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Brändli Christoffel · Ständerat · 2007-10-03

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-10-03

Wortprotokoll

Unser Kommissionspräsident und die Vorredner haben ausführlich über den Inhalt der Vorlage berichtet und auch auf die wichtigen Änderungen hingewiesen, welche die Kommission vorgenommen hat. Ich bitte Sie, ebenfalls auf die Vorlage einzutreten und sie im Sinne der Kommission zu verabschieden.

Die Zielsetzung, den Schwerverkehr auf die Schiene zu verlagern, ist, glaube ich, unbestritten wie ebenfalls die Tatsache, dass es zeitliche Probleme gibt. Ob man hier Philippi bemühen sollte, Herr Kollege Leuenberger, weiss ich nicht so recht. Philipp bedeutet ja "Pferdefreund", und ich glaube nicht, dass wir beim alpenquerenden Verkehr irgendwann einmal wieder bei den Pferdekutschen landen. Eine Verlagerungspolitik darf nun aber nicht nur auf die Neat ausgerichtet sein. Der Bundesrat will im Zusammenhang mit dieser Vorlage die Abgeltungen für die Verlagerung im Binnenverkehr und jene im Schmalspurverkehr aufheben. Ich möchte Ihnen ganz kurz darlegen, was dies aus der Sicht unseres Kantons bedeuten würde.

Der Güterverkehr der Rhätischen Bahn würde dadurch eindeutig infrage gestellt, d. h., sowohl der innerbündnerische Verkehr wie auch der Transitverkehr, der heute über die Rhätische Bahn abgewickelt wird, müssten mit einer entsprechenden Belastung der Alpenpässe auf die Strasse verlagert werden. Auch im Binnenverkehr kann die Streichung der Abgeltungen zumindest kurzfristig dazu führen, dass die Bahn an Wettbewerbsfähigkeit verliert und dass eben auch zusätzliche Verlagerungen auf die Strasse stattfinden. Es ist natürlich nicht so, dass dieses Thema des flächendeckenden Verkehrs nie aufgegriffen wurde und sich nur auf irgendwelche politischen Erwägungen beschränkte. Ich möchte Sie auf Seite 4472 der Botschaft hinweisen, wo auf dieses Thema hingewiesen wurde; Herr Kollege Gentil hat schon Vorstösse in diese Richtung gemacht.

Nun beantragt die Kommission erfreulicherweise, die Förderung der Verlagerung des Schwerverkehrs sowohl im Binnenverkehr wie auch bei den Schmalspurbahnen zumindest vorübergehend beizubehalten. Das ist auch deshalb ein wichtiger Antrag, weil die peripheren Gebiete durch die LSVA ungleich stärker belastet werden als die Zentren, mit einer LSVA notabene, die prioritär für die Neat eingesetzt wird.

Zu einem weiteren Punkt: Ziel unserer Verkehrspolitik war es ursprünglich, den Verkehr von Grenze zu Grenze auf die Schiene zu verlegen. Davon musste man wegen der Frage der Nichtdiskriminierung inzwischen abweichen, deshalb wird heute der gesamte Binnenverkehr ebenfalls mit der LSVA belastet. Die Konsequenz davon ist: Je länger die Transportwege im Inland werden, desto stärker werden auch die Güter des täglichen Bedarfs in einer abgelegenen [PAGE 895] Region belastet. Das heisst, dass die LSVA in abgelegenen Gebieten wesentlich stärker durchschlägt als in den Zentren. Auch das ist eine Form der Diskriminierung, und ich meine, es wäre auch gut, wenn man über diese Diskriminierung in unserem Rat und vielleicht auch einmal in der EU diskutieren würde.

Wenn nun in dieser Vorlage neue Abgaben vorgeschlagen werden, muss man diese deshalb gut hinterfragen und mit Vorbehalt aufnehmen. Die Schweiz hat in den letzten Jahren die Abgaben und Gebühren auf allen staatlichen Ebenen massiv ausgebaut. Sie werfen gegenwärtig insgesamt über 20 Milliarden Franken ab. Das ist mehr als die Mehrwertsteuer. Die Kommission hat aus dieser Sicht Verhandlungen über die Alpentransitbörse mit wichtigen Vorbehalten gutgeheissen, aber die Alpentransitabgabe abgelehnt. Die Alpentransitabgabe liesse sich nur vertreten, wenn deren Ausgestaltung im Detail festgelegt würde und die dadurch generierten Einnahmen voll bei der LSVA kompensiert würden, insbesondere für jene Gebiete, die am meisten davon betroffen sind. Zudem muss man bei Einführung einer Alpentransitabgabe sicherstellen, dass der Regionalverkehr ausgenommen wird. Es kann nicht angehen, dass Leute durch solche Gebühren zusätzlich belastet werden, wenn sie beispielsweise von Mesocco nach Chur fahren, also im innerbündnerischen Verkehr. Es ist auch so, dass Sie nicht ausserordentliche zusätzliche Leistungen erbringen müssen, wenn Sie auf einer voll vom Bund finanzierten Autobahn von Zürich nach Bern fahren. Also muss hier eine Nichtdiskriminierung sichergestellt werden.

In Bezug auf die Alpentransitbörse muss sodann vor allem sichergestellt werden, dass der Binnenverkehr davon ausgenommen wird. Es gibt viele Beispiele von Diskriminierungen, die in diesem Zusammenhang stattfinden könnten; wenn Sie beispielsweise in Mesocco eine Arbeit ausschreiben und sich Tessiner und Churer Unternehmen dafür bewerben, müsste der Churer Unternehmer, wenn er an diesen Arbeiten teilnehmen will, zuerst Kontingente ersteigern, um mit seinen Lastwagen überhaupt nach Mesocco zu gelangen. Solche Diskriminierungen müssen eben auch diskutiert und verhindert werden. Ich bin froh, dass die Kommission dieses Thema aufgenommen hat; es muss im Rahmen eines Verhandlungsmandates mit der EU sichergestellt werden, dass der Regionalverkehr von der Kontingentierung ausgenommen wird. Ich bitte Sie, vor allem in diesem Punkt der Kommission zuzustimmen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.