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Heberlein Trix · Ständerat · 2007-09-26

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-26

Wortprotokoll

Am 7. Juni 2007 hat der Nationalrat die Volksinitiative mit 132 zu 49 Stimmen für gültig erklärt und sie mit 117 zu 63 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Nun befasst sich der Nationalrat auch mit der Detailberatung des indirekten Gegenentwurfes, der parlamentarischen Initiative Pfisterer Thomas 03.454, die von unserem Rat bereits verabschiedet worden ist. Weil wir uns anlässlich der Diskussion über diese Initiative intensiv mit den Fragen der Zuständigkeit und mit den Rekursmöglichkeiten bei Einbürgerungsentscheiden auseinandergesetzt haben, möchte ich die Argumentation von Befürwortern und Gegnern nicht nochmals im Detail ausführen.

Ihre Kommission hat damals nach der Anhörung von Staatsrechtlern und der Einholung von Expertisen festgehalten, dass die Einbürgerung eine Mischform von politischem Akt und Verwaltungsakt sei. Einbürgerungsentscheide dürfen aber nicht der Willkür einer Mehrheit ausgeliefert werden, sei diese noch so demokratisch. Auch wenn im Lichte der Diskussion über die Umsetzung der Verwahrungs-Initiative die Diskussion über strengere Anforderungen an die Gültig- respektive Ungültigerklärung von Volksinitiativen neu aufgeflammt ist, so ist bei der hier zu beurteilenden Initiative klar, dass sie nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstösst, auch wenn es bei einer Annahme zu Widersprüchen mit dem geltenden Verfassungsrecht und mit einzelnen völkerrechtlichen Grundsätzen kommen könnte. Aus diesen Gründen war in der Kommission denn auch keine Stimme gegen eine Gültigerklärung der Initiative zu vernehmen.

Ich möchte dann inhaltlich zu Artikel 38 Absatz 4 erst anlässlich der Detailberatung sprechen. Wir führen hier ja nicht eine Eintretensdiskussion - Eintreten ist obligatorisch -, aber ich möchte die inhaltliche Diskussion darauf beschränken, dass wir bei Artikel 38 Absatz 4 Stellung nehmen.