Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2007-12-03
Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-03
Wortprotokoll
Präsident (Rechsteiner Paul, Alterspräsident): Wir stehen heute am Anfang der 48. Legislatur der modernen Schweiz, am Anfang der 48. Legislatur seit 1848. Die Gründung des Bundesstaates von 1848 war ein revolutionärer Akt. Die Schweiz war in dieser Zeit des Aufbruchs das einzige Land in Europa, in dem die demokratische Revolution siegte. Unser Land war damals gewissermassen der politische Herzschlag Europas: statt Untertanenverhältnissen gleiche Rechte für alle - wenn damals auch beschränkt auf die Männer - und die Demokratie als politisches Prinzip. Die Schweiz hatte mit der Alten Eidgenossenschaft definitiv gebrochen, und das Land strahlte als Hort der Freiheit auf Europa aus.
1848, mit den Grundpfeilern der Rechtsgleichheit und der Demokratie, ist der Referenzpunkt, auf den sich unser Staat bezieht. Im 19. Jahrhundert gab es heftige Debatten darüber, was den Nationalstaat ausmache. Für die Schweiz ging es um eine entscheidende Frage, denn die Schweizerinnen und Schweizer bilden weder nach Herkunft noch nach Sprache und Kultur ein gemeinsames Ganzes. Zusammengehalten wird die Schweiz durch politische Ideen und Werte. Gegen die ethnisch definierte Volksnation, die Europa und der Welt die katastrophalsten Kriege brachte, setzte die Schweiz die Staatsbürgernation, das politisch verfasste Volk freier und gleicher Staatsbürger. Das hatte und hat Konsequenzen auch für jene, die nicht in der Schweiz geboren wurden, sondern hierherkamen, um zu arbeiten und um hier zu leben.
Gottfried Keller formulierte in seinen "Vermischten Gedanken über die Schweiz" die Grundsätze der republikanischen Staatsbürgernation wie folgt: Wenn jemand die Freiheit und die schweizerische Staatseinrichtung liebe und sich hier glücklicher fühle als in einem monarchistischen Staat und sich einbürgere, dann sei er ein ebenso guter Schweizer wie einer, dessen Väter schon bei Sempach gekämpft hätten. Diese Grundsätze der Freiheit und Gleichheit der Menschen, die die Schweiz ausmachen, unabhängig von ihrer Herkunft - und unabhängig von ihrer Hautfarbe, muss man heute hinzufügen -, sind hochaktuell geblieben.
Das wichtigste und schwerwiegendste innenpolitische Ereignis des 20. Jahrhunderts war, um den Historiker Willi Gautschi zu zitieren, der Landesgeneralstreik von 1918. Die Forderungen dieser Bewegung, der Arbeiterbewegung, prägten die Schweiz des 20. Jahrhunderts. Einige Punkte wie die Proporzwahl für den Nationalrat oder die 48-Stunden-Woche, der Achtstundentag bei damals sechs Arbeitstagen, wurden rasch realisiert. Bei anderen Punkten dauerte es Jahrzehnte bis zu ihrer Realisierung, wie etwa bei der Einführung der AHV und - noch länger - des Frauenstimm- und -wahlrechtes, das sich in der Männerdemokratie erst 1971 durchsetzte. Heute können wir sagen, dass nichts die Schweiz in den letzten Jahrzehnten stärker verändert hat als die Rolle der Frau in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft - auch wenn vieles noch zu tun bleibt; denken wir etwa an die Lohngleichheit, den Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, wo die Fortschritte sich nur sehr langsam einstellen.
Die zentrale Errungenschaft des 20. Jahrhunderts bleibt aber der Sozialstaat. Es sind nichts anderes als der Leistungsstaat - also die funktionierenden und allen zugänglichen öffentlichen Dienstleistungen - und der Sozialstaat, die die Gesellschaft zusammenhalten und für einen [PAGE 1754] sozialen Ausgleich sorgen. Und es waren die Leistungen unseres Sozialstaates, die auch die Basis für eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung schufen.
Die schweizerischen Symbole für den Leistungs- und Sozialstaat sind die AHV und die SBB. Die AHV als Herzstück des Schweizer Sozialstaates wird im kommenden Jahr 60 Jahre alt. Die AHV ist eine grosse Erfolgsgeschichte. Wenn es sie nicht gäbe, müsste man sie erfinden. Als Volksversicherung ist sie nicht nur sozialpolitisch sehr leistungsfähig - ist sie doch hauptverantwortlich dafür, dass die einst grassierende Altersarmut eingedämmt werden konnte -, sondern sie verfügt auch über eine äusserst stabile Finanzierung. Jetzt geht es darum, die AHV den gewandelten sozialen Bedürfnissen anzupassen, allem voran durch ein soziales, flexibles Rentenalter, das auch Menschen mit unteren und mittleren Einkommen die Möglichkeit einer früheren Pensionierung eröffnet.
Am Eingang zur neuen Legislatur dürfen wir, die wir, wenn man so will, am Steuer des Staates sitzen, aber nicht nur in den Rückspiegel schauen. Wir müssen nach vorne blicken, wenn wir unserer Aufgabe gerecht werden wollen. Sicher erwarten die Wählerinnen und Wähler Entscheide in der Umweltpolitik, die den nötigen ökologischen Wandel der Industriegesellschaft vorantreiben. Je schneller wir diese Aufgabe anpacken, desto mehr nützt das nicht nur der Umwelt, sondern auch der Volkswirtschaft.
Erlauben Sie mir, auf ein weiteres Anliegen hinzuweisen: Nicht nur in der Steuerpolitik, sondern weit darüber hinaus könnte man den Eindruck gewinnen, dass es vor allem anderen darum geht, Reiche und Reichste und die Unternehmer zu pflegen. Die Politik der Reichtumspflege hat in den letzten Jahren für die Schweiz nie dagewesene Dimensionen angenommen. Es bleibt aber dabei, dass der Reichtum nicht vom Himmel fällt und die notwendige Arbeit in unserer Wirtschaft und in unserer Gesellschaft überwiegend von den Lohnabhängigen, den "Büezern", geleistet wird. Dass die Wirtschaft funktioniert, ist das Verdienst der Handwerker, der Bähnlerinnen und Bähnler, der Postangestellten, der Verkäuferinnen, der Sachbearbeiter, der Krankenschwestern, der Lehrerinnen und Lehrer, der Ingenieure, der Informatikerinnen und vieler mehr. Sie sind die Wirtschaft - nicht weniger als die Unternehmer. Das muss endlich wieder anerkannt werden. Es braucht wieder einen Ausgleich der Interessen, nicht nur in der Steuerpolitik und beim Sozialstaat, sondern auch bei den Arbeitsbedingungen. Gute Gesamtarbeitsverträge und Arbeitsgesetze sind die Grundlage dafür. Das muss deshalb auch ein politisches Anliegen sein.
Ein Weiteres: Als international stark verflochtenes Land ist die Schweiz Teil Europas und Teil der Welt. Sie kann sich nicht abseits halten, sie muss ihren Beitrag leisten, ohne Überheblichkeit - beispielsweise bei den Menschenrechten. Zu den Menschenrechten gehören auch die Sozial- und Arbeitsrechte. Hier haben wir als Sitzstaat der Internationalen Arbeitsorganisation und des Uno-Menschenrechtsrates eine besondere Aufgabe. Und denken wir daran, dass die grossen Fragen der Weltentwicklung auch immer politische Fragen sind. Das krasse Beispiel des Hungers zeigt das dramatisch: Dass immer noch Hunderte von Millionen Menschen Hunger leiden und jährlich 8 Millionen Menschen an Hunger sterben, ist nicht die Folge davon, dass es zu wenig Nahrung gäbe. Der Grund dafür liegt in den sozialen, den ökonomischen, den politischen Verhältnissen. Das heisst nichts anderes, als dass die grossen Ungerechtigkeiten politisch bedingt sind und mit politischen Mitteln verändert werden können. Es gab ja weltweit, aber auch in Europa und in der Schweiz noch nie so viel Geld, so viel Kapital wie heute. Das Problem ist, wie es verteilt ist. Die Schweiz muss als privilegiertes Land im Rahmen der internationalen Solidarität ihren Beitrag zur Weltentwicklung leisten.
Der neugewählte Nationalrat besteht wie der letzte grossmehrheitlich aus Leuten, die in einer Zeit geboren und aufgewachsen sind, als die Zukunftsperspektiven für die junge Generation günstig waren - jedenfalls günstiger als die Aussichten früherer Generationen. Das ist für die heutige junge Generation nicht mehr einfach so: Die Bildungschancen sind wieder in einem erschreckenden Mass vom Elternhaus abhängig, das heisst von der sozialen Stellung der Eltern. Nicht nur der Reichtum vererbt sich, sondern auch die Armut. Die egalitäre Volksschule war und bleibt eine grosse Errungenschaft des Bundesstaates. Heute stehen wir, wenn wir uns auch auf höherem Niveau befinden, erneut vor der grossen Herausforderung, die demokratischen Ziele zu verwirklichen. In einer offenen Gesellschaft müssen alle, unabhängig von ihrer Herkunft, Chancen haben.
Was nützt es einem Jugendlichen, der dieses oder nächstes Jahr vergeblich eine Lehrstelle sucht, wenn man ihm sagt, dass der Lehrstellenmangel in drei, vier Jahren kein Problem mehr sei, weil dann geburtenschwächere Jahrgänge kämen? Seine Zukunft wird jetzt eingespurt. Wer als Junger den Einstieg nicht schafft, hat die Folgen davon meistens während dreissig, vierzig, fünfzig Jahren zu tragen. Es geht um Weichenstellungen mit Langzeitwirkung für die Betroffenen wie für die Gesellschaft. Denn die berufliche Integration bedeutet auch gesellschaftliche Integration, und diese führt zur politischen Integration. Die Demokratie lebt von Bürgerinnen und Bürgern, die einbezogen sind, selbstständig denken und sich einbringen. All das beginnt bei der Bildung, der Ausbildung, der beruflichen Integration. Wer, wenn nicht die heute politisch Verantwortlichen, steht in der Pflicht, für die nötigen Entscheide zu sorgen, damit wirksame Massnahmen zugunsten dieser Jugendlichen getroffen werden? Auch wenn sich das, was in den letzten Jahren unternommen wurde, sehen lassen kann: Die Lehrstellennot und die Jugendarbeitslosigkeit sind nicht ein Schicksal, an dem man nichts ändern könnte, erst recht nicht in einem Land wie der Schweiz.
Sie - wir - sind dazu gewählt worden, um politisch etwas zu bewegen. Vier Jahre sind je nachdem eine kurze oder eine lange Zeit. Jedenfalls sind vier Jahre lang genug, um auf solche Probleme politische Antworten zu geben. Was wir tun und was wir unterlassen, hat Folgen und Langzeitfolgen.
Wie lautet der berühmte Artikel 2 unseres Zivilgesetzbuches, des ZGB, das exakt in einer Woche seinen 100. Geburtstag feiert? "Jedermann hat in der Ausübung seiner Rechte und in der Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln." Was für die individuellen Rechtsverhältnisse gilt, kann auch auf den Gesellschaftsvertrag übertragen werden. Wenn wir die Reformpolitik der kommenden Jahre darauf ausrichten, die Gerechtigkeitslücke, die von so vielen empfunden wird, zu verringern und zu vermeiden, dass sie noch grösser wird, dann leisten wir nicht nur einen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, sondern auch zur Identifikation mit dem Gemeinwesen.
Ich wünsche Ihnen, ich wünsche uns, dass wir die Weisheit, die Umsicht und die Entschlossenheit haben, in den kommenden vier Jahren das Richtige zu tun. (Beifall)
Artikel 1 des Geschäftsreglementes des Nationalrates sieht vor, dass die konstituierende Sitzung mit einer Rede des Alterspräsidenten - wie Sie sehen, ist es nicht mehr der Alterspräsident gemäss Lebensalter, sondern gemäss Amtsalter - und einer Rede des jüngsten erstmals gewählten Mitgliedes des Nationalrates eröffnet wird. Das jüngste gewählte Mitglied ist Herr Lukas Reimann.