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Escher Rolf · Ständerat · 2000-10-04

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-10-04

Wortprotokoll

Ich will vorerst meine Interessenbindungen offenlegen: Ich bin Präsident einer Verteilgesellschaft, welche für die Versorgung im Oberwallis - von Brig bis Goms - verantwortlich ist sowie von zwei Tochtergesellschaften, welche Strom produzieren; dazu bin ich Vorsitzender der Oberwalliser Energiepartner, der Verteilgesellschaften im Oberwallis; weiter bin ich Walliser und vertrete die Gebirgsregion.

Wie bei jeder Liberalisierung werden auch bei der Strommarktliberalisierung die dünn besiedelten Gebiete, namentlich die Gebirgsregionen, vorerst und wohl auch während einer Durststrecke von rund einem Dutzend Jahren die Zeche auf dem Altar des Vaterlandes zu bezahlen haben. Die Wasserzinsen der Gemeinden sind schon unter Druck. Die Vorzugsleistungen wie Gratisstrom für die öffentliche Hand werden spürbar reduziert werden. Die Steuern vonseiten der Elektrizitätsunternehmen werden sich erheblich vermindern, die Rationalisierungen werden bald jeden vierten Arbeitsplatz im Elektrizitätssektor ernsthaft gefährden. Was in meinen Augen noch schwerer wiegt: Wir werden einen unserer letzten Standortvorteile verlieren, nämlich den so genannten Gebirgstarif - bei uns der "tarif valaisan" - und damit jenen Vorteil der im Vergleich zum schweizerischen Durchschnitt massgeblich tieferen Strompreise für Industrie, Gewerbe und Haushalt. Wir hätten also allen Grund, dieses Elektrizitätsmarktgesetz zu verzögern oder gar zu verhindern.

Ein solcher Vorwurf ist uns in der Sommersession hier in diesem Saal gemacht worden - zu Unrecht, wir haben den Gegenbeweis erbracht. Wenn unsere Kommission bereits am Montagmorgen nach der Volksabstimmung über die Energievorlagen getagt hat, geht dies auf einen Antrag des Sprechenden zurück. Die Energievorlagen wurden vom Volk verworfen; die Solar-Initiative mit exemplarischer Deutlichkeit, die Förderabgabe und die Grundnorm vom Volk eher knapp, von den Ständen aber doch sehr deutlich. Diese Ablehnung hat uns eigentlich nicht überrascht. Überrascht hat mich die Ablehnung in den Gebirgskantonen, in den Wasserkraftkantonen. Dort hat einzig der Kanton Graubünden die Vorlagen angenommen - und, das darf ich auch sagen, zusätzlich noch "mein Halbkanton".

Da wir mit der Ablehnung rechnen mussten, sprachen wir uns bereits vor der Abstimmung mit der Energiedelegation der Regierungskonferenz der Gebirgskantone ab. Drei Schwerpunkte standen im Zentrum:

1. Es ging um den Artikel betreffend den Service public, also um die Angleichung der markant höheren Durchleitungskosten in den dünn besiedelten Gebieten im Vergleich zu den Agglomerationen.

2. Es ging uns darum, dass die Verteilgesellschaften auch bei den zwei ersten Marktöffnungsstufen spürbar an der Liberalisierung teilnehmen können, also im ersten und vierten Jahr nicht nur für 10 bzw. 20 Prozent ihres Energiebedarfes frei werden und damit günstiger einkaufen können, sondern für das Doppelte, also für 20 bzw. 40 Prozent.

3. Es ging uns darum, dass nicht nur die bereits bestehenden NAI, sondern auch die zukünftige Erhaltung und Erneuerung der Wasserkraftwerke in den notwendigen Ausnahmefällen durch Bundesdarlehen unterstützt werden.

Die ersten beiden Punkte wurden in den vorliegenden Entwurf aufgenommen; die dritte Forderung - Bundesdarlehen für die Erhaltung und Erneuerung finanzschwacher Wasserkraftwerke - war nicht durchsetzbar. Warum das? Erstens natürlich aufgrund des Abstimmungsresultates, insbesondere in den Wasserkraftkantonen, und zweitens, weil wir bei der Suche nach einem Kompromiss - und das ist die [PAGE 664] vorliegende Fassung - nicht auf allen Forderungen beharren können; es war also ein Geben und ein Nehmen.

In der Kommission haben wir die Sorgen der jeweils anderen Seite gegenseitig ernsthaft mitbedacht. Ich stehe darum zu diesem Entwurf des Elektrizitätsmarktgesetzes, wie er von der Kommission erarbeitet wurde: weil er eben ein tragfähiger Kompromiss ist. Es können nun nicht wichtige Bausteine dieses Kompromisses herausgebrochen oder neue aufgemauert werden. Wenn das geschieht, ist der erarbeitete Kompromiss nicht mehr tragfähig. Davon möchte ich abraten, und das gilt für beide Seiten.