David Eugen · Ständerat · 2000-10-04
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-10-04
Wortprotokoll
Ich glaube, die Kommission und Kollege Jenny sind sich einig, dass eine Korrektur notwendig ist, denn die jetzige Lösung ist eindeutig wettbewerbsverzerrend. Das heisst, es muss jemand die Kosten einer Regulierung tragen, der nach einem ziemlich willkürlichen Kriterium ausgewählt wird.
Ich möchte durchaus auch offen legen, warum ich hierzu spreche: Es ist auch die Stadt St. Gallen betroffen, die ja zusammen mit Glarner Kraftwerken in einem Verbund steht. Die Kosten, die im Kanton Glarus anfallen - aus der Regulierung, die wir in Artikel 7 des Energiegesetzes haben -, bezahlt zu einem ganz erheblichen Teil das Elektrizitätswerk St. Gallen - und damit die Bevölkerung der Stadt St. Gallen.
Es ist sicher nicht der Zweck der Lösung, die man in Artikel 7 des Energiegesetzes getroffen hat, dass nur bestimmte, relativ willkürliche Gruppen die Kosten dieser Massnahme tragen müssen. Wir müssen also für die Kosten eine neue Lösung finden.
Ich selbst habe in der Kommission - ich sage das hier - der Fassung der Kommission zugestimmt, und zwar in der Meinung, dass der zweite Satz, der in Artikel 7 Absatz 7 des Energiegesetzes steht: "Die Abnahmemenge ist unverhältnismässig, wenn sie 2 Prozent .... überschreitet", eine angemessene Lösung sei. Leider habe ich mich inzwischen durch unsere Stadtwerke belehren lassen müssen, dass diese 2 Prozent ein Betrag sind, der noch viel zu hoch ist. Man müsste diesen Betrag also noch wesentlich senken, weil die Lastenverteilung mit 2 Prozent immer noch sehr einseitig zulasten bestimmter kleiner Gruppen von Konsumenten ausfällt.
Die Lösung als Grundansatz kann man durchaus befolgen, aber man müsste dann korrigieren und diesen Prozentsatz noch wesentlich senken. Ich kann auch nicht angeben, wie hoch dieser Prozentsatz wäre. Daher muss ich Ihnen sagen, dass der Antrag Jenny der richtige ist. Die Lösung, die wir von der Kommission als Ersatz für die Korrektur vorschlagen, taugt so eben nicht. Wir müssen auf jene Lösung zurückkommen, die im Nationalrat beschlossen worden ist und die die Kosten auf das ganze Netz, auf sämtliche Konsumentinnen und Konsumenten, überwälzt. Das ist an sich sicher die gerechteste Lösung.
Es kann auch sein, dass im Zeitablauf - nämlich dann, wenn sich in der Schweiz aufgrund der Vorschriften, die hier geschaffen werden, grosse Netzgebilde bilden - das Problem immer kleiner wird und am Schluss wegfällt, weil aufgrund der Bildung der Netzgesellschaften die Verteilung ohnehin einigermassen gleichmässig wird. Wir haben vorhin bei Artikel 6 EMG ein ähnliches Problem angesprochen; aufgrund des Beschlusses der Mehrheit der Kommission wurde letztendlich dieser Ausgleichsfonds als Instrument bereitgestellt. Bei Artikel 7 Absatz 7 des Energiegesetzes in der Fassung, wie sie Kollege Jenny vorschlägt - Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates -, geht es um dasselbe Instrument.
Ich bin also der Meinung, man sollte jetzt dem Antrag Jenny folgen, weil der Antrag der Kommission - das ist vielleicht eine späte Erkenntnis, aber es ist so - nicht dazu taugt, das Problem, das besteht, zu lösen.