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preparatory:AB 78486

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-27

Wortprotokoll

Die Erwachsenenschutzbehörde kann von Amtes wegen oder auf Antrag einer nahestehenden Person tätig werden. Voraussetzung ist aber, dass die Interessen der auftraggebenden Person gefährdet oder nicht mehr gewahrt sind.