Pfisterer Thomas · Ständerat · 2007-10-01
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-10-01
Wortprotokoll
Wie soll sich ein Kanton wie der Kanton Aargau, der sein Steuersystem grundlegend reformieren möchte, beim Bund Gehör verschaffen? Diese Frage haben wir, obwohl wir im Ständerat sitzen, noch nicht diskutiert. Glauben Sie mir: Ich habe wirklich nicht geplant, Ihnen in der letzten Woche im Ständerat zu erklären, dass ich offenbar noch eine Motion einreichen muss. Aber ich bin jetzt in einer Situation, in der ich nicht anders kann. Immerhin darf ich beifügen, dass Herr Kollege Schiesser freundlicherweise erklärt hat, er werde - unter dem Vorbehalt seiner Wiederwahl, wie er korrekt beifügte - als Stellvertreter einspringen, wenn dieses Geschäft einst im Rat behandelt werde. Herzlichen Dank!
Es ist nun zufällig einfach so, dass dieses Geschäft heute auf der Traktandenliste ist und ich als Aargauer Ständerat, wie Sie alle, berufen bin, mich damit zu befassen. Ebenso will ich freundeidgenössisch sein und in diesem Umgang zumindest einen Teil der Solothurner Anliegen mitnehmen.
Sachlich und inhaltlich stimmt die Kommission, stimmen die meisten Rednerinnen und Redner mit der Aargauer Standesinitiative überein. Ich brauche also nicht weiter darauf einzugehen. Diese Vereinfachung, diese Befreiung von komplexen und aufwendigen Regelungen, selbstverständlich unter Einhaltung der Prinzipien von Solidarität und Leistungsfähigkeit, ist sicher nötig. Mein Problem ist ein Föderalismusproblem; ich bitte Sie, ihm auch Beachtung zu schenken.
Nach dieser Diskussion und nach dem Antrag der WAK ist die Standesinitiative offenbar zweifach begrenzt: Einmal ist sie durch die Kapazität der behandelnden Kommissionen begrenzt. Die Standesinitiative richtet sich an die Bundesversammlung, die Bundesversammlung muss das Geschäft durch eine parlamentarische Milizkommission vorbereiten, und diese hat selbstverständlich nicht beliebige Kapazitäten. Aber, Herr Frick - er ist jetzt nicht da -, wir dürfen das Parlamentsgesetz natürlich nicht so auslegen, dass ein Kanton gar nicht mehr die Möglichkeit hat, solche Anliegen vorzubringen. Damit haben Sie mit Ihrer Argumentation wohl doch nicht das letzte Wort. Wir haben diese Grenze zu beachten. Ich akzeptiere sie auch, und ich stimme insofern dem Antrag der Kommission zu.
Begrenzt ist die Standesinitiative aber nicht nur durch die Kapazität der parlamentarischen Kommissionen, sondern, wie dieser Fall zeigt, auch durch die hängige Bearbeitung im Bundesrat. Natürlich bin ich froh, dass Herr Bundesrat Merz diesen Themenkreis intensiv bearbeitet - ich möchte ihm dazu auch gratulieren -, aber es ist doch problematisch, wenn man einem Kanton entgegenhält, weil der Bundesrat ein Geschäft in Bearbeitung habe, gehe man jetzt auf seine Standesinitiative nicht ein. Das ist in föderalistischer Hinsicht doch ein Problem.
Dieses Vorgehen und dieses Ergebnis zeigen drei Schwächen der Standesinitiative:
1. In der Bundesverfassung steht nichts davon, dass die Standesinitiative derart beschränkt sei. Es steht nichts [PAGE 861] davon, dass die Standesinitiative davon abhängt, dass eine parlamentarische Kommission das Problem bearbeiten kann. Es steht auch nichts davon, dass eine parlamentarische Initiative davon abhängt, dass der Bundesrat das Geschäft nicht bereits in Bearbeitung hat.
2. Eigentlich müsste doch das Gegenteil gelten: In der Verfassung heisst es, dass das Initiativrecht der Kantone und der Parlamentarier das gleiche sei. Und es ist doch von der Bearbeitung her geradezu sinnvoll, dass man Anliegen der Kantone in einem frühen Stadium einführt und in die Bearbeitung aufnimmt - je früher, desto besser. Das ist doch sinnvoller, als erst in der Vernehmlassung von Opposition zu hören oder gar noch ein Referendum der Kantone zu riskieren. Die Mitwirkung, wie sie in der Bundesverfassung konzipiert ist, lässt die Kantone frühzeitig zu Wort kommen. In Bezug auf die Aussenpolitik sagt das die Verfassung sogar ausdrücklich. Was jetzt geschieht, ist also vom Wortlaut der Verfassung her problematisch. Es ist aber auch problematisch, weil damit ein Kanton schlechter gestellt wird als ein Parlamentsmitglied. Ein Parlamentsmitglied kann wechseln, von der parlamentarischen Initiative zur Motion. Ein Kanton kann das nicht tun. Er hängt davon ab, dass eine parlamentarische Kommission sein Anliegen aufnimmt, es in eine Motion übersetzt und nicht verändert. Der Kanton verliert offenbar an Mitwirkungsmöglichkeiten.
3. Das Parlament handelt sich eine Schwäche ein, wenn wir, wie in diesem Aargauer Fall, so vorgehen. Damit verzichtet das Parlament in einem frühen Stadium des Erarbeitungsprozesses darauf, mit der Standesinitiative auf die Arbeiten im Bundesrat und in der Verwaltung Einfluss zu nehmen.
Also haben wir tatsächlich ein Mitwirkungs- und ein Föderalismusproblem vor uns. Oder anders ausgedrückt: Wenn ein Kanton an Einzelheiten des Steuersystems "schrauben" will, dann gehen wir auf eine Standesinitiative ein. Wenn er aber etwas grösser "anrichten" will, dann stösst er an die Grenzen des Steuerharmonisierungsgesetzes. Das Steuerharmonisierungsgesetz wirkt sich auf die Kantone zentralistisch aus. Es verhindert Innovation, und das ist an sich problematisch.
Wie kann und muss ein Kanton seinen Einfluss wahren? Ich glaube, dieses Thema wäre einmal eine Diskussion in unserer Staatspolitischen Kommission wert. Das ist natürlich eine Überlegung de lege ferenda. Im Moment, unter dem geltenden Recht, können wir nicht auf die Staatspolitische Kommission warten, sondern müssen jetzt handeln. Da bleibt nichts anderes übrig, so scheint mir, als die berechtigten Anliegen aus der Aargauer und zu einem guten Teil auch aus der Solothurner Initiative aufzunehmen und in Form einer Motion einzureichen. Sie liegt hier vor mir; ich kann das heute noch tun. Das ist offenbar nun meine Aufgabe als Aargauer Ständerat.
Also: Ich bitte um Zustimmung zum Antrag der Kommission, mit der Bitte an die Staatspolitische Kommission, das Problem der mangelhaften Mitwirkungsmöglichkeiten der Kantone einmal näher anzuschauen und mit einer Motion zu reagieren.