Spoerry Vreni · Ständerat · 2000-10-04
Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-04
Wortprotokoll
Ich glaube, mein Votum erübrigt sich, nachdem sowohl die Kommissionspräsidentin wie jetzt auch Kollege Pfisterer das Wesentliche gesagt haben.
Herr Epiney ist Mitglied der Kommission. In den langen, eingehenden Beratungen der Kommission ist diese Frage nie thematisiert worden. Wir sind Zweitrat. Diese Frage ist beim Elektrizitätsmarktgesetz nie Thema gewesen - absolut zu Recht, wie das vorhin ausgeführt worden ist. Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass dieser Antrag Ausfluss der Enttäuschung über die Ablehnung der Förderabgabe vor einer Woche ist.
Auch wenn man dafür subjektiv Verständnis haben mag, muss ich sagen, dass hier versucht wird, über die Hintertüre etwas einzuführen, das jetzt verfassungsrechtlich einfach nicht mehr abgestützt ist. Und wie es deutlich gesagt worden ist: Es ist auch nicht notwendig, weil das Kernenergiegesetz mit seinen entsprechenden Verordnungen sowohl den Entsorgungsfonds wie auch den Stilllegungsfonds sicherstellt. Die Haftpflicht ist geregelt. Auch in diesem Sinne ist dieser Antrag nicht nötig - und ganz sicher gehört er nicht in dieses Gesetz.
Es gibt Gutachten von bedeutenden Unternehmen, die bestätigen, dass das bislang vorhandene Geld und das noch anfallende Geld bei einer Laufzeit von 40 Jahren - und der Bundesrat hat ja eben entschieden, dass die 40 Jahre nicht in Stein gemeisselt sind, sondern dass die Sicherheit der Kernenergieanlagen die entscheidende Rolle spielen soll - im notwendigen Ausmass vorhanden sind.
In diesem Sinne sind diese Anträge - als unnötig, als am falschen Ort eingereicht und als politischer Sprengstoff, wie das Herr Pfisterer ausgeführt hat - abzulehnen.