Pfisterer Thomas · Ständerat · 2007-10-03
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-10-03
Wortprotokoll
Zum Regelungskonzept des Bundesrates: Der Bundesrat beansprucht eine weitgehende Vollmacht, selber die Alpentransitbörse auszuhandeln und landesintern festzulegen.
Zum Regelungskonzept Ihrer Kommission:
1. Die Regelung der Vertragskompetenz gemäss Antrag entspricht genau derjenigen des Normalfalls in der Bundesverfassung. Das schliesst ein, dass der Bundesrat ein Verhandlungsmandat verabschiedet, das in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen und in der Aussenpolitischen Kommission diskutiert werden muss, ebenso, dass die Kantone von Anfang an mitwirken dürfen. Mit dem Entwurf des Bundesrates konnte sich Ihre Kommission nicht anfreunden, ebenso hat ihm die Aussenpolitische Kommission klar und deutlich widersprochen.
2. Die Alpentransitbörse ist kein Wundermittel und in ihrer Ausgestaltung zumindest zurzeit noch unklar. Zum Beispiel konnte nicht geklärt werden, wie verhindert werden kann, dass ein Zwischenhandel entsteht, der Geld abschöpft. Die Verlagerungspolitik ist für die Kommission zu wichtig, um auf diese unsichere Karte zu setzen. Im Zentrum steht damit für Ihre Kommission die allgemeine Inpflichtnahme des Bundesrates und des Bundes in Artikel 3a.
3. Die Kommission sah sich vor eine Alternative gestellt. Sie stehen alle vor einer Alternative: Entweder ist die Alpentransitbörse ganz zu streichen, oder sie ist auf eine Verhandlungsermächtigung zu reduzieren; es ist also keine Pflicht für Verhandlungen vorzusehen. Also: ganz streichen oder reduzieren. Wenn das Parlament die Alpentransitbörse ganz streicht, darf der Bundesrat nach Verfassung dennoch Verhandlungen führen, allerdings ohne entsprechende Vorgaben von Gesetz und Volk. Wenn nun aber das Gesetz die Verhandlungsermächtigung aufnimmt, wie dies der Antrag der Kommission vorsieht, kann das Gesetz diese Eckpunkte festlegen und Grenzen setzen. Das ist die bedeutende Änderung in Absatz 1. Der Inhalt ist zu unbestimmt. Wir wollen keine so weitgehende Ermächtigung, sondern nur jene Jalons, die wir aufgestellt haben.
Ich bitte darum, dass man zunächst den Antragsteller zu Absatz 1 zu Wort kommen lässt; dann werde ich seinen Antrag gerne kommentieren.
[VS]
Abs. 1 - Al. 1