David Eugen · Ständerat · 2007-09-26
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-26
Wortprotokoll
Ich möchte mich den Fragen von Frau Heberlein anschliessen. Wir haben beim Erlass des VAG mit Artikel 37 Absatz 3 Buchstabe b ins Gesetz geschrieben: "Der Bundesrat erlässt Vorschriften über die Grundlagen der Ermittlung der Überschussbeteiligung." Ausserdem haben wir in Absatz 4 geschrieben: "Die ausgewiesene Überschussbeteiligung beträgt mindestens 90 Prozent der nach [PAGE 816] Absatz 3 Buchstabe b ermittelten Überschussbeteiligung." Wir haben das so im Rat diskutiert; jeder hatte wahrscheinlich etwas im Kopf, was Überschuss ist, wie man einen Überschuss berechnet. Für mich war das derjenige Teil, der am Schluss übrig bleibt. Das heisst, was nach allen technischen Abzügen, die notwendig sind, um die Rentenverpflichtungen zu erfüllen, einschliesslich auch der Rückstellungen, am Schluss bleibt, ist der Überschuss. An dem partizipieren die Versicherten mit 90 Prozent. Das war meine persönliche damalige Meinung.
Ich gebe zu - und das war ein Fehler von uns -, dass wir damals vom Bundesrat nicht verlangt haben, dass er uns im Zuge der Erteilung dieser Delegation auf den Tisch legt, wie die Sache berechnet wird, sodass wir genau verstehen, wie die Berechnung erfolgt. Nicht nur die Interpellationsantwort ist hochkomplex, wie Frau Heberlein zu Recht ausführt, auch die Verordnung, die Artikel 141ff. der AVO, die Bestimmungen zu dieser Überschussbeteiligung sind hochkomplex. Wenn ich das durchlese, komme ich für mich persönlich zu folgendem Schluss - das muss ich hier so sagen, ich habe in dieser Kommission mitgewirkt, und ich habe das Geschäft sogar hier vertreten, darum fühle ich mich auch irgendwo in der Pflicht -: Das, was hier geschrieben wurde, entspricht jedenfalls nicht dem, was ich damals meinte. Ich möchte nicht behaupten, dass das, was ich meinte, absolut richtig war. Aber es zeigt, dass wir hier ganz unterschiedliche Auffassungen darüber haben, wie dieser Überschuss zu berechnen ist.
Die Regelung, die jetzt der Bundesrat in dieser Verordnung vorsieht, errechnet den Überschuss an einem ganz anderen Ort und weist von vornherein einen 10-Prozent-Anteil dann den Versicherungsunternehmen zu. Wir haben gemeint, dass das, was bleibt, eben am Schluss so zu verteilen ist. Von daher gesehen finde ich es absolut notwendig, dass sich das Parlament nochmals mit dieser Frage auseinandersetzt, entweder in dem Sinne, dass wir bei der Rechnung des Bundesrates sagen, das sei richtig, das entspreche dem Sinn und Willen des Gesetzes. Oder wir sagen: Nein, hier müssen Korrekturen gemacht werden, diese Verteilung ist so nicht richtig und nicht dem Sinn und Zweck des Gesetzes entsprechend; und dann muss es entsprechend korrigiert werden.
Ich bin froh, dass die GPK diesen Bericht jetzt erstellt, und ich hoffe auch, dass er sehr schnell kommt, und ich bin der Meinung, dass wir nachher, sobald dieser Bericht vorliegt, sehr sorgfältig diese Verteilungsregeln prüfen und eben allenfalls per gesetzliche Regelung anpassen müssen, wenn sich eine Notwendigkeit ergibt.