preparatory:AB 78486
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-27
Wortprotokoll
Die Erwachsenenschutzbehörde kann von Amtes wegen oder auf Antrag einer nahestehenden Person tätig werden. Voraussetzung ist aber, dass die Interessen der auftraggebenden Person gefährdet oder nicht mehr gewahrt sind.