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Germann Hannes · Ständerat · 2007-10-01

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-10-01

Wortprotokoll

Duale Einkommenssteuer, Individualbesteuerung, Easy Swiss Tax, Flat Rate Tax, höchstens drei Abzugsmöglichkeiten - alles soll einfacher werden. Die heutige Steuerdebatte - zumindest [PAGE 853] diejenige im Nationalrat, soweit ich sie mitbekommen habe - hat mir aber gezeigt, dass man davon noch weit entfernt ist. Ein Steuerkompromiss in dieser Hinsicht ist nicht in Sicht. Statt die Anzahl der Abzüge, von denen es ja rund 400 geben soll, dramatisch auf einen bis drei zu reduzieren, wie in einem der Vorstösse explizit gefordert wird, werden gleichzeitig immer neue Abzüge oder auch eine Ausdehnung der Steuerbefreiung gefordert; wir werden bei einem der nächsten Traktanden darüber reden. Wie Sie wissen, gibt es noch eine Subkommission der WAK unseres Rates, die sich mit den Abzugsmöglichkeiten für Aus- und Weiterbildung bzw. Zweitausbildung beschäftigt. Auch dort würde es in Richtung der Erweiterung der Abzugsmöglichkeiten laufen.

Nun zuerst zur Frage, was die Standesinitiativen Solothurn und Aargau wollen. Die Standesinitiative Solothurn lautet wie folgt: "Die gesetzliche Grundlage des heutigen Steuersystems auf Ebene Bund ist dahingehend zu revidieren, dass ein neues, massiv vereinfachtes Steuersystem (Flat Tax) mit einer bis drei Tarifstufen und maximal einer bis drei Abzugsmöglichkeiten eingeführt wird." Das ist also eine ganz klare Vorgabe des Weges, der zum Ziel der massiven Vereinfachung führen soll. Mit der Vereinfachung des Steuersystems ist die Kommission selbstverständlich einverstanden; sie tut dringend not. Würden wir dieser Initiative aber Folge geben, wäre dies quasi ein Entscheid für eine Einheitssteuer, und das wäre im jetzigen Moment, wo das ganze Feld offen ist, sicher fehl am Platze.

Die Standesinitiative Aargau ist wesentlich offener formuliert. Die Zielsetzung ist freilich sehr ambitiös, weil das neue Steuersystem gegenüber dem bestehenden gleichzeitig im Hinblick auf vier Ziele überlegt und diskutiert werden muss. Das Steuersystem soll nämlich - unter Beibehaltung des Steuerwettbewerbs zwischen Kantonen und Gemeinden, wie dies explizit gefordert wird - zugleich vier Kernpunkte erfüllen: Es soll erstens gerechter, zweitens einfacher und transparenter, drittens nachhaltig wachstumsfördernder und viertens zugleich international wettbewerbsfähiger sein als das heutige System. Mit diesen vier Zielsetzungen ist die Aargauer Standesinitiative tatsächlich sehr offen formuliert. Man könnte also sagen, man solle diese Initiative so laufen lassen, sie sei eine Grundlage für die weitere Arbeit. Aber es sei, wie schon eingangs, nochmals ein Hinweis auf die über fünfzig Vorstösse erlaubt, die heute im Nationalrat behandelt wurden. Sie reichen von Steuersenkung für alle über eine Easy Swiss Tax und Steueranreize für energetische Massnahmen - das würde dann wahrscheinlich wieder heissen: Abzüge - bis hin zur Eindämmung des Steuerwettbewerbs. Sie sehen: Das ganze Spektrum ist geöffnet; tangiert ist praktisch alles, von der Familie über die Mehrwertsteuer und die Unternehmensbesteuerung - ja, auch der Steuerstreit mit der EU spielt noch hinein - bis hin zur angesprochenen Erweiterung der Abzugsmöglichkeiten.

Einig ist man sich, das darf ich wohl sagen, über die Parteigrenzen hinweg, dass unser Steuersystem zu kompliziert geworden ist, und es wird laufend noch komplizierter gemacht. Darum haben ja Vereinfachungsvorschläge wie Easy Swiss Tax oder Flat Rate Tax mit nur noch wenigen Abzügen auch Hochkonjunktur. Allein auf Bundesebene gibt es nebst der direkten Bundessteuer auf dem Einkommen natürlicher Personen respektive auf dem Gewinn der juristischen Personen ein Dutzend weitere Steuern und Abgaben. Auf Stufe Kantone und Gemeinden existieren nebst den direkten Steuern - also Einkommens- und Vermögenssteuern - über zwei Dutzend weitere Steuern und Abgaben, und das in 26 verschiedenen kantonalen Ausprägungen. Stellen Sie sich das einmal vor!

Am direktesten betroffen sind die Steuerpflichtigen freilich von der jährlich abzuliefernden Steuererklärung. Wie sollte man sich als einfache steuerpflichtige Person in einem komplexen System mit einer Vielzahl von Abzugsmöglichkeiten ohne Weiteres zurechtfinden? Vereinfachungen sind dringend geboten. Geht es dann aber konkret um die Beseitigung von liebgewonnenen und in der Regel auch gerechtfertigten Abzügen, endet der parteiübergreifende Konsens wohl bald einmal. Sobald es konkret wird, treten Differenzen nicht nur zwischen den einzelnen Parteien, sondern auch innerhalb der Parteien selber zutage. Auch das zeigt die heutige Steuerdebatte: Sieben Vorstösse allein beschäftigen sich mit der Schaffung neuer Steuerabzüge. Wir wissen jetzt bei unserer Debatte noch nicht, was der Nationalrat beschlossen hat oder was wir dann bei unserem dritten Traktandum beschliessen werden, aber eines kann ich Ihnen sagen: Welch ein Widerspruch zur geforderten Vereinfachung!

Nun hat uns der Bundesrat in einem schriftlichen Bericht über den Stand der Diskussionen bezüglich des Steuersystems informiert. Ich möchte hier nicht allzu tief in die Details eintauchen, aber immerhin gab es ja schon früher Forderungen nach Vereinfachungen des Steuersystems. Denn das alles ist nicht neu, und der Bundesrat und die Steuerverwaltung sind ja auch intensiv an der Arbeit. Sie haben uns darüber in einem Zwischenbericht bereits einmal grob informiert. Wir haben auch entsprechende Unterlagen über die verschiedenen Reformoptionen bei der Einkommenssteuer bekommen, auf die ich mich jetzt wieder voll konzentrieren möchte. Gerade dort hat der Bundesrat vier verschiedene Wege vorgeschlagen, die nach Rom respektive zum Ziel führen könnten:

Erstens wäre bei der Einkommensbesteuerung eine konsequentere Reinvermögens-Zugangsbesteuerung möglich. Was so kompliziert tönt, heisst in der Praxis einfach, dass man die Bemessungsgrundlage verbreitern würde, damit alle Einkommen erfasst würden. Der Bundesrat sieht als zweite Option die Einheitssteuer, also die Flat Rate Tax, wie sie jetzt in unterschiedlichen Ausprägungen von den beiden Kantonen via Standesinitiativen gefordert wird.

Der Bundesrat hält aber drittens auch an der Option "duale Einkommenssteuer" fest. Dort möchte er sich auf eines der nordischen Systeme konzentrieren, wie sie beispielsweise in Norwegen, Finnland, Schweden und Dänemark angewendet werden. Eine duale Einkommenssteuer einzuführen würde heissen: Arbeitseinkommen werden progressiv besteuert, wie das bei uns ja im heutigen System auch der Fall ist, und Kapitaleinkommen würden dann zu einem tiefen Proportionalsatz besteuert. Aber das würde natürlich die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer bedeuten, die wir ja, zumindest wenn es um private Kapitalgewinne geht, nicht kennen.

Dann käme noch die vierte Option hinzu, die negative Einkommenssteuer respektive Modelle der negativen Einkommenssteuer. Das heisst mit anderen Worten: Wenn jemand Sozialhilfe bezieht, wird das mit einberechnet. Man muss sich vorstellen, dass alles erfasst wird, die ganze steuerpflichtige Person in ihrer Gesamtheit. Heute kann es ja sein, dass jemand, der Sozialhilfe bezieht, sehr viel bezieht bzw. auf der Basis eines relativ hohen Einkommens bezugsberechtigt ist und dann möglicherweise auch Steuern zahlt. Es gibt also alle Ausprägungen. Dieses System hätte, meine ich, trotzdem einen Reiz; es sollte geprüft werden, weil man eine ganzheitliche Erfassung machen würde. Wenn diese Option verfolgt würde, dann in der Ausgestaltung von Welfare-to-work-Programmen. Wer arbeitet, wird dann eben nicht sofort wieder durch den Fiskus bestraft, wie das beim heutigen System passieren kann.

Jetzt sehen Sie das ganze Spektrum dieser vier Reformoptionen, wie sie der Bundesrat bereits früher aufgezeigt hat; hier befinden wir uns. Wenn wir jetzt auf die Solothurner Standesinitiative einschwenken, geben wir uns den Weg relativ fix vor. Sie wissen, was die Initiative will, es ist klar: Man macht eine massive Vereinfachung, ein bis drei Tarifstufen, wahrscheinlich eine flache, eine steilere und eine noch etwas steilere, ordnet diese dann den entsprechenden Einkommen zu und schafft maximal ein bis drei Abzugsmöglichkeiten. Damit, ich wiederhole es, kann sich die Kommission nicht einverstanden erklären, und sie empfiehlt Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben.

Mit der Standesinitiative Aargau haben wir uns deutlich schwerer getan - das sei hier eingeräumt -, weil ja die Forderungen wirklich auch gut klingen und weitgehend in unserem Sinne sind: erstens gerechter, zweitens einfacher und transparenter, drittens nachhaltig wachstumsfördernder und [PAGE 854] viertens international wettbewerbsfähiger. Wer könnte schon dagegen sein, wenn dann erst noch der Steuerwettbewerb zwischen Kantonen und Gemeinden gewahrt bleiben muss?

Warum empfehlen wir Ihnen trotzdem, dieser Initiative keine Folge zu geben? Wir sind in der Kommission ganz klar zur Überzeugung gelangt, dass eine derart komplexe Arbeit zu verrichten die Möglichkeiten einer parlamentarischen Kommission sprengen würde. Falls ihr Folge gegeben würde, so würde dies heissen, dass unsere Kommission diese Vorlage ausarbeiten müsste. Man müsste mit 26 Kantonen Vernehmlassungen durchführen, und man müsste die Federführung an sich reissen. Stellen Sie sich vor, wir machten das. Gleichzeitig ist der Bundesrat mit seinem Reformvorhaben auf Kurs. Herr Bundesrat Merz wird uns heute möglicherweise ein paar ergänzende Hinweise in dieser Sache geben können. Der Bundesrat hat schon konkrete Reformoptionen.

Jetzt muss ich Sie fragen: Wollen Sie wirklich, dass eine Kommission diese Arbeit macht? Das können wir selbstverständlich tun. Wie es zeitlich aussieht und wer da mitarbeiten könnte, das ist aber die andere Frage. Ich glaube, wir müssten eine Kommission wahrscheinlich über Jahre arbeiten lassen, natürlich in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, das ist ja selbstverständlich. Aber Sie sehen: Das ist kein sehr realistisches Unterfangen.

Darum ist es nicht ein Affront gegen den Kanton Aargau und auch nicht gegen den Kanton Solothurn. Wir haben einfach gesagt, wir könnten die Initiativen auch sistieren. Das ist ja immer so schön: Wenn man sich nicht entscheiden will, dann sistiert man. Das wollten wir nicht tun, weil wir nachher immer noch das gleiche Problem hätten. Wir müssten dann selber eine abstimmungsreife Vorlage ausarbeiten, dies in der Kommission mitbegleiten, dann in den Rat bringen. Das sollten wir nicht tun. Ich bin davon überzeugt, dass wir garantiert schneller zum Ziel kommen, wenn wir den Weg des Bundesrates mit seinen vorgespurten, vorbereiteten Optionen verfolgen, als wenn wir mit dieser Aargauer Initiative, die dermassen offen ist, als Kommission quasi bei null beginnen müssten. Ich wiederhole es gerne: Was würden Sie mit "gerechter, einfacher und transparenter, nachhaltig wachstumsfördernder, international wettbewerbsfähiger" machen? Das ist, glaube ich, auch für die Verwaltung und für den Bundesrat eine echte Knacknuss. Wollen Sie diese Knacknuss jetzt einer Kommission zuweisen?

Ich bitte Sie darum, auch dieser Standesinitiative keine Folge zu geben. Wir werden die vorgebrachten Forderungen aber dann natürlich aufnehmen und in die Diskussion einfliessen lassen, wenn uns der Bundesrat eine Vorlage unterbreitet hat. Es ist also nicht ein generelles Njet, sondern wir sind in der Kommission nach langem Abwägen einfach zu einer Vernunftlösung gelangt. Das kann die Kommission nicht in eigener Regie machen. Wir müssen da den Bundesrat mit einbeziehen, er soll dabei auch federführend agieren können.

Ich danke Ihnen dafür, wenn Sie diesen beiden Standesinitiativen keine Folge geben respektive dem einstimmigen Antrag der Kommission zustimmen.