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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-09-27

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-27

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, den Entscheid der Kommissionsmehrheit zu unterstützen, und zwar aus folgenden Gründen: Wir haben es gehört, der Bundesrat hat im Entwurf zur Vernehmlassung verlangt, dass es im Rahmen der Aufsicht auch unangemeldete Besuche geben soll. Wir haben auch gehört, dass die Kantone oder ein Teil der Kantone gefunden haben, dass sie sich das nicht vorschreiben lassen wollen. Ich kann Ihnen versichern, dass die Mehrheit Ihrer Kommission kein institutionelles Misstrauen gegenüber den Kantonen hat - überhaupt nicht. Ich kann Ihnen sagen, weshalb die Mehrheit Ihrer Kommission die Formulierung trotzdem gewählt hat, und zwar eine Formulierung, die den Kantonen nach wie vor einen Spielraum bei der Ausübung der Aufsicht belässt und ihnen in Bezug auf die Aufsichtstätigkeit nur eine einzige Vorgabe macht: dass eben im Rahmen der Aufsicht auch unangemeldete Besuche vorgenommen werden sollen, und zwar von Personen, die von der Aufsichtsbehörde bestimmt wurden, also nicht von irgendjemandem, sondern von jenen, die dazu bestimmt wurden - selbstverständlich gibt es auch angemeldete Besuche.

Was ist der Grund, weshalb es die Kommissionsmehrheit so wichtig findet, dass es unangemeldete Besuche gibt? Es ist sicher kein Misstrauen gegenüber den Institutionen und auch nicht gegenüber den Kantonen. Aber es ist eine Tatsache, dass Menschen selten so ausgeliefert sind wie urteilsunfähige Personen, die in einer Wohn- oder Pflegeeinrichtung untergebracht sind. Ich glaube, das müssen wir uns vor Augen halten. Wir alle erinnern uns an die Fälle, die irgendwann aufgeflogen sind - und diese liegen nicht weit zurück! -, bei denen betagte Personen tage- und wochenlang in Rollstühlen angebunden sitzen mussten, oder an die Fälle von sexuellem Missbrauch oder von Gewaltanwendung an behinderten Personen. Jedes Mal hat man sich gefragt, warum es dort keine unangemeldeten Besuche gegeben hat. Warum hat man dort davon abgesehen, irgendwann aufzutauchen und zu verhindern, dass eben solche Situationen im Hinblick auf angemeldete Besuche geschönt werden können?

Es ist absolut klar, dass auch mit unangemeldeten Besuchen solche Missstände nicht einfach immer verhindert werden können. Aber ich muss Ihnen sagen: Wenn ein solcher Missstand durch einen unangemeldeten Besuch verhindert werden kann, hat sich dieser unangemeldete Besuch jedes Mal gelohnt. Ich muss einfach betonen, dass diese Menschen - urteilsunfähige Personen - in Institutionen in einem besonderen Mass ausgeliefert sind und sich häufig nicht selber wehren können. Deshalb sind solche Personen auf unangemeldete Besuche angewiesen.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass diese minimale Vorgabe für die Kantone erträglich ist. Kollege Schiesser hat es gesagt: Wir gehen davon aus, dass die Kantone das tun, aber es ist meines Erachtens richtig, wenn wir sagen, dass dies fester Bestandteil einer Aufsicht ist, die in diesen Institutionen wahrgenommen werden soll. Ich muss es nochmals sagen: Diese Vorgabe belässt den Kantonen ansonsten alle Möglichkeiten, ihre Aufsichtstätigkeit so zu gestalten, wie sie das für richtig halten. Ich teile die Meinung meines Vorredners nicht, dass wir mit dieser Bestimmung andere Vorgaben betreffend Aufsicht in Zweifel ziehen. Wir sagen ja nicht, das sei eine gesetzliche Grundlage für unangemeldete Besuche, sondern dass unangemeldete Besuche Bestandteil einer Aufsichtstätigkeit über diese Institutionen sein müssen. Das scheint mir ein grosser Unterschied zu sein. Deshalb können wir hier unangemeldete Besuche festschreiben, ohne die Aufsichtstätigkeit in anderen Bereichen in Zweifel zu ziehen.

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