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Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2000-10-04

Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-04

Wortprotokoll

Selbstverständlich bin auch ich, wie alle meine Vorredner, für Eintreten und für Zustimmung zur Vorlage. Durch das "Gschtürm" mit der Verknüpfung der Förderabgabe mit dem EMG haben wir unnötig zusätzliche Zeit verloren; ich bin froh, dass nun die UREK speditiv vorangegangen ist und wir das EMG heute beraten können. Da innerhalb Europas die Liberalisierung bereits in vollem Gange ist, braucht es Regelungen, welche der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft die gleichen Bedingungen gewährt wie ihren europäischen Konkurrenten. Ich kann hier auch gleich meine Interessenbindung darlegen: Ich bin Mitglied des Verwaltungsrates der Centralschweizerischen Kraftwerke.

[PAGE 669] Es braucht aber auch Regelungen, damit die Industrie von den tiefen Preisen ebenso wie ihre Konkurrenten im Ausland profitieren kann. Es wäre nun blauäugig zu glauben, Stromwirtschaft und Industrie hätten gewartet, bis wir mit der Gesetzgebung fertig sind. Die Elektrizitätswirtschaft hat einerseits grösstes Interesse, ihre Kunden vor der offiziellen Marktöffnung einzubinden, und die Industrie anderseits hat grösstes Interesse, möglichst bald von tiefen Preisen zu profitieren, da wir in Europa die höchsten Tarife bezahlen. Bereits wurden die neuen Verträge aufgrund des Druckes vom Markt ausgehandelt, und es wird keinen Grossabnehmer mehr geben, der nicht bereits von den tiefen Preisen profitiert. Einmal mehr hinkt leider die Politik den Realitäten der Wirtschaft hinterher.

Es gibt nun zwei Problemkreise, deretwegen ich überhaupt das Wort ergreife und die mich veranlasst haben, einen Antrag einzureichen, obwohl ich mir der Schwierigkeiten bewusst bin, auf die Einzelanträge stossen:

1. Mein Antrag betrifft Artikel 25 Absatz 1 Litera c. Im Glauben, die erneuerbare Energie im EMG zu unterstützen, hat der Nationalrat diese Litera c eingeführt. Diese Bestimmung führt jedoch praktisch zwingend zu einer sofortigen Marktöffnung mit allen Nachteilen und als Folge davon zu einem unerwünscht hohen Wettbewerbsdruck auf die betroffenen kleinen Kraftwerke. Hier wurde ein eigentlicher Systembruch eingeführt. Die Unterstützung der Kleinkraftwerke bis zu einem Megawatt für Wasserkraft ist im Energiegesetz geregelt. Im Sinne der Strommarktliberalisierung ist aber ein entsprechendes Marketing durch die Produktionsunternehmen viel wichtiger, um den Kundenwünschen nach Ökostrom nachzukommen. Das aktuelle Bestreben, mit Markennamen den Ökostrom zu fördern, geht in die richtige Richtung. Dafür braucht es aber keinen Gesetzesartikel, sondern Unternehmergeist. Wie die Erfahrungen in Deutschland mit seiner sofortigen Marktöffnung drastisch zeigen, kann ein solches Anliegen in der ersten Phase einer Marktöffnung messtechnisch und organisatorisch gar nicht bewältigt werden. Bald drei Jahre nach der Marktöffnung steht die Mess- und Datenverarbeitungstechnologie in Deutschland für die Verrechnung der Stromlieferungsgeschäfte immer noch am Anfang. Auch in Grossbritannien und in den nordischen Ländern brauchte es für die Entwicklung der notwendigen Mess- und Datenverarbeitungstechnologie eine ganze Anzahl Jahre.

Dem Missbrauch wären also Tür und Tor geöffnet; deshalb habe ich den Antrag gestellt, diesen Artikel zu streichen oder zumindest in die zweite Phase der Marktöffnung zu verschieben.

2. Der zweite Bereich beschäftigt mich noch mehr: Ich meine, die stromintensiven KMU wurden vergessen. Wir liberalisieren in diesem Gesetz zuerst die Grossbetriebe, was richtig ist. Aber: In meinem Kanton zum Beispiel gibt es wahrscheinlich keine Handvoll Firmen, die jährlich über 10 Millionen Kilowattstunden konsumieren und damit vorzeitig in den Genuss der Marktöffnung kommen.

Gerade unser Kanton, wie viele andere Kantone in der Schweiz, lebt aber von den mittelgrossen Unternehmen, die oft in zukunftsträchtigen Bereichen sowohl im Inland wie im Export tätig sind. Das Beispiel eines Kunststoffproduzenten in unserem Kanton, dessen wichtigste Märkte in Holland und Deutschland liegen, zeigt, dass sein Konkurrent in Holland für den Strom 45 Prozent weniger bezahlen muss. Das Schweizer Unternehmen muss noch einige Jahre warten, bis es ebenso profitieren kann.

Es geht mir nun darum, diesen zwingend energieintensiven Firmen, die sich in der Regel im Export behaupten müssen, nicht unnötig wettbewerbsverzerrende Hindernisse in den Weg zu stellen. Ich finde es schade, dass die UREK nur über die Grösse der Unternehmen, nicht aber über die Energieintensität gesprochen hat. Es scheint mir wichtig, dass für die exportierenden KMU, welche im Vergleich zum Umsatz hohe Energiekosten ausweisen, eine Möglichkeit geschaffen wird, dass auch sie von der ersten Liberalisierungsphase profitieren können.

Meinen Antrag ziehe ich zurück, weil ich erkennen musste, dass er in Artikel 28 und in dieser allgemeinen Formulierung dem Anliegen zu wenig gerecht wird.

Ich möchte aber mein Anliegen dem Nationalrat weitergeben und ihn bitten, diese Thematik nochmals ausführlich zu diskutieren und einen Weg zu suchen, wie auch kleinere energieintensive Betriebe schneller an der Marktöffnung teilhaben können.