Wicki Franz · Ständerat · 2007-09-27
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-27
Wortprotokoll
Mit dieser Bestimmung soll erreicht werden, dass die Erwachsenenschutzbehörden von den Kantonen gewisse Richtlinien hinsichtlich Entschädigungen und Spesen erhalten. Den Kantonen wird also gesamtschweizerisch vorgegeben, dass Richtlinien zu erlassen sind. Im Übrigen haben wir hier auch ein gewisses Korrelat zu Artikel 400 Absatz 2, wo die Verpflichtung zur Übernahme eines Beistandsamtes vorgeschrieben ist. Es besteht also die Verpflichtung der Kantone, Grundsätze für die Entschädigung bei vermögenslosen Personen aufzustellen. Somit ist der Staat auch verpflichtet, dem Beistand eine Entschädigung zu leisten.