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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-10-04

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-10-04

Wortprotokoll

Ich möchte zunächst dem Sprecher der Kommission für seine Präsentation danken. Ich habe dieser nichts beizufügen. Es ist das Ergebnis der Kommissionsberatung aufgrund der Botschaft präsentiert worden.

Ich möchte nur wenige Worte zur Vorgeschichte sagen. Herr Marty hat hier eine Zwischenphase geschildert. Es gab aber eine Phase, die noch etwas vorgelagert war, nämlich die letzte allgemeine Amnestie, die in den Sechzigerjahren stattfand und die damals grössere Vermögen ans Tageslicht brachte, also von Erfolg gekrönt war. Natürlich - ich bin Herrn Schiesser dankbar für seine ausführlichen Bemerkungen zur ethischen Frage - war es schon damals kein Ruhmesblatt, dass solche Dinge passieren konnten. Die Hinterziehung und der Betrug bei Einkommen und Vermögen müssen für damals wie für heute auf das Schärfste verurteilt werden. Das ist gegenüber all denen, die ordentlich deklarieren und ihre Steuern entrichten, nicht zu verantworten. Insofern ist ja das ganze Thema kein schönes. Man hat irgendwie den Eindruck, sich mit einer schmutzigen Angelegenheit zu befassen. Aber es ist eine Realität, und Herr Marty hat jetzt darauf hingewiesen, in welchem Ausmass hier eben offenbar dann Gelder zum Vorschein kommen können, wenn man entsprechende Regeln installiert.

Wir hatten vom Parlament den Auftrag, eine allgemeine Steueramnestie vorzubereiten. Wir haben dann das Thema nach der Vernehmlassung und verschiedenen Überlegungen verändert bzw. abgewandelt, haben Ihnen dies aber auch signalisiert, indem wir gesagt haben, wir wollten keine allgemeine Steueramnestie einleiten; dies im Wesentlichen aus folgenden Gründen:

1. Seit den Sechzigerjahren hat sich in den Bereichen, die betroffen sind, sehr vieles verändert. Insbesondere sind neue Steuern dazugekommen - damals gab es zum Beispiel die Mehrwertsteuer noch nicht -, es sind aber auch sonst Anpassungen in den Steuergesetzen vorgenommen worden.

2. Auch die Sozialversicherungen haben sich seither entwickelt. Wir haben heute die Prämienverbilligungen, wir haben Anpassungen von Sozialleistungen, die es in den Sechzigerjahren noch nicht gegeben hat. Letztlich haben wir auch neue Subventionen; denken Sie an die landwirtschaftlichen Direktzahlungen.

All diese Hintergründe führten uns zum Schluss, wir wollten uns lieber auf eine Teilamnestie konzentrieren, und zwar mit zwei Massnahmen. Die erste ist die vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen, wo wir Ihnen vorschlagen, eine Nachsteuer inklusive Verzugszins auf drei Jahre zurück zu erheben. Die zweite Massnahme besteht darin, dass man sich einmal im Leben straflos selbst anzeigen kann; das wäre neu ohne Busse möglich. Die Auswirkungen dieser Massnahmen sind natürlich in erster Linie finanzieller Natur, denn wir hoffen und erwarten, dass Vermögen ans Tageslicht kommen, die vor den Steuerbehörden versteckt, die also hinterzogen oder sogar veruntreut wurden. Wir erwarten zweitens auch, dass dann die entsprechenden Erträge aus diesen Vermögen auch bei den Steuern anfallen.

Nun gibt es - das haben auch die wenigen Voten in der Eintretensdebatte gezeigt - weder ethisch noch gesetzestechnisch eine perfekte Lösung; das muss man einfach sehen. Sie müssen sich einfach entscheiden, ob Sie versuchen wollen, Anreizsituationen zu schaffen, die genügend stark sind, damit gegenüber Leuten, die dieses Unrechtsbewusstsein haben, nicht wieder neue Hürden aufgerichtet werden, die sie davon abhalten, schliesslich diese nachträgliche Deklaration zu machen. Das ist eine Frage der Optimierung, und [PAGE 944] in diesem Zusammenhang habe ich in der Kommission gesagt und wiederhole es hier: Es gibt Pendenzen, die wir in der Botschaft etwas unterschätzt haben, die dann aber in der Kommission diskutiert wurden. Sie betreffen z. B. die Frage, ob bezogene Leistungen - welcher Art auch immer - nachher, wenn die Deklaration erfolgt ist, durch einen Behördenakt zurückgefordert werden müssen. Müssen wir also gesetzliche Strukturen schaffen, die sicherstellen, dass dann, wenn ein solches Vermögen besteuert wird, alle für dieses Vermögen relevanten Steuertatbestände, die mit Subventionen, Beiträgen oder Beitragsverweigerungen zu tun haben, zurückverfolgt und gegebenenfalls erhoben, bestraft und nachbesteuert werden können?

Die Antwort auf diese Frage ist keine einfache, weil wir auf der einen Seite bei der AHV, bei der IV die Situation haben, dass bezüglich der Selbstständigerwerbenden die Meldepflicht heute schon besteht, wenn solche Unrechtstatbestände bestehen, aber bezüglich der Unselbstständigen noch nicht. Auf der anderen Seite liegt die Inkraftsetzung des Gesetzes vor uns, das die Schwarzarbeit bekämpft. Das ist ein Gesetz, das den Behörden neu gewisse Zugriffe auf die Buchhaltungen und damit eben auch auf die Lohnlisten ermöglicht. Wir haben die Direktzahlungen, die Prämienverbilligungen, die Subventionen, und insbesondere interessieren natürlich die Beiträge an die Sozialwerke, wenn ein solcher Hinterziehungstatbestand einmal ermittelt ist. Da sollten wir, muss ich sagen, uns vor Augen führen, dass wir ja nicht in erster Linie Erwerbseinkommen ans Tageslicht bringen wollen - das kommt dann schon! -, sondern wir wollen in erster Linie Vermögen, die hinterzogen worden sind, ans Tageslicht bringen; aber nicht Erwerbseinkommen, das ergibt sich dann nachher teilweise daraus. Deshalb müssen wir uns, wenn wir die Teilamnestie wollen, auf diese Tatbestände konzentrieren.

Das Problem der Meldung durch die Steuerbehörden kann sich sowohl bei der Selbstanzeige wie bei der vereinfachten Nachbesteuerung durchaus stellen. Die Beantwortung der Frage, ob eine Meldung zu erstatten ist, obliegt in der Regel der Steuerbehörde, wenn nicht eine besondere gesetzliche Grundlage die Frage beantwortet, was in vielen Fällen nicht zutrifft. Es gibt keine Meldepflicht an die Sozialversicherungsbehörde, die Steuerbehörden haben das Steuergeheimnis zu wahren. Es ist ganz klar, dass sie nicht von sich aus solche Meldungen erstatten könnten; da müsste man, wenn schon, gesetzgeberisch tätig werden. In Einzelfällen gibt die Steuerbehörde aber die erforderlichen Daten bekannt, so z. B. wenn Strafprozesse laufen und sie zur Rechtshilfe verpflichtet ist.

Die Rechtslage könnte jetzt nur geändert werden, wenn wir die Regelung auf all die eingangs erwähnten Tatbestände ausdehnen, wenn wir eine ganze Anzahl von Gesetzen ändern, wenn wir diese Meldepflicht in all diesen Gesetzen einführen und natürlich auch die entsprechenden Verfahren festlegen würden. Ich befürchte aber, dass das zu einem "Killerelement" für die Vorlage werden könnte. Wenn wir auf der einen Seite sagen, dass wir die Türe öffnen und eine straflose Selbstanzeige und eine einfache Nachbesteuerung ermöglichen, auf der anderen Seite aber sagen, es gehe um alles, was irgendwann einmal damit zusammengehängt hat - wie Subventionen oder etwas einmal vom Staat Bezogenes -, dann sind die Leute verunsichert. Sie sagen sich dann vielleicht, dass sie nicht mehr wissen, wann genau das war und ob es ein Tatbestand sei, den sie hier einbeziehen müssten.

Ich bin durchaus bereit, diese Frage für den Zweitrat noch einmal abzuklären, aber ich mache mir keine Illusionen: Ich glaube nicht, dass wir hier zu einer perfekten Lösung kommen; und wenn doch, ist sie so perfekt, dass sie das Hauptanliegen wahrscheinlich erstickt, und das führt natürlich nicht zur Erfüllung des Ziels dieser Vorlage.

Im Übrigen hat die Kommission die Anträge des Bundesrates diskutiert und übernommen. Ich möchte ihr dafür danken. Ich möchte auch Ihnen danken, die Sie die Vorlage jetzt wohlwollend aufgenommen haben. Ich empfehle Ihnen, auf sie einzutreten und den Anträgen der Mehrheit der Kommission zu folgen.