Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2007-12-04
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-04
Wortprotokoll
Wir sind ja hier bei der Spitalfinanzierung in der Differenzbereinigung. Aber auch hier sollten wir natürlich die Zielsetzung, die wir einmal gehabt haben, nicht aus den Augen verlieren. Was wollen wir denn mit dieser Vorlage? Wir wollen, dass die stationären Einrichtungen in unserem Land aufgrund von wirtschaftlichen und qualitativen Kriterien vergleichbar gemacht werden. Das ist das Ziel, und dazu braucht es eine leistungsbezogene Abgeltung. Die Qualität muss mit geeigneten Mitteln erhoben und auch vergleichbar gemacht werden. Um das qualitative Angebot aber zu stärken, braucht es gleichzeitig einen freien, ungehinderten Zugang der Nachfrager, in diesem Fall der Patienten. Bei dem Minderheitsantrag geht es ja um den freien Zugang zu den stationären Einrichtungen, welche auf einer kantonalen Spitalliste aufgenommen sind - über die Kantonsgrenzen hinaus, das ist entscheidend.
Die Mehrheit Ihrer Kommission folgt dem Ständerat und beantragt Ihnen, unseren Beschluss mit der wirklich freien Spitalwahl wieder zu kippen, während die Minderheit sagt: Der Zugang zu den stationären Einrichtungen soll ohne Vorbehalte gewährt werden. Statt in der Gesundheitspolitik endlich für die Zukunft wegweisende Entscheide zu fällen, zieht die Mehrheit Ihrer Kommission wie der geschlagene Hund winselnd von dannen.
Wenn Sie hier der Mehrheit folgen, beseitigen Sie einen der innovativsten Teile dieser Vorlage. Dann kann man sich auch fragen: Braucht es diese Vorlage überhaupt noch? Der heutige Artikel 49 des Krankenversicherungsgesetzes beauftragt die Kantone seit über zehn Jahren, Betriebsvergleiche anzustellen; sie weigern sich aber standhaft. Ich gehe davon aus, dass sie auch in Zukunft Widerstand leisten werden, unter dem Druck der Gesundheitsdirektoren der Kantone, die vor allem ihre uneingeschränkte Macht in diesem Bereich erhalten wollen und denen wir, wegen der staatlichen Planwirtschaft und der Staatsgläubigkeit in diesem Bereich, einen schönen Teil des Anstiegs der Prämien zu verdanken haben. Unter diesem Druck verzichten sie auf wirksame Korrekturen. Unkoordinierte Fehlinvestitionen sollen weiterhin möglich sein, vor allem zulasten der Steuer- und Prämienzahler. Die Kantone wollen eigentlich gar keine Veränderung. Das ist die Botschaft, die in diesem Antrag der Mehrheit und im Beschluss des Ständerates steckt.
Wo liegt das Problem wirklich? Wir haben ein massives Überangebot an stationären Einrichtungen. Das kostet zu viel Geld, und ohne vergleichbare betriebswirtschaftliche Grundlagen werden Korrekturen nicht durchsetzbar sein. Dazu gehört eben auch die Abschaffung der Zwangsversorgung, wobei man in diesem Bereich die Kantonsgrenzen nur mühevoll überschreiten kann. Es ist doch nicht so, dass die Gesundheitsdirektoren die Einzigen sind, die wissen, was für die erwachsenen Bürger gut ist. Ich meine, diese Politik müsste endlich der Vergangenheit angehören. Während in einigen Kantonen ja nun ernsthaft darüber diskutiert wird, Leistungen über die Landesgrenzen hinaus zuzulassen, will man hier die Kantonsgrenzen weiterhin um jeden Preis aufrechterhalten.
Ich bitte Sie also: Halten Sie an Ihrem Entscheid der ersten Runde fest - dort haben Sie nämlich einen wegweisenden Entscheid getroffen -, das heisst: Stimmen Sie der Minderheit Ruey zu. Das wird die SVP-Fraktion tun.
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