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Schiesser Fritz · Ständerat · 2007-10-01

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-10-01

Wortprotokoll

Es tut einem Kommissionsmitglied manchmal gut, zuerst der Debatte zuzuhören. Als ich jetzt gewisse Aussagen gehört habe, habe ich den Eindruck erhalten, ich sei in einer verkehrten politischen Welt. Jene, von denen ich eigentlich Widerstand erwartet hätte, bekennen sich zu den beiden Standesinitiativen; jene, von denen man gemeinhin erwartet, sie wären für die mit den Standesinitiativen aufgegriffenen Anliegen, müssen mindestens formell gegen diese Standesinitiativen antreten. Bei der ersten Kategorie hat bisweilen die Hoffnung auf materielle Steuerharmonisierungen durchgeklungen - vielleicht ist das aber auch eine Überinterpretation meinerseits. Die materielle Steuerharmonisierung ist für mich eine sehr delikate Frage, die sich bei der weiteren Gestaltung eines neuen Steuersystems stellt. Sie dürfte eine der zentralen Fragen sein, die es dereinst zu beurteilen gilt.

Eine zweite Bemerkung: Herr Kollege Büttiker hat von der Ehrenrettung der Kantone gesprochen. Ich meine, es sei kein Affront, wenn das Parlament einer Standesinitiative keine Folge gibt. Wenn das Parlament erklärt, dass es grundsätzlich mit der Stossrichtung einverstanden ist, und dann einen anderen Weg wählt - wie es jetzt bei der Initiative des Kantons Aargau der Fall ist -, so behält eine solche Standesinitiative meines Erachtens eine erhebliche Wirkung.

Wir hätten in der Kommission - das muss ich auch auf meine Kappe nehmen - eine Motion machen können, wie es jetzt Herr Pfisterer getan hat. Unter Zeitdruck haben wir das leider nicht getan; das war falsch. Aber hinter einer solchen Motion steht die Standesinitiative Aargau, auch wenn dieser formell keine Folge gegeben wird. Damit hat diese Motion in der weiteren materiellen Diskussion natürlich einen entsprechenden Stellenwert; ich glaube, das darf man nicht übersehen. Wenn die Kommission der Initiative des Kantons Solothurn nicht in gleicher Art und Weise gefolgt ist, dann hat das einfach damit zu tun, dass im frühen Stadium, in dem wir uns befinden, nicht derart einschränkende Vorgaben übernommen werden können, wie sie der Kanton Solothurn - leider! - beschlossen hat. Sonst wäre die Standesinitiative Solothurn sicher im gleichen Boot wie diejenige des Kantons Aargau. Dies zwei Vorbemerkungen.

Nun möchte ich noch auf eine Bemerkung von Kollege Reimann eingehen. Zum einen habe ich bereits gesagt, welche materielle Bedeutung meines Erachtens der Standesinitiative Aargau zukommt, auch wenn wir ihr formell nicht Folge geben. Es ist aber auch darauf hinzuweisen, dass es meines Erachtens nicht ganz aufrichtig wäre, wenn eine Kommission beantragen würde, einer Standesinitiative sei Folge zu geben, wenn sie von vornherein weiss, dass sie das materiell gar nicht umsetzen kann. Da dürfen wir uns keine Illusionen machen: Auch wenn die WAK unseres Rates eine ausgezeichnete Kommission ist, wäre sie nicht in der Lage, ein neues Steuersystem in Form einer Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Wir haben ein Musterbeispiel dafür - Herr Reimann hat auch darauf hingewiesen -, nicht in einem Bereich, wo es weniger komplex aussieht, aber wo die Vorstufen andere waren: die Mehrwertsteuer. Sie erinnern sich wahrscheinlich noch alle: Herr Bundesrat Stich hat uns damals gesagt, die Mehrwertsteuer sei eine ganz einfache Sache. Zwei Nägel an die Wand, einen für die eingehenden Rechnungen und einen für die Auszahlungen, Punkt, Schluss. Wir wissen heute alle: Ein Nagelbrett reicht nicht, und was wir inzwischen aus diesem Mehrwertsteuersystem gemacht haben, wissen Sie auch; es ist an Komplexität kaum zu überbieten. Aber damals hatten wir wenigstens eine Verordnung auf dem Tisch, die als Grundlage für das Mehrwertsteuergesetz diente. Für die Problematik, mit der wir uns heute beschäftigen müssen, haben wir nichts! Wir haben nicht einmal grundlegende Abklärungen im Sinne von wissenschaftlichen Arbeiten und Gutachten, auf die wir uns stützen könnten. Diese sind erst in der Erarbeitungsphase.

Deshalb halte ich es trotz allem für ehrlicher, zu sagen, dass die Kommission mit einem derartigen Unterfangen überfordert wäre. Das soll nicht heissen, dass damit in anderen Bereichen die Standesinitiative als Instrument der Kantone entwertet und leichtfertig beiseitegeschoben werden soll. Das [PAGE 863] soll beileibe nicht der Fall sein - da teile ich die Meinung von Kollege Pfisterer.

Noch ein Wort zu dieser Herkulesaufgabe: Ich erinnere mich noch an meine Tätigkeit im Landrat, also im Parlament meines Kantons; ich war Präsident einer Kommission, die sich mit einer Totalrevision der Steuergesetzgebung zu befassen hatte. Es war eine ungemein viel einfachere Aufgabe als das, was uns hier bevorsteht, aber dennoch hochkomplex. Auch sie war natürlich ausserordentlich diffizil im Hinblick darauf, dass nicht Koalitionen derjenigen entstehen, die durch die Änderung der Gesetzgebung betroffen werden, Koalitionen, die letztlich dazu führen, dass das Ganze bachab geschickt wird.

Ich greife die Komplexität hier nur in einigen Aspekten auf. Wir haben gehört, was gefordert wird. Herr David hat auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Grundprinzip der Besteuerung hingewiesen. Wenn wir uns die anderen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Besteuerung vor Augen halten, dann muss ich sagen: Wenn wir allen Verfassungsgrundsätzen gerecht werden wollen - das müssen wir, sonst hält das System in der anschliessenden Beurteilung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht stand -, dann wird es wahrscheinlich nicht ganz so einfach sein, ein solches System auf die Beine zu stellen. Wenn wir die Progression verändern müssen, zum Beispiel bei der direkten Bundessteuer, wie das Herr David ja auch gefordert hat, dabei den Mittelstand entlasten müssen - da teile ich seine Auffassung, denn der Mittelstand wird mit der enorm steilen Progression bei der direkten Bundessteuer zu stark belastet - und keine Ausfälle in Kauf nehmen dürfen, das ist ja auch eine hochpolitische Frage, dann müssen wir jemand anderen zusätzlich belasten, sei es bei der direkten Bundessteuer oder irgendwo anders. Wenn ich an diese Komplexität denke, dann stelle ich fest, dass das schon für sich allein ein Unterfangen ist, das eine Kommission nicht allein bewältigen kann. Zudem müssen bei einer derartigen neuen Aufgabe die Kantone einbezogen werden. Wir können nicht einfach an den Kantonen vorbeiarbeiten.

Ein weiterer Punkt, der bis jetzt in der Debatte kaum erwähnt worden ist: Was geschieht angesichts der Tatsache, dass es heute ein höchstrichterliches Urteil gibt? In zahlreichen Fällen muss der Gesetzgeber aktiv werden, um im bestehenden Steuergesetz eine Differenzierung vorzunehmen, die unsere obersten Richter in einem konkreten Fall verlangt haben. Diese Herausforderung wird auch im neuen Steuersystem entstehen. Dieses neue Steuersystem muss ebenfalls tauglich sein, um nicht durch eine ständige höchstrichterliche Rechtsprechung wiederum ziseliert zu werden. Das scheint mir eine der grössten Herausforderungen zu sein. Vereinfachen ja, aber wir müssen derart vereinfachen, dass diese Vereinfachung nicht wieder durch die höchstrichterliche Rechtsprechung zu unendlichen Differenzierungen führt, sonst stehen wir nach 10, 15 oder 20 Jahren wiederum am gleichen Ort wie heute.

Ich habe also allergrössten Respekt vor der Aufgabe, auf die wir hier zugehen. Die Kommission will das tun, sie hat das in ihren Erwägungen deutlich zum Ausdruck gebracht. Ich möchte aber doch davor warnen, zu glauben, dass wir dann am Schluss - das hat heute teilweise so durchgeklungen - mit irgendeinem Steuergesetz einen Idealzustand erreichen werden, einen Idealzustand, den es schlicht und einfach nicht gibt. Es wird auch in einem neuen Steuersystem politische Kompromisse geben, die rechtlich tragbar sein müssen. Ich bin gespannt darauf, wann wir so weit sind. Ich hoffe, wir werden diesen Punkt im Interesse aller möglichst rasch erreichen.