ein altes Thema. Wenn man das jetzt einfach öffnet und Enkel sowie Patchworkfamilienmitglieder bevorzugt, ist das ein isolierter Einbruch in dieses System. Wenn jemand sagt, man solle das überprüfen, sollte er auch sagen, in welche Richtung man gehen soll. Das ist die grosse Diskussion.
Zur zweiten Frage, die hier aufgeworfen worden ist: Die Leute werden älter, und wir haben eine Kumulation der Vermögen bei den älteren Leuten. Das wird immer wieder geschrieben. Ich muss Ihnen sagen: Ich finde das gar nicht schlecht. Warum brauchen ältere Leute ein grösseres Vermögen? Sie haben keine Kraft mehr, um Verdienst zu generieren und Vermögen zu schaffen; sie sind alt und haben keine Kraft mehr. Junge Leute brauchen an sich kein Vermögen, um das Leben zu meistern; sie haben Kraft. Auch Unternehmern sollte man kein Geld geben. Die sollen mit einem Unternehmen beginnen, da gibt es Kredite usw. Überall wird gesagt, es sei schädlich, dass ältere Leute Vermögen hätten. Erstens braucht man für das Alter Vermögen, und zweitens ist es auch für den Staat nicht nebensächlich, dass ältere Leute Vermögen haben. Ich würde das nicht einfach so unkritisch entgegennehmen. Herr Frick, gerade weil die [PAGE 809] Leute immer älter werden, ist es doch kein Nachteil, wenn sie für das Alter Vermögen kumuliert haben.
Zum Dritten ist die Unternehmensnachfolge usw. angesprochen worden. Sie haben Recht, Herr Schiesser; ich war in dieser Lage. Natürlich ist es so: Wenn Kinder ein Unternehmen übernehmen, dann dasjenige des Vaters. Ich habe meinen Kindern Kredite gegeben, damit sie es übernehmen können. Sie sollen auch wie Unternehmer arbeiten und nicht etwas geschenkt bekommen. Aber es gibt auch die Möglichkeit, einen Vertrag abzuschliessen und das Erbe vorgängig zu verteilen. Das ist alles möglich - vor allem, wenn grosse Beträge vorhanden sind, was bei Unternehmen in der Regel natürlich der Fall ist. Es gibt hier keine Hindernisse, Kinder frühzeitig zu bevorzugen, wenn man sieht, dass sie als Unternehmer fähig sind. Ich habe diesen Weg gewählt; als ich das gesehen habe, habe ich diesen Vertrag gemacht. Enkel zu bevorzugen wäre auch problematisch. In gewissen Fällen wäre es gut. Dazu müssten Sie aber den ganzen Pflichtteil erhöhen. Es gibt auch Unternehmer, die keine tüchtigen Kinder und keine tüchtigen Enkel haben. Für diese Fälle müssten Sie den Pflichtteil ganz klein machen, damit man das Geld einem tüchtigen Unternehmer geben kann - sofern man einem Unternehmer überhaupt Geld geben will.
Viertens zur Erbschaftssteuer: Man kann natürlich schon sagen, man könne alles immer wieder überprüfen. Sie müssen aber mal den Aufwand sehen. Für diese Fragen müssten wir Expertenkommissionen einsetzen. Sie haben zwei parlamentarische Initiativen lange diskutiert und entschieden, dass Sie keine eidgenössische Erbschaftssteuer wollen. Jetzt können Sie natürlich schon wieder ein Postulat mit dem Auftrag einreichen, diese Frage zu prüfen. Wir würden ihn ja auch ernst nehmen. Dieser Aufwand lohnt sich aber nicht, wenn man klar weiss, dass man das nicht will. Das ist erstens eine Willensentscheidung: Wollen wir eine eidgenössische Erbschaftssteuer - ja oder nein? Zweitens geht es um die Frage: Wollen wir das heutige Pflichtteilsrecht ganz grundsätzlich ändern? Dann müsste man aber einen Vorstoss machen, der auch sagt, in welche Richtung diese Änderung zu erfolgen habe, und der nicht isoliert die Enkel und die Kinder von Patchworkfamilien bevorzugt.
Darum bitte ich Sie, das Postulat abzulehnen und einen grossen Aufwand zu verhindern, der - davon bin ich überzeugt - zu nichts führt.